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OSTSEE  ·  KRITISCHE INFRASTRUKTUR  ·  BÜNDNISPOLITIK

by Redaktion
22.08.2026
in Politik
Lesezeit: 16 mins read
Die „Reichsbürger“ breiten sich aus wie eine Krake – Szene im Raum Neustadt, Lambrechter Tal und der Südlichen Weistrasse aktiv
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Der Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline über den man nicht spricht

Am 19.08.2026 hat die tagesschau über die zweite Festnahme im Fall des Nord-Stream Anschlags wie folgt berichtet: “Ermittler in Kroatien haben einen zweiten Verdächtigen im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines festgenommen. Er soll einer der Taucher gewesen sein, die die Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben. Bei der Fahndung nach den Attentätern, die im September 2022 die Nord-Stream-Pipelines gesprengt haben, konnten die Ermittler nach ARD-Informationen in Kroatien einen zweiten Verdächtigen festnehmen. Der Ukrainer Wolodymyr S. soll einer der Taucher gewesen sein, die die Sprengsätze in der Ostsee von einem Segelboot aus in rund 80 Metern Tiefe an den Pipelines angebracht haben“.

Hier nochmals die Zusammenfassung unserer Redaktion über “Die zweite Festnahme im Nord-Stream-Fall”, der Vorwurf staatlicher ukrainischer Auftraggeber – und warum Berlin, Brüssel und die westlichen Hauptstädte von Kiew bis heute keine politische Rechenschaft verlangen – Eine Analyse des Recherche-Teams von NACHRICHTEN REGIONAL

Am Mittwochmorgen, dem 19. August 2026, fasste die kroatische Polizei in der Hafenstadt Pula einen Mann, den deutsche Ermittler seit Jahren suchen: den ukrainischen Tauchlehrer Wolodymyr Z., in polnischen Gerichtsakten auch als Volodymyr Zhuravlov geführt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2022 Sprengladungen an den Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 angebracht zu haben – an kritischer Energieinfrastruktur, die Deutschland und europäische Partner mit Milliardenaufwand gebaut hatten. Es ist die zweite Festnahme in einem Fall, der längst mehr ist als ein Kriminalstück. Er ist ein Test, ob westliche Staaten bereit sind, einen Anschlag auf die eigene Infrastruktur auch dann beim Namen zu nennen, wenn die Spur zu einem Verbündeten führt.

Die Antwort fällt, vier Jahre nach den Detonationen bei Bornholm, ernüchternd aus. Die Justiz arbeitet. Die Politik schweigt – oder redet, als ginge es um ein technisches Auslieferungsdossier ohne außenpolitische Bedeutung. Eine förmliche Stellungnahme der ukrainischen Regierung, die über pauschale Dementis hinausgeht, hat Berlin öffentlich nicht verlangt. Das ist der eigentliche Skandal dieses Falles.

Der Zugriff in Pula – und warum er so lange dauerte

Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof. Die Bundesanwaltschaft teilt mit, Z. sei dringend tatverdächtig, gemeinschaftlich eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, verfassungsfeindliche Sabotage begangen und Bauwerke zerstört zu haben. Er gehöre zu einer Gruppe um den bereits angeklagten Ukrainer Serhij K. (auch Serhii K.), der die Operation koordiniert haben soll. Nach einer Überstellung nach Deutschland soll Z. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung; der polnische Verteidiger Tymoteusz Paprocki hat die Vorwürfe erneut zurückgewiesen und seinen Mandanten für unschuldig erklärt.

Neu ist der Name nicht. Bereits im Herbst 2025 war Z. in Polen festgenommen worden. Ein Warschauer Gericht verweigerte die Auslieferung nach Deutschland. Polens Ministerpräsident Donald Tusk hatte öffentlich zu verstehen gegeben, eine Überstellung liege nicht im polnischen Interesse. Z. kam frei – und verließ später das Land, obwohl der europäische Haftbefehl fortbestand. Schon 2024 hatten investigative Medien berichtet, ein früherer Zugriff in Polen sei gescheitert, weil sich ein Verdächtiger in einem ukrainischen Diplomatenfahrzeug habe absetzen können. Die kroatische Festnahme ist deshalb nicht nur ein Ermittlungserfolg. Sie ist auch die Korrektur eines politischen Versagens in der justiziellen Zusammenarbeit.

