Auf Antrag der FDP-Fraktion diskutierten die Stadtratsmitglieder am Dienstagabend über die Auswirkungen der Kommunal- und Verwaltungsreform des Landes Rheinland-Pfalz auf die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße. Als Gastredner war Dr. Wolfgang Neutz, Hauptgeschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz, eingeladen. Er sprach sich dafür aus, „alles auf Null zu stellen“, verbunden mit einem Neustart der Verwaltungsreform. Gleichzeitig empfahl er, auf die Nachbarn zuzugehen, um deren Positionen auszuloten. Diese Informationen könnten für künftige Entwicklungen hilfreich sein. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler sagte, er habe bereits viele Gespräche geführt und verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bereits bestehenden Kooperationen mit Nachbargemeinden.
Das Thema Kommunalreform bewertete er insgesamt als sehr diffizil, es erfordere viel Fingerspitzengefühl, so Löffler. Der Rat verständigte sich darauf, zu Beginn des nächsten Jahres eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Thematik beschäftigen wird.
Nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz sowie im Ausschuss für Bau und Planung hat der Stadtrat eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des LEP IV, Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien, verabschiedet. Nach einem Antrag der FDP ergänzt um die Forderung, einen Schutzstreifen östlich der Haardt bis zur Linie A65/B271 als „Ausschlusskulisse“ zu benennen. Die Mehrheit der Mitglieder stimmte der Stellungnahme zu, obwohl grundsätzlich zentrale Aussagen zur Frage des Ausbaus von Netzkapazitäten und Speichermöglichkeiten fehlten. Weitere Kritikpunkte: Die Forderung des Papiers, dass Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige sowie kreisfreie Städte Klimaschutzkonzepte aufstellen sollen mache die Beauftragung eines Fachbüros unumgänglich, verbunden mit Kosten. Auch sei weiter offen, wer die Koordinierung des angestrebten, mindestens zwei prozentigen Anteils an der Landesfläche zur Nutzung für Windenergieanlagen koordiniere. Unklar sei zudem, was unter „räumlicher Verbund“ zu verstehen sei und was genau „weitere Anlagen“ bedeutet – eine oder zehn Anlagen?
Einstimmig einigte sich der Stadtrat darauf, die Beschlussfassung des Umlegungsverfahrens für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Am Schieferkopf“ in Hambach zu vertagen. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler sagte, man verweise die Angelegenheit zurück in Bau- und Umweltausschuss sowie Ortsbeirat, um sie in diesen Gremien in aller Ruhe zu diskutieren. Darüber hinaus werde es eine Artenschutzprüfung geben sowie eine Untersuchung darüber, ob die Entwässerung gesichert ist.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird den „Betrieb des elektronischen Waffenwesens“ auf den Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) übertragen. Hintergrund ist das zum 1. Juli 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters beim Bundesverwaltungsamt. Neben einem einmaligen Startbetrag von 500 Euro entstehen der Stadt jährlich Kosten in Höhe von 3.456 Euro.
Der Jahresabschluss 2011 der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt mbh (WEG) hat einen Verlust in Höhe von rund 165.400 Euro ergeben. Er wird auf das Rechnungsjahr 2012 vorgetragen.
Die Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH (WBG) hat dagegen einen Gewinn von etwa 51.570 Euro erzielt. Er wird in die Rücklagen fließen.
Die Tourist, Kongress und Saalbau GmbH hat 2011 einen Überschuss von rund 1,19 Millionen Euro erwirtschaftet. Vor dem Gewinnvortrag auf das Jahr 2012 werden rund 1,262 Millionen netto an die Stadt Neustadt an der Weinstraße ausgeschüttet. (red.)