Mögliche Fehler in der Anklage könnten zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen?
Am 09. Dezember 2024 wurde Emilie Schlösser beim Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Nach der Urteilsverkündung wurde Berufung vom Pflichtverteidiger eingelegt. Das Verfahren ist noch anhängig, mit einer Verhandlung ist im Herbst zu rechnen, ein Termin stehe noch nicht fest, hat NACHRICHTEN REGIONAL nach einer Presseanfrage vom Landgericht Ravensburg erfahren. NR hatte am 10.12.2024 über die Verhandlung berichtet, https://nachrichten-regional.de/ag-ravensburg-emilie-schloesser-zu-einer-bewaehrungsstrafe-verurteilt/
Seit dem Urteilspruch des Amtsgerichts Ravensburg im Dezember 2024, laufen die Recherchen von NR auf Hochtouren. Unsere Redaktion konnte nochmals einige Unterlagen sichten, auch das Protokoll der Verhandlung und die Anklageschrift des Amtsanwalts, der im Auftrag der Ravensburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Emilie Schlösser am 12.08.2024 erhoben hatte. Nach mehrmaliger Sichtung einiger Schreiben ist dem Recherche-Team von NR aufgefallen, dass die Anklageschrift des Amtsanwaltes einige Fehler aufweist, was zur Einstellung des Verfahrens im Berufungsverfahren führen könnte. Durch einen Deal zwischen Pflichtverteidiger und Staatsanwaltschaft könnte auch ein FREISPRUCH für Emilie Schlösser erzielt werden, oder aber ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgen?
Wo liegen die Fehler? – NR hat KI folgende Fragen gestellt: Was bedeutet es, wenn in der Anklage bzw. deren Erhebung ein Verstoß bezüglich Informations- und Umgrenzungspflicht vorliegt?
Folgende Informationen hat NR nach dieser Befragung erhalten: „Ein Verstoß gegen die Informations- und Umgrenzungspflicht in der Anklage oder deren Erhebung bezieht sich auf die Pflichten, die die Staatsanwaltschaft oder die ermittelnden Behörden im Rahmen eines Strafverfahrens haben, um den Angeklagten angemessen zu informieren und die Grenzen des Verfahrens klar zu definieren“.
Informationspflicht: „Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, den Angeklagten über die ihm vorgeworfenen Taten sowie die relevanten Beweise zu informieren. Dies umfasst auch Informationen über die rechtlichen Grundlagen der Anklage. Der Angeklagte muss also in der Lage sein, sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können, was bedeutet, dass er genügend Informationen über die Anschuldigungen benötigt“.
Umgrenzungspflicht: „Diese Pflicht bezieht sich darauf, dass die Anklage genau und präzise formuliert sein muss. Sie muss den konkreten Rahmen der Vorwürfe abdecken und darf nicht unbestimmt oder zu weit gefasst sein. Der Angeklagte muss klar erkennen können, welche Handlungen ihm vorgeworfen werden“.
„Ein Verstoß gegen diese Pflichten, kann schwerwiegende Folgen für das Strafverfahren haben. Beispielsweise kann ein solch fehlerhaftes Verfahren dazu führen, dass die Anklage als unzulässig betrachtet wird oder dass eine Verurteilung aufgrund unzureichender Informationen angefochten werden kann. In solchen Fällen kann dies dazu führen, dass das Verfahren eingestellt werden muss oder es zu einer Wiederaufnahme kommt“.
Die Recherchen von NACHRICHTEN REGIONAL laufen im „Fall Schlösser“ auf Hochtouren weiter. Schon alleine wegen ihren unberechtigen Verurteilungen im Insolvenzverfahren gegen die „Schlösser-Firmen, wo man Emilie Schlösser u.a. wegen Steuerbetrug verurteilt hatte. Klaus und Emilie Schlösser wurde empfohlen, eine korrigierte Steuererklärung aus diesen Jahren an das zuständige Finanzamt in Ravensburg einzureichen. Das hat sie bereits vor einigen Wochen getan, ohne bisherige Reaktion. Eine Anmahnung, ihr das Bearbeitungs- und Aktenzeichen mitzuteilen, blieb bisher unbeantwortet.