Die Pointe des Zugriffs wirkt fast unwirklich: Nach Informationen des Rechtsportals LTO und der „Zeit“ soll Z. in Pula im Umfeld von Dreharbeiten zu einem Hollywood-Film über eben jene Pipeline-Sprengungen festgenommen worden sein. Der Fall, den Regierungen kleinhalten wollen, ist längst Stoff für die Unterhaltungsindustrie – während die politische Aufarbeitung in den Hauptstädten stockt.

Was am 26. September 2022 zerstört wurde

Die Fakten der Tatnacht sind unstreitig. Am 26. September 2022 detonierten nahe der dänischen Insel Bornholm mehrere Sprengsätze an den Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Drei der vier Leitungsstränge wurden so schwer beschädigt, dass sie unbrauchbar sind. Methan stieg in großen Blasen an die Oberfläche. Schweden, Dänemark und Deutschland eröffneten Ermittlungen. Stockholm und Kopenhagen stellten ihre Verfahren später ein, ohne Tatverdächtige zu benennen. Allein Karlsruhe ermittelte weiter.

Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 im Sommer 2022 bereits eingeschränkt und dann gestoppt; Nord Stream 2 war nach dem russischen Überfall auf die Ukraine nie in Dienst gestellt worden. Das ändert an der rechtlichen und politischen Bewertung wenig. Es handelte sich um grenzüberschreitende Energieinfrastruktur mit deutscher Landung in Lubmin, mitfinanziert von europäischen Energiekonzernen, gebaut, um Gas nach Deutschland und weiter nach Europa zu bringen. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 festgehalten, die Sprengung verletze deutsche Souveränitätsrechte. Die Bundesanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Kommandoführer zusätzlich ein Kriegsverbrechen vor: den Angriff auf zivile Objekte.

Der unmittelbare Sachschaden liegt nach Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG in der Größenordnung von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten – teureres Flüssigerdgas, Industrieabwanderung, dauerhaft höhere Energiepreise – sind um ein Vielfaches höher und politisch schwerer zu beziffern. Ein Londoner Gericht wies 2026 Versicherungsansprüche der Nord Stream AG mit Verweis auf Kriegsausschlussklauseln ab: Unabhängig von der Täterfrage stehe der Schaden im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Juristisch heißt das: Die Zerstörung fällt in eine Grauzone, in der der Geschädigte leer ausgeht. Politisch heißt es: Wer die Leitungen sprengte, hat nicht nur Stahlrohre zerstört, sondern die Energiesicherheit eines NATO- und EU-Staates angegriffen.

Die Ermittlungsspur: Andromeda, Taucher, ukrainische Offiziere

Was 2022 noch als großes Rätsel galt, ist 2026 eine dichte Indizienkette. Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes führten deutsche Ermittler zur Segeljacht „Andromeda“, die über eine polnische Briefkastenfirma und mit gefälschten Papieren bei einem Charterunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern angemietet worden war. Auf dem Boot sicherten Spezialisten des Bundeskriminalamts Fingerabdrücke, DNA und Spuren der militärischen Sprengstoffe Hexogen und Oktogen.

Nach dem Haftbefehl gegen Serhij K., den ARD, Süddeutsche Zeitung und „Zeit“ 2025 einsehen konnten, soll die Gruppe Anfang September 2022 in Wiek auf Rügen an Bord gegangen sein: ein Skipper, vier Taucher, ein Sprengstoffspezialist – geführt von K., damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte, zuvor beim Geheimdienst SBU. In 70 bis 80 Metern Tiefe sollen mindestens vier Sprengsätze von je 14 bis 27 Kilogramm an den Röhren angebracht worden sein. K. selbst soll am 22. September in Wiek von Bord gegangen und in die Ukraine zurückgebracht worden sein. Die Ermittler gehen von sieben Tatverdächtigen aus, sämtlich ukrainische Staatsangehörige, darunter Zivilisten sowie ehemalige und aktive Militärangehörige. Einer soll im Krieg gegen Russland gefallen sein.

Am 30. Juni 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Serhij K. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Die Vorwürfe reichen vom Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion über die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe bis zum Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte. Entscheidend ist ein Satz, den die Deutsche Welle unter Verweis auf Einzelheiten der Anklage so wiedergibt: Die Pläne seien „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ entwickelt worden. Das ist keine Kolumne und keine Geheimdienstlektüre. Das ist der Vorwurf der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde.

„Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sollen er und weitere Militärangehörige im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine den Plan entwickelt haben, die von Russland durch die Ostsee nach Lubmin verlaufenden Erdgasleitungen zu zerstören.“ — Darstellung der Bundesanwaltschaft, wiedergegeben in der Berichterstattung zur Anklageerhebung vom 30. Juni 2026

Ein Gericht hat das noch nicht festgestellt. Serhij K. sitzt in Hamburg in Untersuchungshaft und beruft sich nach Berichten der „Zeit“ auf die funktionelle Immunität eines Soldaten, der Befehle ausgeführt habe. Genau diese Verteidigungslinie macht die politische Frage unausweichlich: Wenn der Beschuldigte sagt, er habe als Soldat gehandelt – wer hat dann befohlen?

Was die Recherchen über Kiew bereits 2024 berichteten

Lange bevor Karlsruhe anklagte, hatten internationale Medien die Spur nach Kiew gelegt. Im März 2023 enthüllten „Zeit“, ARD und Süddeutsche Zeitung die Andromeda-Spur. Die New York Times berichtete über US-Geheimdienstlagen zu einer „pro-ukrainischen Gruppe“. Am 14. August 2024 veröffentlichte das Wall Street Journal eine Untersuchung, die bis heute der detaillierteste öffentliche Bericht über die mutmaßliche Befehlskette ist.

Dem Journal zufolge entstand die Idee im Mai 2022 bei einem Treffen ukrainischer Militärs und Geschäftsleute. Eine kleine Gruppe aus Soldaten und zivilen Spezialisten – sechs Personen, Kosten rund 300.000 Dollar, privat finanziert – sollte die Leitungen mit einer gecharterten Segelyacht erreichen. Die operative Leitung habe bei einem aktiven General gelegen, der direkt dem damaligen Oberbefehlshaber Walerij Saluschnyj unterstanden habe; beteiligt gewesen sei unter anderem der SBU-Offizier Roman Tscherwynskyj. Präsident Wolodymyr Selenskyj habe den Plan zunächst gebilligt. Nachdem der niederländische Geheimdienst MIVD die CIA informiert und Washington Kiew zum Abbruch gedrängt habe, habe Selenskyj die Operation gestoppt. Saluschnyj sei gleichwohl weitergegangen. Ein hochrangiger Offizier beschrieb das dem Journal so: Einmal abgefeuert, lasse sich ein Torpedo nicht mehr zurückholen.

Kiew wies das umgehend als „absoluten Unsinn“ zurück. Präsidialberater Mychajlo Podoljak erklärte, nur Russland habe die technischen und finanziellen Mittel für eine solche Tat besessen; die Sprengung habe der Ukraine militärisch nichts gebracht, wohl aber der russischen Propaganda. Saluschnyj nannte die Vorwürfe eine „bloße Provokation“. Ein SBU-Vertreter sagte dem Journal, Selenskyj habe keine solchen Aktionen auf dem Gebiet dritter Staaten genehmigt. Diese Dementis stehen im Raum. Sie ersetzen jedoch keine Untersuchung, keine Aktenhilfe und keine politische Rechenschaft gegenüber dem Staat, dessen Infrastruktur zerstört wurde.

Nach der Anklageerhebung gegen Serhij K. im Sommer 2026 wollte Selenskyj den Vorgang nicht kommentieren. Er kenne noch nicht alle Details, die zuständigen Behörden Deutschlands und der Ukraine sollten sich in Verbindung setzen. „Derzeit ist es noch zu früh, etwas dazu zu sagen.“ Fast vier Jahre nach den Detonationen, nach Haftbefehlen, einer Auslieferung und einer Anklage wegen Kriegsverbrechen: zu früh.

Warum niemand eine Stellungnahme von Kiew erzwingt

Die Frage, die sich nach der Festnahme von Pula aufdrängt, lautet nicht mehr allein: Wer hat gezündet? Sie lautet: Warum behandelt die deutsche und europäische Politik einen Angriff auf kritische Infrastruktur so, als sei diplomatische Rücksichtnahme wichtiger als Souveränität?

