Interessengemeinschaft FTGR untersützt den „Justiz-Fall“
Am vergangenen Wochenende fand eine Tagung des Arbeitskreises und der Interessengemeinschaft von Justizgeschädigten statt, die über die derzeitigen Ravensburger Vorkommnisse diskutierten. U.a. hat sich die Betroffene Emilie Schlösser an Nachrichten-Regional gewandt , um ihren Fall auch der überregionalen Presse mitzuteilen. Beim Bundesverband „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V.“ will sie einen Antrag stellen, ob auch über ihren Fall eine Studie erstellt werden kann. Mit verschiedenen Personen des Arbeitskreises hat Emilie Schlösser Kontakt aufgenommen, die ihre Mitarbeit bereits zugesagt haben.
Der Fall der Familie Schlösser endete fast in einer Tragödie. Eine gesamte Familie und deren Unternehmen wurden aus reiner Willkür zerstört. Recherchiert man in die Tiefe, so muss man sich fragen, welche Rolle die örtliche Politik und deren Seilschaften dabei gespielt haben.
Emilie Schlösser wurde im Jahre 2004 beschuldigt, Bilanz- und Steuerbetrug der beiden Schlösser-Unternehmen begangen zu haben. So wurde es zumindest vom Finanzamt Ulm am 20.04.2004 der Ravensburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Daraufhin hatte Staatsanwalt Heister ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Nachrichten-Regional liegen allerdings Unterlagen vor, dass das Ermittlungsverfahren bereits am 30.05.2009 nach § 170 Abs. 2 StPO von der Ravensburger Staatsanwaltschaft gegen sie wieder eingestellt worden ist. Emilie Schlösser hat jedoch erst am 20.2.2014 von der Einstellung des Verfahrens durch ein Schreiben des Finanzamtes Ulm erfahren. Sie wurde allerdings bereits am 03.4.2008 wegen dieser Straftat von Richter Böhm des Amtsgerichts Ravensburg verurteilt.
Es besteht nunmehr der dringende Verdacht, dass die Einstellung des Strafverfahrens gegen Emilie Schlösser absichtlich hinausgezögert wurde, bis Richter Böhm vom Amtsgericht Ravensburg sein Urteil gesprochen hatte und Emilie Schlösser für eine Straftat verurteilt wurde, die sie nie begangen hat. Es wird auch vermutet, dass der Bilanz- und Steuerbetrug absichtlich durch die Steuerberater verursacht wurde und von der Staatsanwaltschaft nun „vertuscht“ werden soll. Durch eine Studie des FTGR e.V. soll jetzt bewiesen werden, dass es sich bei dem Urteil von Richter Böhm um ein Fehlurteil handelt, sodass nur in einem Wiederaufnahmeverfahren das Urteil für unwirksam erklärt werden kann.
Nahrichten-Regional hat die Recherchen aufgenommen, um den Unschuldsbeweis von Emilie Schlösser zu erbringen. Über den weiteren Verlauf werden wir unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten. (red.)