Laut Berichterstattung eines noch lebenden Patienten, soll dieser trotz bestehender Nickelallergie (Pass hat vorgelegen) ein Nickelhaltiges Implantat eingebaut bekommen haben. Des Weiteren soll dem Patient kein Implantat-Pass gemäß Medizinproduktegesetz (erforderlich) ausgestellt worden sein, was gängige Praxis sein soll? Trotz schwerster Gesundheitsprobleme wurde das Implantat bis heute nicht entfernt, da in Deutschland die Voraussetzungen (nickelfreies OP-Besteck) nicht gegeben sind? Dieser Patient ist bereit öffentlich auszusagen!
Weitere Infos erhalten Sie unter Tel.: 0170-6580388. (red.)