FDP-Mitglieder Julia Goll und Nico Weinmann stellen Antrag an Petitionsausschuss: Verdachtsfälle von möglicher sexueller Belästigung eines Inspekteurs der Polizei Stuttgart sollen aufgeklärt werden
Nun landet der „Fall Schlösser“ aus Ravensburg doch noch beim baden-württembergischen Petitionsausschuss. Grund: Die beiden FDP-Mitglieder Julia Goll und Nico Weinmann wollen die sexuelle Belästigung eines Inspekteurs der Polizei vom Petitionsausschuss aufgeklärt haben und der Antrag der „Schlössers“ wegen ihrer Polizeibeschwerde soll in die Beratungen miteinbezogen werden. Ihren Antrag haben die beiden baden-württembergischen Landtagsabgeordneten am 24.11.2021 gestellt, einen Tag später, nachdem das Innenministerium selbst wegen einer anonymen Anzeige dieser Vorfälle bei der Stuttgarter Polizei an die Öffentlichkeit ging. Da es im „Fall Schlösser“ auch um Beschwerden gegen einen Polizeibeamten aus Ravensburg geht, der nicht ordnungsgemäß ermittelt hat und zudem noch eine falsche „eidesstattliche“ Erklärung gegenüber der Steuerfahndung Ravensburg und Ulm abgegeben hat, liegt es auf der Hand, dass auch dies aufzuklären ist. „Somit sind die Abgeordneten im Petitionsausschuss die richtigen Ansprechpartner, die berechtigt sind, solchen Fällen nachzugehen“, ist sich Emilie Schlösser sicher. Denn auch in ihrem Falle müsse sich Innenminister Strobl die Frage gefallen lassen, warum er solchen „Polizeientgleisungen“ bisher nicht nachgegangen ist. Die entsprechenden Unterlagen liegen unserer Redaktion vor. Dass der Petitionsausschuss den Polizeiverfehlungen nachgehen, sei erfreulich, war auch von der Ravensburger Bevölkerung zu hören. Die Schuldigen und Mitwisser, die bisher nicht gehandelt hätten, müsse man daher in die Verantwortung nehmen. Politisch verantwortlich für die Polizei ist in Baden-Württemberg Innenminister Strobl, der will laut Berichten der Stuttgarter Zeitung allerdings nichts von den Verfehlungen gewusst haben. Verfehlungen von Staatsanwälten sind allerdings dem jeweiligen Justizminister zu melden, die weisungsbefugt gegenüber Staatsanwälten sind.
Emilie und Klaus Schlösser hatten ihre Petition am 19.12.2021 beim Landtag Baden-Württemberg mit umfangreicher Akte eingereicht. Mit Schreiben vom 22.12.2021 wurde Beiden bereits mitgeteilt, dass der „Fall Schlösser“ in die Beratungen des Petitionsausschusses einbezogen werden. Hinweisen zufolge könnten einige politische Köpfe aus dem Raum Ravensburg an der Aufklärung des „Fall Schlösser“ interessiert sein?
Bereits kurz nach der Nachricht des Petitionsausschusses erhielt das Ehepaar Schlösser eine Verfügung der Vizepräsidentin Butz vom Landgericht Ravensburg, die sie am 22.01.2022 verfasst und Beiden zugesandt hatte. Weil der Inhalt dieser Verfügung nicht klar formuliert war, rief Emilie Schlösser nochmals beim Gericht an und verlangte Auskunft über den „irreführenden“ Inhalt dieser Verfügung, der dann am 24.01.2022 von ihr abgeändert und der Sachverhalt richtiggestellt wurde. Am 28.01.2022 erhielt Emilie Schlösser ein Schreiben des Polizeireviers Weingarten das ihr mitgeteilte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Verleumdung und Beleidigung nach §§ 185 und 187 StGB eingeleitet wurde. Reger Schriftverkehr fand danach statt. Seitdem ist Funkstille.
Inzwischen liegt der Redaktion von NACHRICHTEN REGIONAL ein Schreiben des Ravensburger Polizeipräsidenten Uwe Stürmer vom 11.01.2022 vor, aus dem hervorgeht, dass es sich bei der neuen Strafanzeige gegen Emilie Schlösser um den „offenen Brief“ vom 04.01.2022 handelt, den sie an Innenminister Strobl gerichtet hatte, in dem sie ihn u.a. auch über Polizeiverfehlungen in Ravensburg informiert. Darin hatte sie ihrem „Unmut“ freien Lauf gelassen, weil die Aufklärung im „Fall Schlösser“ schon jahrelang verweigert wird. In dem Schreiben vom 04.01.2022 wurde Innenminister Strobl auch mitgeteilt, dass ein Ravensburger Polizeibeamter im „Fall Schlösser“ absichtlich falsch ermittelt hat und der Fall seither „vertuscht“ wird. Im Kern des Streites zwischen den Eheleuten Schlösser und der Staatsanwaltschaft Ravensburg geht es immer noch um „unterschlagene“ Leitzordner, in denen der Steuerbetrug veraktet war und von der Staatsanwaltschaft seither zurückgehalten werden. Wer von der Staatsanwaltschaft Ravensburger in das Ermittlungsverfahren der Polizei eingegriffen hat und diese Akten verschwinden ließ, ist bis heute ein Geheimnis geblieben.
Um bei der Aufklärung der Ravensburger Polizeiverfehlungen behilflich zu sein, hat nun auch NACHRICHTEN REGIONAL ein Schreiben an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg am 03.03.2022 gerichtet. Darin wurde mitgeteilt, dass ein Frankenthaler Staatsanwalt gegen die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschft Ravensburg gestellt hatte. Grund war eine Veröffentlichung vom 07.08.2015 im Internetportal NACHRICHTEN REGIONAL. Dieser Strafantrag steht im engen Zusammenhang mit der Recherchearbeit im „Fall Schlösser“. Auch hier soll die Polizei Weingarten absichtlich falsch ermittelt haben, weshalb der Ravensburger Staatsanwalt Wizemann tätig wurde und danach einen Strafbefehl über 3.000 Euro erlassen hatte.
Im Zuge des Gesamtverfahrens wurde nunmehr der Petitionsausschuss gebeten, auch diesem Sachverhalt nachzugehen. Immerhin kann aus derzeitiger Sicht ebenfalls der Polizei Weingarten falsche Ermittlungen vorgeworfen werden. Offen ist immer noch, ob die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen dieser rechtswidrigen Handlungen politische Weisungen bekommen oder eigenmächtig gehandelt hat. Denn Staatsanwälte sind gegenüber dem jeweiligen Justizminister weisungsgebunden. Und ein Justizminister wird von den jeweiligen Parteien gestellt, die in einer Legislaturperiode miteinander regieren.
Sobald eine Antwort von dem Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtages vorliegt, werden wir die Leserinnen und Leser davon in Kenntnis setzen. Wir bleiben für Sie am Ball und werden weiter darüber berichten.