Ja, solange einige wichtige Aspekte beachtet werden
Immer wieder gibt es Diskussionen über Verlinkungen von Berichten, die letztendlich vor den Gerichten landen. Und hier streiten sich die Geister, weil die Meinungen der Rechtsanwälte von Klägern und die der Beklagten weit auseinander gehen. Ein Fall, weshalb man KI fragen kann. Und KI urteilt in den meisten Fällen korrekt.
Also musste auch NR wieder einmal KI bezüglich einer Verlinkung eines Leserbriefes erfragen, wenn die Verlinkung im Zusammenhang mit einem neu erstellten Text steht. Und NR war erstaunt über die Antwort von KI, die da lautete: „In der Regel darf ein Leserbrief, der einem Internetportal zur Verfügung gestellt wurde, verlinkt werden, solange einige wichtige Aspekte beachtet werden. Der Zusammenhang zwischen dem Leserbrief und dem neu erstellten Text ist wichtig. Wenn der LINK eine sinnvolle Verbindung und einen Mehrwert für die Leser bietet, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine Verlinkung als gerechtfertigt angesehen wird. Es ist immer eine gute Idee, transparent zu machen, woher der Leserbrief stammt und warum er verlinkt wird, um Missverständnisse zu vermeiden“.
Unser FAZT:
Nicht immer muss ein Rechtsanwalt für juristische Fragen hinzugezogen werden. Der Erfinder von KI im juristischen Bereich ist ein Glücksfall für Justiz-Interessierte und Laien, die sich auch ohne juristische Kenntnisse mit Hilfe von KI durch die Flut von Gesetzen selbst durchsteuern können.