Und wie lässt sie sich besser vor autoritären Angriffen schützen?
Diesen Fragen sei der Verfassungsblog seit Anfang des Jahres in einer umfangreichen Risikoanalyse nachgegangen, schreibt LTO in ihrem Pressebericht vom 02.12.2025. „Viele der ausgemachten Schwachstellen lassen sich eben nicht durch Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen absichern“, heißt es weiter. Und die Frage dränge sich auch auf: Wie viel „Sonderrecht“ ist da der richtige Weg? Am Ende wird es auf starke demokratische Kräfte ankommen, um den Rechtsstaat abzusichern. Und auf die Menschen, die in der Justiz arbeiten. Der Rechtsstaat wird nur so resilient sein, wie es die Menschen sind, die für ihn arbeiten.
Dass das kein reines Denken in hypothetischen Szenarien sei und wie „Angriffe“ auch aussehen können, habe das Jahr 2025 gezeigt: das Desaster um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Und die Versuche von Rechtsaußen-Akteuren einen Berliner Verwaltungsrichter und sein Gericht zu delegitimieren, der über die Zurückweisungen von Migranten an der Grenze zu entscheiden hatte. Dass sich eine starke Gerichtspräsidentin vor ihre Richterschaft stellte, mag ein hoffnungsvolles Beispiel sein, so LTO in seiner Meinungsfindung weiter.
Egal, ob mal selbst gerne auf dem E-Scooter unterwegs sei, sich über vorbeiflitzende oder abgestellte Fahrzeuge ärgern oder generell alles interessiert verfolge, was aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kommt: Es gibt Neuigkeiten. SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen. Geschädigte eines Unfalls sollen künftig leichter Schadenersatz erhalten. Für Halter – das sind insbesondere Unternehmen, die E-Scooter in (Groß-)Städten im Rahmen von Sharing-Konzepten vermieten – soll nach dem Gesetzentwurf künftig eine Gefährdungshaftung gelten. Der Fahrer eines E-Scooters soll verschuldensabhängig haften, das Verschulden soll aber vermutet werden. Demzufolge würde man als Fahrer haften, wenn man sich nicht entlasten kann.
LTO weiter: „Bewerberinnen für Richter- und Staatsanwaltsposten dürfen mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie nicht bereit sind, in einer mündlichen Verhandlung ihr Kopftuch abzulegen. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Eine Rechtsanwältin wollte in die Justiz wechseln. Gut möglich, dass das nicht die letzte Entscheidung in dem Fall bleibt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zudem alles andere als eindeutig.
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Quelle: LTO








