Mit Kinder- und Organhandel gutes Geld verdienen?
von Karin Hurrle
Seit der Flüchtlingswelle geht die Angst in Deutschland um. Seit Anfang des Jahres 2016 wurden bereits in Deutschland 5000 Flüchtlingskinder als vermisst gemeldet. Die WELT hatte am 11.02.2016 ausführlich darüber berichtet. Auch NACHRICHTEN REGIONAL recherchiert seit dieser Zeit, unserer Redaktion liegen ebenfalls gravierende Meldungen über solche Vorkommnisse vor. Zwar tauchen laut Die WELT viele Kinder nach kurzer Zeit wieder auf, es werde jedoch vermutet, dass viele auch Kriminellen zum Opfer gefallen sind, wurde weiter berichtet. Der Chef des Zentralrats der Muslime habe einen „Aufschrei“ angesichts von fast 5000 Flüchtlingen Anfang 2016 erwartet, der allerdings ausblieb. Über deren Verbleib vieler Kinder sei allerdings nichts bekannt geworden. Auch der Missbrauchsbeauftragte erhob seinerzeit schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem vierjährigen Flüchtlingsjunge Mohamed, der 2016 in Berlin entführt, missbraucht und getötet wurde. Ein Fall, der den Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, so aufgewühlt habe, dass er sogar davor gewarnt habe Organhändler könnten sich an den verschwundenen Kindern vergriffen haben. Aber Kinder werden auch für Sex verkauft. Der Kinderhandel in Deutschland blüht, keiner weiß wieviele Opfer es gibt. Denn Kinderhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung gibt es nicht nur in Asien oder Osteuropa, sondern auch in Deutschland. In welchem Ausmaß Kinder hierzulande davon betroffen sind, vermag aber nicht einmal das Bundeskriminalamt (BKA) zu sagen.
U.a. wurde von einigen Medien berichtet, dass Johannes-Wilhelm Rörig, der die Bundesregierung als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berät, zwar zur Frage des Verbleibs der vermissten Kinder keine Spekulationen anstellen wollte, aber im Zuge der Verhandlungen über das Asylpaket II schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben hätte. So seien die im Jahre 2013 beschlossenen und festgelegten Mindeststandards in den EU-Aufnahmerichtlinien zur Verhinderung sexueller Übergriffe und Belästigungen in Flüchtlingsunterkünften wieder herausgenommen worden, was von Rörig heftig kritisiert wurde. Deshalb habe die Bundesregierung von ihm einen „blauen Brief“ erhalten, in dem er alle Kritikpunkte den politisch Verantwortlichen mitgeteilt habe.
Aber nicht nur der Missbrauch von Kindern und Flüchtlingen beschäftigt seither die Gemüter. Es geht auch um das Verschwinden von Menschen, dem bis heute nicht hinreichend nachgegangen wurde. Aiman Mazyek, 47, der seit 2010 Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland ist hatte wie folgt gewarnt: „Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber wir müssen davon ausgehen, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen in kriminelle Kreise geraten sind, dass sie zur Prostitution gezwungen werden oder ihnen Organe entnommen wurden“. Ein schrecklicher Gedanke, hört man sich Mazyeks Geschichte weiter an.
Laut weiterer Berichterstattung von die WELT vom 11.02.2016 hat sich der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime für ein verstärktes Engagement gegen Kindesmissbrauch ausgesprochen. Er habe deshalb bereits eine Vereinbarung mit der Bundesregierung unterzeichnet, damit die Forderungen beim Runden Tisch besprochen und die konkreten Maßnahmen, wie Schutzkonzepte, umgesetzt werden. Ziel dieser Vereinbarung soll sein, diese Empfehlungen der Bundesregierung an Einrichtungen und Verbände zu übermitteln, damit das Konzept weiter entwickelt werden kann. In einem ersten SChritt wurde eine Broschüre mit Informationen zum sexuellen Kindesmissbrauch in Deutsch, Türkisch und Arabisch herausgegeben und in muslimischen Einrichtungen und Gemeinden ausgelegt.
Am 16.11.2017 hat das Bundesfamilienministerium auf Ihrer Homepage über ihr Gesamtkonzept informiert. Sie unternimmt nun eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt kontinuierlich zu verbessern. Um einen wirksamen Schutz gewährleisten zu können, müssten Präventionsmaßnahmen möglichst früh angesetzt werden, heißt es weiter in der Erklärung. Grundlegende Voraussetzungen seien dafür eine hohe Qualität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, ein Grundverständnis für den Kinderschutz bei allen, die mit jungen Menschen arbeiten, sowie die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis erwirken.
So wurde vom Bundenfamilienministrium ein Fond für sexuellen Missbrauch im familiären Bereich eingerichtet, der sich an Betroffene richtet, die als Kinder oder Jugendliche in der Familie oder im familiären Umfeld sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs zu leiden haben. Es können Sachleistungen, zum Beispiel Therapien bis maximal 10.000 Euro beantragt werden. Gewährt werden Leistungen, die vom gesetzlichen Hilfesystem nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang finanziert werden.
Die bundesweite Initiative „Trau dich!“ des Bundesjugendministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert Kinder und Eltern zum Thema sexueller Missbrauch. Ziel der Initiative ist es, Mädchen und Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren über ihre Rechte und über das Thema Missbrauch aufzuklären. Sie sollen ermutigt werden, sich im Bedarfsfall Hilfe zu holen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachkräfte für das Thema sexuelle Gewalt in Aus-, Fort-, und Weiterbildung sensibilisiert und ihre Handlungssicherheit erhöht werden. Eine Internationale Kampagne wurde zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus gestartet.