Strafverteidigerin Hanna Henning obsiegt gegen Anklägerin vor dem Landgericht Bayreuth
Dank einer großartigen Prozessführung von Richter Schwarz und seinem Schöffenteam, musste am vergangenen Montag nach einer Marathonsitzung von fast sechs Stunden Oberstaatsanwältin Sandra Staade als Anklägerin von Ulvi Kulac eine erneute „Klatsche“ im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bayreuth hinnehmen. Sie konnte in ihrem „verbissenen“ Abschlussplädoyer keinerlei objektive Beweise gegen Ulvi Kulac vorbringen, dass er eine Straftat begangen hat. Regelrecht respektlos sei diese Oberstaatsanwältin gegenüber dem behinderten Ulvi und seiner Strafverteidigerin Hanna Henning gewesen, haben Prozessbeobachter berichtet. Sie wird in den sozialen Netzwerken auch als Oberstaatsanwältin „Gnadenlos“ bezeichnet. Der gegen Ulvi Kulac ergangene Strafbefehl von 2.100 Euro wurde in der Verhandlung aufgehoben. Einen „Denkzettel“ bekam Ulvi dennoch. Ihm wurde klar gemacht, dass man auch bei einem Freud keine „Schmiere“ stehen darf, wenn der einen Einbruch begeht. Statt ein hohes Bußgeld zu bezahlen, muss Ulvi nun soziale Arbeisstunden beim Hausmeister in den Himmelkroner Heimen ableisten. Dass Ulvi bereits beim Amtsgericht Kulmbach angeklagt wurde, hat er wieder einmal Oberstaatsanwältin Staade zu verdanken. Im Berufungsverfahren ist sie nun gescheitert. Vermutet wird, dass mit Absicht der wahre Täter geschützt werden sollte, nur um Ulvi erneut eine Straftat anzuhängen. Denn nicht Ulvi Kulac war es, der zwei Fensterscheiben eingeschlagen hatte, um anschließend Diebstahl zu begehen, nein, es war sein Freund, für den er „Schmiere“ gestanden hatte. Bei der Strafe soll es der Staatsanwaltschaft nicht vorrangig um die Strafe von Ulvi gegangen sein, vielmehr um das „Abkassieren“ seines Strafbefehls über 2.100 Euro, die die Staatskasse füllen soll, war aus internen Kreisen zu erfahren.
Nach jahrelangen ergebnislosen Ermittlungen um die Ermordung von Peggy Knobloch, hatte man letztendlich den geistig behinderten Ulvi Kulac ins Visier genommen. Weil man den wirklichen Täter nicht fand, war Ulvi ein willkommenes Opfer, den man gejagt, verurteilt und anschließend in die geschlossene Psychiatrie gesperrt hatte. Seiner heutigen Betreuerin Gudrun Rödel und einigen seriösen Rechtsanwälten war es dann zu verdanken, dass er wieder auf „freien Fuß“ kam und heute in einem Behindertenwohnheim leben kann. Welches Martyrium Ulvi Kulac seit Jahren erleben musste, hat Gudrun Rödel auch in ihrem Buch „WEGGESPERRT“ niedergeschrieben. Ihr Buch hatte sie auch am 5. September 2021 in einer Lesung bei den Haßlocher Naturfreunden vorgestellt, zu der die Interessengemeinschaft „Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege“ (FTGR) eingeladen hatte
Einige Prozessbeobachter können die Welt nicht mehr verstehen, insbesondere, was die Oberstaatsanwältin getrieben hat, Ulvi erneut eine Straftat anhängen zu wollen.
Ulvi Kulac war 2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes an der 2001 verschwundenen Peggy Knobloch aus Lichtenberg verurteilt worden. Im Zuge der Ermittlungen hatte der geistig Behinderte gestanden, das Mädchen getötet zu haben. Mit der Zeit mehrten sich Zweifel an seiner Schuld. Im Mai 2014 wurde Ulvi dann im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth freigesprochen. Gegen dieses Urteil ist Oberstaatsanwältin Sandra Staade bereits vorgegangen. Und nun hat sie erneut den geistig Behinderten ins Visier genommen. Am 28.02.2022 war die Strafverhandlung, die allerdings nicht nach ihrem Wunsch ausgegangen ist.
Eine „Harte“ Strafe gegen Ulvi, wie von der Oberstaatsanwältin Staade gefordert, blieb auch aus. Einen Denkzettel sollte er dennoch erhalten. Anstatt einem Strafbefehl über 2.100 Euro auszulösen, muss er jetzt soziale Arbeitsstunden beim Hausmeister in den Himmelkroner Heimen ableisten.
Seit nunmehr 8 Jahren veranstaltet Oberstaatsanwältin Sandra Staade eine regelrechte Treibjagd auf den geistig behinderten Ulvi Kulac. „Mit emotionslosen und eiskalten Vorgehensweise zeigte Oberstaatsanwältin Staade keinerlei Empathie für Schwache und Behinderte“, beschrieb ein Prozessbeobachter das Geschehen letzten Montag beim Landgericht Bayreuth. Sie habe Ulvi Kulac als Mittäter kriminalisieren wollen, damit seine Bewährungsstrafe verlängert wird, erzählen uns weitere Mitwisser.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 hat der Bayer. Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback, https://de.wikipedia.org/wiki/Winfried_Bausback die bisherige Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Frau Sandra Staade, zur stellvertretenden Leiterin der Staatsanwaltschaft Bayreuth ernannt, https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/presse/2018/12.php. In einer Pressemeldung teilt das Bayerische Staatsministerium mit: „Mit Sandra Staade wird eine sehr engagierte und erfahrene Kollegin die stellvertretende Behördenleitung in Bayreuth übernehmen. Sie verfügt über langjährige praktische Erfahrungen in der Strafverfolgung und genießt in Justizkreisen ein hohes Ansehen“.
Wie man sich gegen Zwangspsychiatrie und die Willkür psychiatrischer „Diagnostik“ zur Wehr setzen kann, kann man bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. in Berlin hinterfragen.
Dort ist Nina Hagen als Schirmherrin tätig und engagiert sich für die richtige Patientenverfügung, was man auch dem Handbuch https://www.patverfue.de/media/handbuch.pdf entnehmen kann.