Das Kriegsbündnis als Maulkorb

Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten einer der größten militärischen und finanziellen Unterstützer der Ukraine. Bundeskanzler Friedrich Merz knüpft die Abwehr des russischen Angriffskriegs regelmäßig an die Sicherheit Deutschlands und Europas. In dieser Logik wird jede öffentliche Konfrontation mit Kiew zum Risiko: Sie könnte die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung untergraben, den russischen Narrativen in die Hände spielen und die Geschlossenheit des Westens beschädigen. Genau dieses Dilemma beschreibt die „taz“ nüchtern: Die Regierung drücke sich vor eindeutigen Aussagen; zu den Hinweisen auf ukrainische Beteiligung schweige sie konsequent.

Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat diesen Reflex am Tag der Festnahme in Bern vorgeführt. Er erwarte keine Belastung der deutsch-ukrainischen Beziehungen. Die Justiz habe „absolut freie Hand“, strafrechtliche Konsequenzen gebe es „ohne Ansehen der Person“. Das klingt rechtsstaatlich. Es ist zugleich eine politische Absolution: Die Regierung lagert die unbequemste Frage der deutschen Sicherheitspolitik an Karlsruhe und Hamburg aus und erklärt das Verhältnis zu Kiew für unberührt. Eine Regierung, die einen Anschlag auf eigene Infrastruktur ernst nimmt, müsste parallel zur Justiz den Verbündeten um Aufklärung, Akten und eine Erklärung bitten – öffentlich, nachvollziehbar, ohne Schonfrist.

Das frühe Russland-Narrativ und die Angst vor dem Gesichtsverlust

In den ersten Wochen nach den Explosionen lag der Verdacht im Westen nahezu automatisch auf Moskau. Russland führte einen Angriffskrieg, hatte Gas als Waffe eingesetzt, galt als fähig zu hybrider Sabotage. Moskau bestritt und beschuldigte umgekehrt die USA; der Enthüllungsjournalist Seymour Hersh publizierte 2023 eine gegenteilige Version mit amerikanischer Täterschaft, die Washington zurückwies. Je länger die deutschen Ermittler an der ukrainischen Spur festhielten, desto teurer wurde der frühe Schuldspruch gegen Russland politisch. Wer Kiew nun öffentlich zur Rede stellt, müsste eingestehen, dass der Westen sich in der Täterfrage monatelang geirrt – oder die unbequeme Spur bewusst nicht zu Ende gedacht – hat.

Polen, Schweden, Dänemark: Justiz als Geopolitik

Die Zurückhaltung ist nicht nur deutsch. Schweden und Dänemark beendeten ihre Ermittlungen, ohne Verdächtige zu nennen – obwohl die Detonationen in ihrer Nachbarschaft, in Wirtschaftszonen der Ostsee, stattfanden. Polen lehnte 2025 die Auslieferung von Wolodymyr Z. ab. Warschau hatte Nord Stream von Anfang an als geostrategisches Instrument Russlands gegen die Ukraine und gegen mittelosteuropäische Transitstaaten bekämpft. In dieser Lesart ist die Zerstörung der Röhren kein Anschlag auf einen Partner, sondern die Beseitigung einer Bedrohung. Ein Staat, der so denkt, liefert den mutmaßlichen Taucher nicht aus. Er schützt ihn.

Kiews Anreiz, zu schweigen

Für die ukrainische Führung ist jedes Eingeständnis giftig. Es würde den Vorwurf nähren, ein Empfänger westlicher Waffen habe den Geber auf dessen eigenem strategischem Terrain getroffen. Es würde in Deutschland und den USA die Hilfskritiker stärken. Es würde Moskau eine Propagandawaffe liefern, die Putin nicht erst erfinden müsste. Deshalb bleibt es beim Dementi, beim Verweis auf Russland, beim „zu früh“. Solange Berlin diese Haltung hinnimmt, gibt es für Kiew keinen Grund, sie zu ändern.

Was hier beschwiegen wird: ein Angriff auf einen Partner

Man muss die Ukraine nicht mit Russland gleichsetzen, um den Vorgang klar zu benennen. Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Die Ukraine verteidigt ihre Existenz. Beides ist wahr. Wahr ist aber auch: Wer in einem Verteidigungskrieg die Energieinfrastruktur eines der wichtigsten Unterstützerstaaten zerstört – oder zerstören lässt –, verletzt nicht nur deutsches Strafrecht. Er verletzt das Fundament, auf dem militärische Hilfe ruht: Vertrauen.

