Der Justizminister erklärt: „Rheinland-Pfalz hat eine starke Justiz auf welch hohem Niveau in unserem Land Recht gesprochen wird“
Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz Dr. Helmut Martin besuchte im Rahmen seiner Antrittsbesuche das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn, Vizepräsident Ernst Friedrich Wilhelm, der Geschäftsleitung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Richterschaft und des Personals tauschte er sich zu den Themen Personal und Nachwuchsgewinnung sowie zur baulichen Situation und zur Digitalisierung aus.
Minister Dr. Martin: „Mein Antrittsbesuch hier am Pfälzischen Oberlandesgericht hat mir einmal mehr gezeigt, auf welch hohem Niveau in unserem Land Recht gesprochen wird. Rheinland-Pfalz hat eine starke Justiz! Das zeigt auch die sehr gute Bewerberlage für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst. Doch im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, im Justizvollzugsdienst und in den Servicebereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften gestaltet sich die Nachwuchsgewinnung deutlich schwieriger. Der Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs wird härter. Zum einen sind wir natürlich bestrebt, die Arbeitsbedingungen stetig weiter zu verbessern. Wo es möglich ist, werden Arbeitszeiten flexibler ausgestaltet und die Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Auch die Softwareausstattung wird stetig ausgebaut, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Vor allem aber müssen wir auch für mehr Sichtbarkeit sorgen – der Justizberufe und auch der Justiz selbst. Ich freue mich daher sehr darüber, dass das Pfälzische Oberlandesgericht kürzlich einen neuen Instagram-Account eröffnet hat und dort künftig über aktuelle Themen aus der pfälzischen Justiz informieren und komplexe juristische Themen einfach und verständlich erklären will.“
„Die rheinland-pfälzische Justiz ist im Bereich Digitalisierung ein Vorreiter: Die elektronische Akte ist bereits flächendeckend eingeführt. Nun gehen wir den nächsten Schritt und pilotieren die Einführung der eAkte auch in Grundbuchsachen – und das, obwohl hierfür derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das zeigt unseren Anspruch, die Justiz zukunftsfest und bürgernah weiterzuentwickeln“, so Minister Dr. Martin weiter.
Information:
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ist eines von zwei Oberlandesgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist zuständig für die Landgerichtsbezirke Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Kaiserslautern und Frankenthal (Pfalz) sowie die jeweils zugehörigen – insgesamt 15 – Amtsgerichte. Das Pfälzische Oberlandesgericht zählt zu den ältesten Oberlandesgerichten Deutschlands. Es wurde bereits zum 1. August 1816 errichtet, nachdem der bayerische König Maximilian I die Verlegung des Appellationsgerichts von Kaiserslautern nach Zweibrücken anordnete. Durch die Reichsjustizgesetze erhielt das Appellationsgericht zum 1. Oktober 1879 die Bezeichnung Oberlandesgericht. Nach dem 2. Weltkrieg nahm es seine Arbeit zunächst in Neustadt an der Weinstraße wieder auf, bevor es am 1. Januar 1965 an seinen heutigen Sitz zurückkehrte. Beim Pfälzischen Oberlandesgericht sind derzeit insgesamt rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, darunter 36 Richterinnen und Richter. Der Dienstaufsicht des Präsidenten der Pfälzischen Oberlandesgericht unterstehen insgesamt knapp 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Bezirk.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz
Foto (Britta Hoth) v.l.n.r.: Bernhard Thurn, Staatsminister Dr. Helmut Martin und Ernst Friedrich Wilhelm













