Es kann Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt werden
Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat am 12.12.2024 einem Facebook-Nutzer Recht gegeben. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass das Soziale Netzwerk einen Post von ihm gelöscht und sein Profil gesperrt hatte. Es geht um Äußerungen über „Transsexuelle“. Die Tagesschau hatte gestern darüber berichtet.
Das OLG Zweibrücken hat also entschieden, dass der gelöschte Post auf Facebook wieder freigeschaltet werden und das Profil des Mannes entsperrt werden muss. Vor zwei Jahren hatte sich dieser Mann aus dem Raum Zweibrücken über transsexuelle Menschen geäußert, und zwar habe er – wie Tagesschau weiter berichtete – u.a. geschrieben, dass er Transsexuelle als merkwürdige Gestalten betrachte. Dieser Post soll gegen die Regeln bei Facebook verstoßen haben, so dass der Beitrag gelöscht und das Profil gesperrt wurde.
Wie die Tagesschau gestern weiter berichtete, habe sich dieser Mann laut Urteil des Richters von OLG Zweibrücken nicht strafbar gemacht, da dieser Post weder eine persönliche Beschimpfung oder Volksverhetzung enthalten habe. Diesbezügliche Bewertungen vorzunehmen sei nicht immer einfach, habe der urteilende Richter entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Facebook könnte vor den Bundesgerichtshof ziehen. Mehr in dem Bericht der Tagesschau, hier der Link dazu https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-oberlandesgericht-zweibruecken-facebook-nutzer-bekommt-recht-im-streit-um-post-100.html
Quelle: ARD