Diskutiert wurden viele Fälle – Auch Missbrauch an Kindern – „Gewalt kommt NICHT in die Tüte“
Beim 1. Treffen des Frauen-Stammtisches am vergangenen Mittwoch bei den Haßlocher Naturfreunden wurde nicht nur aus dem „Nähkästchen“ geplaudert, es wurde auch diskutiert, warum so viele Frauen von „Anmache“ und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplätz betroffen sind. Inzwischen sind auch Anlaufstellen in vielen Betrieben eingerichtet worden, wo man solche Vorfälle anzeigen kann, wurde erklärt. Zu sexuellen Belästigungen zählen: wiederholte körperliche Annäherungen, die zufällig erscheinen, unangemessene Briefe, Anrufe, Nachrichten oder Geschenke, sexuelle Anspielungen, obszöne Witze, Gesten und Kommentare, Nachstellen, Verfolgen oder Bedrängen.
Trotz Beschwerden und Hinweisen an Behörden, werden sexuelle Belästigungen an Frauen immer wieder vertuscht, wurde in der Runde kritisiert. Und oft könnten sich Frauen nicht dagegen wehren, und erhielten auch nicht die nötige Unterstützung von Seite der Behörden.
Beim nächsten Frauen-Stammtisch soll nun dieses Thema intensiviert werden. Christine Meyer hatte einen Flyer dabei, auf den sie bereits als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte aufmerksam gemacht hatte. Darin wurden viele Themenfelder angeführt, die auch eine Gleichstellungsbeauftragte beackern kann. In der Kürze der Zeit hätten sich noch nicht genügend Frauen zu diesen Themenfeldern gemeldet. Sollte die erneute Bewerbung von Christine Meyer als Gleichstellungsbeauftragte nach einer zustande kommenden Koalition im Haßlocher Rathaus berücksichtigt werden, würde auch sie sich des Themas „sexuelle Belästigungen“ am Arbeitsplatz annehmen, erklärte sie den anwesenden Frauen beim Frauen-Stammtisch. Allerdings blieb die Frage offen, ob es eine solche Meldestelle im Haßlocher Rathaus gibt, wo sexuelle Belästigungen angezeigt werden können.
Karin Hurrle als Journalistin von www.nachrichten-regional.de, die gerade zu diesen Themenbereichen schon seit vielen Jahren unterwegs ist, weist auf folgende Gesetzgebung hin: „Die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich sexueller Belästigung ergeben sich aus § 12 AGG. Der Arbeitgeber muss einem Verdacht nachgehen (§ 12 I AGG), er muss bei einem bestätigten Verdacht reagieren (§ 12 III AGG) und Maßnahmen zur Prävention ergreifen (§ 12 I 2, II AGG)“. Sie erklärt weiter, dass eine sexuelle Belästigung eine fristlose Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers auch dann rechtfertige, wenn eine einschlägige Abmahnung nicht vorausgegangen ist (Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20. Juni 2022, Aktenzeichen 12 Sa 434/21, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20Niedersachsen&Datum=20.06.2022&Aktenzeichen=12%20Sa%20434%2F21
Auch im Haßlocher Rathaus hat es vor Jahren einen solchen Fall gegeben, wo eine Betroffene anstatt Hilfe zu bekommen, einfach in eine andere Kommune versetzt wurde. Auch lag dieser Fall der Staatsanwaltschaft in Frankenthal vor. Es wurde – wie so oft in vielen Fällen – der Vorfall einfach vertuscht. Verantwortliche haben also nicht pflichtbewusst gehandelt, weil es nicht in den politischen Zeitplan passte.
Dies soll sich nun ändern, versprach unsere Redaktion allen Frauen beim Frauen-Stammtisch. Und der Fall vom Haßlocher Rathaus wird daher beim nächsten Frauen-Stammtisch thematisiert. Karin Hurrle erinnert bei dieser Gelegenheit auch an all die vielen sexuellen Missbrauchsfälle von Kindern, die erst nach vielen Jahren aufgeklärt werden konnten. Sie weist auf die entsprechende Gesetzgebung hin, die da lautet: „Werden Kinder unter vierzehn Jahren sexuell missbraucht, besteht eine Verjährungsfrist von grundsätzlich 20 Jahren. Wurde die Tat nach dem 27. Januar 2015 begangen oder war die Tat zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt, so verjährt die Tat erst mit der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers. Sie verweist in diesem Zusammenhang gleichzeitig auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hin, wohin man sich bei sexuellen Angriffen am Arbeitsplatz in solchen Fällen auch Frauen hinwenden können, siehe https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestigung.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Das nächste Treffen des Frauen-Stammtisches bei den Naturfreunden wird im September stattfinden. Der Termin wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Veranstalter freuen sich heute schon auf das Kommen von vielen Frauen und hoffentlich rege Diskussionen zum Thema.