Gemeinde Haßloch bezieht Stellung
Zu einer Notunterkunft der Gemeinde Haßloch wurde die Polizei am 2. Mai gerufen, weil eine 19Jährige nackt im Flur vor einer Wohnungstür saß, zu der die Mitbewohnerin sie nicht hineinlassen wollte. Es kam deshalb zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, wo die Mitbewohnerin verletzt wurde. Sie sei nicht nur an den Haaren gezogen worden, die junge Frau habe ihr auch welche ausgerissen, berichtet die Betroffene weiter. Eine weitere Bewohnerin der Notunterkunft sei vorbeigekommen. Sie sei auch in dieser Notunterkunft untergebracht, übernachte allerdings immer woanders, wurde berichtet. Ihr habe die Nackte erzählt, sie sei von der Mitbewohnerin geschupst und verletzt worden. Während dieses „Gerangels“ und der Streitigkeiten habe man ihr unterstellt, dass sie das 4. Bett in der Wohnung abgeschlagen und entwendet habe. Letztendlich sei ihr nichts anderes übriggeblieben, wie Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Haßlocher Ärztin stellt der Geschädigten Attest aus
Eine Klärung sei an diesem Tage auch nicht mit der Sachbearbeiterin der Gemeinde Haßloch möglich gewesen. Dort habe man sie für den nächsten Morgen bestellt, wo sie auch pünktlich gewesen sei. „Wer nicht da war, war die Gemeindemitarbeiterin“, wurde erklärt. Sie müsse am Nachmittag wiederkommen, weil die „Dame“ im Außendienst sei. Noch am gleichen Tage habe sie ihre Ärztin aufgesucht, der sie ihre Geschichte erzählt habe. Ein Attest mit den entsprechenden Angaben von ihr sei ihr von der Ärztin ausgestellt worden, erzählt sie weiter. Weil man ihr auch ihren Schlüssel abgenommen und sie aus der Notunterkunft geworfen habe, sei sie nun froh, vorübergehend eine „Bleibe“ bei den Haßlocher Naturfreunden gefunden zu haben. Von der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Haßloch hätte sie sich mehr Hilfe erwartet. Immerhin habe sie in der Notunterkunft sämtliche Sachen zurücklassen müssen, ihre Kleider, Lebensmittel und Geld. NACHRICHTEN REGIONAL hat am 12.05.2022 darüber berichtet: https://nachrichten-regional.de/polizeieinsatz-in-einer-notunterkunft-der-gemeinde-hassloch/
Was ist in der Notunterkunft wirklich gelaufen?
Um mehr über den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte zu erfahren, hat NACHRICHTEN REGIONAL eine Presseanfrage an die Gemeinde Haßloch gerichtet, die uns wie folgt beantwortet wurde:
„Aus Gründen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht äußern wir uns nicht zu Personen, die in Wohnungen der Gemeinde untergebracht sind. Wenn es unter Personen zu Streitigkeiten kommt, die einen Polizeieinsatz erfordern, ist das eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Angelegenheit, die wir ebenfalls nicht kommentieren.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Objekt im Burgweg um eine Obdachlosenunterkunft, bei der keine Mietverhältnisse mit den Untergebrachten bestehen, sondern eine Unterbringung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Dabei greift eine monatliche Nutzungsentschädigung gemäß der gültigen Satzung und keine Mieten. Wenn eine Notlage eintrifft und wir als Gemeinde freie Schlafplätze haben, wird die Person in einer Wohnung untergebracht. Bei Einzelpersonen kann es auch sein, dass sie sich Räume mit anderen Hilfebedürftigen teilen müssen. Es besteht kein Anspruch für untergebrachte Personen, dauerhaft in der Unterkunft/Wohnung bleiben zu dürfen, unabhängig davon, ob die Nutzungsentschädigung bezahlt wurde oder nicht“.
Ist eine Notunterkunft richtig für „psychisch Auffällige?“
„Es gibt Situationen, in denen entschieden werden muss, ob die Person tauglich ist, in einer Obdachlosenunterkunft zu leben, schreibt die Gemeinde Haßloch weiter. „Ausgewiesen werden Personen, die sich nicht an Vorschriften und Regeln halten, Gewalt anwenden, nicht in der Lage sind, alleine ihr Leben zu bestreiten (z. B. psychische Auffälligkeiten), die den Frieden in einer Gemeinschaft stören, die andere Bewohner nicht akzeptieren und einschränken oder mutwillig Sachen beschädigen“. So die Version der Haßlocher Verwaltung.