Nord Stream war in Washington, Warschau und Kiew verhasst, weil die Leitungen europäische Abhängigkeit von russischem Gas zementierten und die Ukraine als Transitland entwerteten. Diese Kritik war berechtigt; die deutsche Energiepolitik der 2010er-Jahre war naiv. Aber die Entscheidung, ob und wann diese Röhren stillgelegt, enteignet oder demontiert werden, lag bei Deutschland und den beteiligten Unternehmen – nicht bei einem Sabotagetrupp, der von Rügen aus in See sticht. Ein befreundeter Staat darf die strategische Infrastruktur seines Partners nicht in die Luft jagen, weil er sie für falsch hält. Tut er es trotzdem, ist das kein Kavaliersdelikt des Krieges. Es ist, in der Sprache der Bundesanwaltschaft, Sabotage – und im Kriegsvölkerrecht ein Angriff auf zivile Objekte.

Genau deshalb wiegt das Schweigen so schwer. Hätte ein russisches Kommando dieselbe Jacht genutzt, dieselben Sprengsätze gelegt, dieselben Röhren zerstört, wären NATO-Konsultationen, Sanktionspakete und Sonntagsreden über hybride Kriegführung unvermeidlich gewesen. Weil die Spur nach Kiew zeigt, gelten andere Maßstäbe. Das ist realpolitisch erklärbar. Es ist rechtsstaatlich unhaltbar.

Was jetzt zu fordern wäre

Eine seriöse Berichterstattung verwechselt Anklage nicht mit Urteil. Wolodymyr Z. und Serhij K. sind verdächtig, nicht verurteilt. Die Beweisführung muss vor dem Oberlandesgericht Hamburg bestehen. Möglich bleibt, dass einzelne Beschuldigte entlastet werden, dass die Befehlskette anders verlief als von Karlsruhe angenommen, dass Teile der Operation ohne Wissen der politischen Spitze liefen – so wie es das Wall Street Journal für die Phase nach dem angeblichen Stoppbefehl Selenskyjs schildert. Möglich ist auch das Gegenteil: dass staatliche Stellen in der Ukraine die Zerstörung wollten, organisierten und nachträglich leugneten.

Gerade weil beides möglich ist, reicht Justiz allein nicht. Staaten klären Anschläge auf kritische Infrastruktur nicht nur in Strafkammern, sondern in der Diplomatie. Deutschland müsste von der Ukraine öffentlich verlangen:

▸  eine vollständige Stellungnahme der Regierung in Kiew zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft, einschließlich der Frage staatlicher Auftraggeber;

▸  umfassende Rechtshilfe: Identitäten, Dienstgrade, Befehlsketten, Finanzierungswege, SBU- und Generalstabsakten;

▸  die Auslieferung oder zumindest die Vernehmung aller namentlich bekannten Tatverdächtigen, die sich auf ukrainischem Gebiet aufhalten;

▸  Aufklärung über frühere Hinweise, wonach Verdächtige mit diplomatischen Mitteln dem Zugriff entzogen worden sein sollen;

▸  eine Erklärung, wie sich ein solcher Anschlag mit dem Status eines Empfängers deutscher Waffen und deutscher Haushaltsmilliarden verträgt.

Nichts davon wäre ein Kniefall vor Moskau. Nichts davon nähme der Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung. Es wäre das Minimum an Selbstachtung eines Staates, dessen Infrastruktur gesprengt wurde. Wer das für überzogen hält, möge die Probe aufs Exempel machen: Welche Regierung würde denselben Vorgang hinnehmen, wäre der Empfänger der Hilfe nicht Kiew, sondern ein beliebiger anderer Kriegsakteur?

Schluss: Aufklärung ist keine Illoyalität

Die Festnahme von Wolodymyr Z. in Pula zeigt, dass deutsche Ermittler den Fall nicht aufgegeben haben. Sie zeigt zugleich, wie sehr die Politik dahinter zurückbleibt. Wadephul versichert, die Justiz habe freie Hand. Selenskyj findet es zu früh für einen Kommentar. Die Bundesregierung erklärt die Beziehungen für unbeschädigt. In den Parlamenten bleibt die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss Randposition. So entsteht der Eindruck, den viele Bürgerinnen und Bürger längst haben: dass „jeder Bescheid weiß“ – und dass genau deshalb niemand den Verbündeten zur Rede stellt.

