Forderung: Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft muss sofort unterbunden werden
von Karin Hurrle
In ihrem Brandbrief an die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom 10. Juni hat die Redakteurin von Nachrichten Regional ihre Forderungen noch einmal verdeutlicht. „Die Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft muss sofort unterbunden werden“. In einem Brief vom 09. März 2020 hatte NR der Bundesjustizministerin bereits aufgezeigt, wie Journalisten und unschuldige Bürger in Deutschland von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden, wenn sie Missstände, wie zum Beispiel Steuerbetrug, Korruption sowie Kindesmissbrauch, Kinderhandel und Kindesentführung aufdecken. Eine Antwort habe sie auf dieses Schreiben bis heute nich erhalten, wird moniert. Schon seit Jahren habe NACHRICHTEN REGIONAL diesbezügliche Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet mit dem Ergebnis, dass sie als Journalistin von NR wie ein Täter strafrechtlich verfolgt worden sei. Anstatt diesen Hinweisen nachzugehen, habe man sie als Redakteurin mit Strafprozessen überfrachtet und ihr Straftaten wie zum Beispiel „Fahrerflucht“ angehängt. Der Höhepunkt solcher widerrechtlichen Verfolgungen durch die örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft sei ihre Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung gewesen.In mehreren Schreiben habe man bereits die rheinland-pfälzischen, die baden-württembergischen Abgeordneten und die Bundestagsabgeordneten über derartige Vorfälle informiert, ohne dass eine Reaktion darauf gekommen sei. Nun sei die Bundesjustizministerin und auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Verfolgung Unschuldiger durch Staatsanwaltschaft und Polizei sofort unterbunden wird. Seit unserer Berichterstattung über neuerliche Missstände, die von der Justiz „vertuscht“ werden, steht unser Telefon nicht mehr still, wo uns auch über neue Missstände und Missbrauchsfälle berichtet wurde, denen anscheinend nicht ordnungsgemäß nachgegangen wurde. Wir wurden über unglaubliche Vorfälle informiert, die man sich nicht einmal im Traum vorstellen kann. So haben Personen aus dem Ravensburger Raum auch darüber informiert, dass man in Bayern eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes neun Monate unberechtigt ins Gefängnis gesteckt hatte. Zuvor sei durch Staatsbeamte ihre Firma in die Insolvenz getrieben worden, danach hätten sich Insolvenzverwalter, Allgemeine Krankenkassen und der Staat das Vermögen aufgeteilt. Der Ehemann sei inzwischen verstorben und die Ehefrau sei nach ihrer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung neun Monate unschuldig im Gefängnis gewesen, sei dort an Krebs erkrankt und nur durch ihren behandelnden Arzt, der ihr geholfen habe, wieder aus dem Gefängnis herausgekommen, wieder genesen. Inzwischen sei die Frau wieder ganz gesund und kämpfe um ihre Rechte und ihr verlorenes Vermögen, das man ihr und ihrem Ehemann durch „Willkür“ genommen hatte. Mit der Betroffenen konnte die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL inzwischen sprechen, die diesen Vorfall bestätigte. Auch bei der Staatsanwaltschaft in Frankenthal reißt die „Willkür“ nicht ab. Wegen Verfolgung Unschuldiger und dem „Willkür-Urteil“ wegen angeblicher Fahrerflucht hatte NR am 26.02.2020 Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Frankenthaler Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch beim Leitenden Oberstaatsanwalt Ströber gestellt. Es wurde uns von ihm mit Schreiben vom 07.06.2020 mitgeteilt, dass Oberstaatsanwältin Paproth-Sachse mit Bescheid vom 18.03.2020 (AZ.: 5110 Js 8053/20) das Ermittlungsverfahren mangels Anfangsverdachts eingestellt habe. Der Leitende Oberstaatsanwalt schreibt weiter: „Auch Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich anschließend eingehend geprüft habe, gibt keinen Anlass, das Verhalten meines Stellvertreters, Oberstaatsanwalt Dr. Hempelmann, zu beanstanden. Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde weise ich daher als unbegründet zurück“. Viele Betroffene hoffen nun, dass dieser „Willkür“ in Frankenthal bald politisch ein ENDE gesetzt wird.. Dieses Schreiben nebst Anlagen ist inzwischen an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken zur Weiterleitung an die Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe gegangen. Über die weiteren Ereignisse werden wir unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten. Wir bleiben für Sie am Ball!!