Am Samstag konnte NR nochmals bei den Haßlocher Naturfreunden vorbeischauen, auch mit der betroffenen Frau und ihrem Freund sprechen. Dabei haben wir erfahren, dass die Polizei auch bei den Naturfreunden war. Von der Polizei habe die Betroffene ein Formular erhalten und sei nochmals über ihre Rechte als Geschädigte aufgeklärt worden. Sie wolle sich noch überlegen, ob sie gegen die 19jährige Frau nun Strafanzeige stellen wird, erzählt sie weiter.
Die Geschichte der Geschädigten geht weiter
Und die Geschichte der Geschädigten geht weiter. Nachdem ihr wegen Eigenbedarf im Haßlocher Sägmühlweg gekündigt worden sei, sei sie ohne Wohnanschrift gewesen. Die Post sei daraufhin an den Neustadter LICHTBLICK gegangen. Dort habe sie regelmäßig mit dem Bus hinfahren müssen, um ihre Post abzuholen. Ein unzumutbarer Dauerzustand sei das gewesen. Ihrem Freund, der bisher in Neustadt gemeldet war, sei nun geraten worden, dass er sich an das Diakonischer Werk in Neustadt wenden soll, um Hilfe für eine Wohnung zu bekommen. In eine gemeinsame Wohnung wollen dann Beide einziehen. Dem Freund sei auch geraten worden, wegen einer Mietwohnung auch beim LICHTBLICK anzufragen, die Mietwohnungen in der Neustadter Rot-Kreuz-Straße hätten.
Warum hat sich die Gleichstellungsbeauftragte nicht eingeschaltet?
Warum hat die Gleichstellungsbeauftragte im Fall des Rauswurfs der Frau aus der Notunterkunft nicht gehandelt? Das wollte unsere Redakteurin von Frau Fehrenbach wissen und hat deshalb direkt bei ihr angefragt. Insbesodere wollten wir auch wissen, ob es stimmt, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und die Unterbringungen von Personen in den Zuständigkeitsbereich des geschäftsführenden Beamten der Gemeinde Haßloch, Johannes Specht, fällt. Ein konstruktives Gespräch war nach diesen Fragestellungen allerdings nicht mehr möglich. Wahrscheinlich waren die Fragen für Frau Feherenbach so „peinlich“, dass sie deshalb einfach den Telefonhörer aufgelegt und das gemeinsame Gespräch beendet hatte.
Sexuelle Belästigungen im Haßlocher Rathaus wieder Thema?? – Warum wird nicht gehandelt??
Bereits im Jahre 2013 hatte die Gleichstellungsbeauftragte wegen der sexuellen Vorwürfe gegen den geschäftsführenden Beamten der Gemeinde Haßloch, Johannes Specht, die Aufgabe, die Betroffenen zu unterstützen. Specht wurden sexuelle Belästigungen gegen Mitarbeiterinnen der Haßlocher Verwaltung vorgeworfen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem Strafanzeige gegen ihn gestellt wurde. Zuvor, und zwar am 04.04.2013 ging ein Schreiben mit einer Unterschriftenliste an den damaligen Bürgermeister Ihlenfeld mit der Forderung, den Betriebsfrieden in der Haßlocher Verwaltung wieder herzustellen und entsprechende Maßnahmen dazu zu ergreifen. Federführend war seinerzeit die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Fehrenbach. Trotz aller Aktionen hat sie es seinerzeit nicht geschafft, gemeinsam mit dem Personalrat dafür zu sorgen, dass dieser Mann aus dem Amt entfernt wird. Die Mitarbeiterin, die seinerzeit Anzeige erstattet hatte, wurde in eine andere Verwaltung versetzt. Der geschäftsführende Beamte, Johannes Specht, sitzt anscheinend im Haßlocher Rathaus noch immer fest im Sattel?
NR wartet auf Antwort der Frankenthaler Staatsanwaltschaft
Unsere Redaktion will wegen neuerlichen Hinweisen die Thematik wieder aufgreifen. NACHRICHTEN REGIONAL hat daher eine Presseanfrage an die Frankenthaler Staatsanwaltschaft gerichtet. Die Antwort steht noch aus. Sobald wir Näheres wissen, werden wir darüber informieren. Wir bleiben für Sie am Ball und halten unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden!!