Inzwischen hat NR einige Beweisunterlagen für das Berufungsverfahren beim Landgericht Ravensburg sichten können. U.a. liegt unserer Redaktion ein Schreiben des Kripobeamten R.E. an die Staatsanwaltschaft Ravensburg vom 27.10.2004 vor. Darin schreibt er an den ermittelnden Staatsanwalt WIZEMANN folgendes: „Sehr geehrter Herr Wizemann, ein erster Zwischenbericht in Sachen SCHLÖSSER geht der Staatsanwaltschaft in KW 46 zu. Nächste Woche erfolgen Vernehmungen der Steuerberater STORZ, Insolvenzverwalter WINTERHOFF sowie ehemaligen Mitarbeitern der SCHLÖSSER-Firmen. Trotz Vernehmung des Mitarbeiters der AOK-Allgäu-Oberschwaben, Herrn MAST sind bisher nicht alle Unterlagen im Hinblick auf § 266a StGB hier eingegangen. Vorab übersenden wir den Bericht des Sachbearbeiters für Buchführung (ENTWURF) zur Kenntnisnahme und Entscheidung, ob die Ermittlungen hinsichtlich der SCHLÖSSER Spezialtiefbau GmbH hinreichend sind oder ggf. auf das Privatvermögen der Eheleute SCHLÖSSER ausgedehnt werden sollen, Erdle, KOK“.
Die weiteren Recherchen unserer Redaktion in dieser Hinsicht haben ergeben, dass u.a. der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen für besondere Ermittlungen auch im „Fall Schlösser“ auf die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis seinerzeit ausgedehnt wurden. Zuständiger Polizeipräsident war seinerzeit Gerhard Regele, der Ende 2016 in den Ruhestand verabschiedet wurde, siehe https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/leitender-kriminaldirektor-gerhard-regele-zum-neuen-leiter-des-polizeipraesidiums-tuttlingen-bestell. Außer Acht gelassen wurden immer wieder die internen Probleme bei der Polizei selbst. Von Insidern haben wir erfahren, dass es immer wieder um Karriere-Versprechungen bei der Polizei und interne Streitigkeiten, auch damals schon ging, was auch das Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaften der „Schlösser-Firmen“ belastete.
Wie NR durch umfangreiche Recherchen herausgefunden hat, mit vielen Informanten konnte unsere Redakteurin aus dieser Zeit reden, haben sich diese damaligen internen Streitigkeiten zwischen Polizei und Innenministerium nicht nur auf das Ermittlungsverfahren des „Fall Schlösser“ ausgewirkt, sondern viele andere Unternehmen sind „Wirtschaftsopfer“ durch „Justiz-Willkür“ geworden, auch wenn es derzeit den Anschein hat, dass bei den Polizeipräsidien in Baden-Württemberg wieder alles in Ordnung ist, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-stellvertretende-leitungsfunktionen-bei-der-polizei-baden-wuerttemberg. Eines der betroffenen Wirtschaftsunternehmen war das von Christian HEIZL, worüber auch NR mehrmals berichtet hatte, u.a. 07.11.2020 https://nachrichten-regional.de/nach-dem-tod-von-unternehmer-christian-heinzl-125-millionen-schulden-hinterlassen/. Wie unsere Redaktion inzwischen erfahren hat, sollen solche und weitere „Machenschaften“ im Großraum Ravensburg von Politik und Lobbyisten toleriert worden sein. Weitere diesbezügliche Recherchen in ähnlichen Fällen laufen ebenfalls auf Hochtouren, es wird noch weiter darüber berichtet.
Unsere Redaktion bleibt im „Fall Schlösser“ weiterhin am Ball und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.