Unterschiedliche Auffassungen zwischen Generalstaatsanwaltschaft Berlin und Generalbundesanwaltschaft?
Nach neuesten Pressemeldungen von tagessschau.de am 04.02.2016 hätten bei der landesweiten Razzia aufgeflogene Dschihadistengruppe offenbar Anschläge in Berlin geplant. Das habe die Staatsanwaltschaft in Berlin bestätigt. Die Auswertungen der sichergestellten Handys und Computer sollen nun Hintergründe liefern. Die Ermittler hätten am Morgen zugeschlagen. Hunderte Polizisten seien zeitgleich in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Einsatz gewesen. Durchsucht worden seien zwei Wohnungen und zwei Betriebe in Berlin, sowie eine Flüchtlingsunterkunft bei Hannover und in Attendorn in Nordrhein-Westfalen. Es seien drei Personen bei den Razzien festgenommen worden, davon zwei gewaltbereite Islamisten und eine Frau. Gegen diese Personen hätten bereits Haftbefehle wegen anderer Delikte vorgelegen. Das BKA sei nicht beteiligt gewesen.
Dass der Generalbundesanwalt den Fall nicht an sich gezogen habe, habe etwas über dessen tatsächliche Brisanz ausgesagt. Der Generalbundesanwalt ist zuständig, wenn Terrorgefahr besteht. Auch das Bundeskriminalamt sei nicht an den Razzien beteiligt gewesen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin werde die Gruppe verdächtigt, einen Anschlag in Berlin geplant zu haben. Wie konkret diese Pläne waren, sei jedoch noch völlig offen. Es sieht zumindest nicht danach aus, als habe man einen Anschlag nur knapp verhindern können.
Hauptverdächtiger sei ein 35-jähriger Algerier, der in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Attendorn im Sauerland festgenommen wurde. Auf ihn sei das Bundesamt für Verfassungsschutz aufmerksam geworden. Er soll in Syrien für den IS gekämpft haben. Auf Fotos, die den Behörden vorliegen, posiere er mit Waffen. Auch in Algerien werde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gesucht, den deutschen Behörden liegt ein Auslieferungsersuchen vor.
In einer Eilmeldung teilte tagesschau.de ebenfalls mit, dass Deutschland 2,3 Milliarden Euro für syrische Bürgerkriegsopfer ausgibt. Deutschland zahle in den nächsten drei Jahren 2,3 Milliarden Euro an internationale Hilfsorganisationen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge. Auf 2016 entfielen davon 1,1 Milliarden Euro, habe Kanzlerin Merkel bei der Geberkonferenz in London bekanntgegeben. Deutschland werde nach Angaben von Bundeskanzlerin Angela Merkel 2,3 Milliarden Euro bis einschließlich 2018 an Hilfe für Flüchtlinge in der Nahostregion zur Verfügung stellen. (red.)