Dieser Eindruck ist journalistisch zu präzisieren. Gerichtsfest bewiesen ist die staatliche Auftraggeberschaft noch nicht. Aber die Bundesanwaltschaft legt sie der Anklage zugrunde; investigative Großrecherchen haben eine ukrainische militärische Befehlskette beschrieben; sämtliche bisher namentlich bekannten Beschuldigten sind Ukrainer; ein EU-Partner hat die Auslieferung eines Tauchers verweigert; Kiew liefert keine überzeugende Gegenerzählung, sondern Zeitgewinn. Auf dieser Grundlage schweigen zu dürfen, ist kein Gebot der Bündnissolidarität. Es ist eine Einladung, den nächsten Anschlag auf kritische Infrastruktur ebenfalls als Kollateralschaden des richtigen Krieges zu verbuchen.

Ein Partnerland, das um Waffen, Geld und politische Deckung bittet, kann einen Angriff auf die Lebensadern seines wichtigsten europäischen Unterstützers nicht totSchweigen. Und eine deutsche Regierung, die Souveränität ernst nimmt, kann nicht so tun, als sei die Sprengung von Nord Stream ein rein juristisches Restproblem. Die Röhren liegen weiter am Grund der Ostsee. Die politische Verantwortung liegt offen zutage – sobald jemand bereit ist, sie einzufordern.

Redaktioneller Hinweis: Für alle namentlich genannten Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht rechtskräftig entscheidet. Die Darstellung der mutmaßlichen Tathergänge folgt dem öffentlich bekannten Stand von Haftbefehlen, Anklageschrift und investigativer Berichterstattung. Soweit die ukrainische Regierung eine Beteiligung bestreitet, ist dieses Dementi wiedergegeben. Eine gerichtliche Feststellung staatlicher ukrainischer Auftraggeberschaft lag zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht vor.

Quellen und weiterführende Nachweise

Alle zentralen Tatsachenbehauptungen dieses Artikels stützen sich auf öffentlich zugängliche Agentur- und Qualitätsmedien sowie auf Mitteilungen der Bundesanwaltschaft. Abruf der Online-Quellen: 20. August 2026.

[1]  Bundesanwaltschaft / dpa / ZEIT ONLINE: „Bundesanwaltschaft: Zweiter Nord-Stream-Verdächtiger in Kroatien gefasst“, 19. August 2026. https://www.zeit.de/news/2026-08/19/nord-stream-anschlaege-verdaechtiger-in-kroatien-festgenommen

[2]  Euronews: „Nord-Stream-Anschlag: Ukrainischer Taucher in Kroatien festgenommen“, 19. August 2026. https://de.euronews.com/my-europe/2026/08/19/nord-stream-anschlag-ukrainischer-taucher-kroatien

[3]  Associated Press / Kirsten Grieshaber: „Ukrainian man arrested over 2022 Nord Stream pipeline explosions“, 19. August 2026. https://www.washingtonpost.com/world/2026/08/19/nord-stream-explosions-arrest/

[4]  Deutsche Welle: „Nord Stream: Second suspect arrested over pipeline blasts“, 19. August 2026. https://www.dw.com/en/nord-stream-second-suspect-arrested-croatia/a-78427413

[5]  WELT: „Bundesanwaltschaft meldet weitere Festnahme wegen Nord-Stream-Anschlägen“, 19. August 2026. https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a857519b6831511cf831b33/bundesanwaltschaft-meldet-weitere-festnahme-wegen-nord-stream-anschlaegen.html

[6]  MDR: „Zweite Festnahme wegen Nord-Stream-Anschlag“ / Wadephul-Äußerungen, 19. August 2026. https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/russland-angriffe-fedorow-selenskyj-wahlen-nord-stream-,ukraine-news-19-08-2026-100.html

[7]  dpa / onvista: „Wadephul zu Nord Stream: Justiz hat ‚absolut freie Hand‘“, 19. August 2026. https://www.onvista.de/news/2026/08-19-wadephul-zu-nord-stream-justiz-hat-absolut-freie-hand-0-10-26544687

[8]  n-tv: „Bereits zweite Festnahme: Nord-Stream-Spur: Ermittler fassen mutmaßlichen Taucher“, 20. August 2026. https://www.n-tv.de/sport/mediathek/videos/politik/Nord-Stream-Spur-Ermittler-fassen-mutmasslichen-Taucher-id31212575.html

[9]  The Guardian: „Ukrainian diver arrested in Croatia over Nord Stream pipeline bombings“, 19. August 2026. https://www.theguardian.com/world/live/2026/aug/19/europe-ukraine-zelenskyy-mykhailo-fedorov-parliament-vote-corruption-probe-russia-belgium-wildfires-latest-news-updates

[10]  Deutsche Welle: „Nord-Stream-Anschläge: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage“ (u. a. Vorwurf „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“; Selenskyj-Kommentar), 2. Juli 2026. https://www.dw.com/de/deutschland-bundesanwaltschaft-nord-stream-ukraine-krieg-russland-serhii-k-daenemark-polen-italien/a-77798118

[11]  DIE ZEIT (Luisa Hommerich / Holger Stark): „Nord-Stream-Prozess: Die große Frage ist: Wer hat ihm den Auftrag erteilt?“, 1. Juli 2026. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-06/nord-stream-prozess-pipeline-ukraine-hamburg-sabotage

[12]  tagesschau / NDR-WDR-Investigativ: „Festgenommener Ukrainer soll Sabotageteam geleitet haben“ (Haftbefehl Serhij K., Andromeda, Sprengsätze), 23. August 2025. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-sabotage-festnahme-ukrainer-102.html

[13]  tagesschau / NDR-WDR-Investigativ: „Durchbruch für die Nord-Stream-Ermittlungen?“, 21. August 2025. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-sabotage-festnahme-ukrainer-100.html

[14]  The Wall Street Journal, wiedergegeben u. a. durch The Guardian: „Ukrainian team blew up Nord Stream pipeline, claims report“ (Selenskyj-Billigung, CIA-Stopp, Saluschnyj, 300.000-Dollar-Operation), 15. August 2024. https://www.theguardian.com/world/article/2024/aug/15/ukrainian-team-blew-up-nord-stream-pipeline-claims-report

[15]  AFP / France 24: „Ukraine rejects as ‘nonsense’ alleged role in Nord Stream blasts“ (Podoljak-Dementi), 15. August 2024. https://www.france24.com/en/live-news/20240815-ukraine-rejects-as-nonsense-alleged-role-in-nord-stream-blasts

[16]  Business Insider: „Ukraine’s top general disobeyed Zelenskyy and blew up the Nord Stream pipeline without permission, report says“, 15. August 2024. https://www.businessinsider.com/ukraine-general-defied-zelenskyy-to-blow-up-nord-stream-attack-wsj-2024-8

[17]  BBC News: „Ukrainian diver held in Poland over Russian pipeline blasts in Baltic Sea“, 30. September 2025. https://www.bbc.com/news/articles/cwywdmz7xpgo

[18]  Deutscher Bundestag, Textarchiv: Debatte und Antrag auf Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines (Sachschaden, BGH-Beschluss vom 10. Dezember 2025), 2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[19]  taz: „Anschlag auf Nord-Stream-Gasleitungen: Viele Fragen in der Pipeline“ (Analyse der politischen Zurückhaltung der Bundesregierung), 28. August 2025. https://taz.de/Anschlag-auf-Nord-Stream-Gasleitungen/!6106648/

[20]  Der Freitag: „Nord Stream II: Die einstigen Betreiber klagen auf Schadensersatz, bisher ohne Erfolg“ (Eigentümerstruktur, Investitionskosten), 2026. https://www.freitag.de/autoren/gerd-meissner/nord-stream-ii-die-betreiber-klagen-auf-schadensersatz-doch-bisher-ohne-erfolg

Methodische Anmerkung

Dieser Text ist als faktenbasierte Analyse mit klar gekennzeichnetem Kommentaranteil angelegt. Nachrichtenlage (Festnahme, Haftbefehl, Anklage, wörtliche Zitate von Wadephul und Selenskyj) und Bewertung (Forderung nach einer politischen Stellungnahme Kiews) sind getrennt. Wo der Autor Schlussfolgerungen zieht – etwa zur politischen Funktion des Schweigens –, ist das als Analyse kenntlich. Nicht belegt und daher nicht behauptet wird, dass ein deutsches Gericht die ukrainische Staatsführung bereits als Auftraggeberin verurteilt hätte. Behauptet wird, dass die Indizien- und Anklagelage diese Frage zwingend auf die Tagesordnung setzt – und dass die Weigerung, sie zu stellen, selbst ein politischer Vorgang ist.

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