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Startseite Politik

„Mundtot machen“ durch SLAPP-Klagen – Laut Richterbund und Anwaltschaft gibt es in Deutschland keine SLAPP-Klagen

by Karin Hurrle
27.08.2026
in Politik
Lesezeit: 4 mins read
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Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor – Entscheidung nach der Sommerpause

Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-personenschutz-1140392

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 vorgelegt. Und muss nach der Sommerpause darüber entscheiden“ (21/3942(Dokument, öffnet ein neues Fenster). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ (21/4276(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Über einen Aufruf gegen SLAPP Klagen hatte NR am 16.04.2022 berichtet https://nachrichten-regional.de/aufruf-an-journalisten-menschenrechtler-sowie-andere-akteure/

In Bezug auf die im Februar 2026 im Bundestag eingebrachte Gesetz gegen SLAPP-Klagen gibt es wesentliche neue Entwicklungen: Die offizielle Frist zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie ist am 7. Mai 2026 abgelaufen, ohne dass Deutschland das Gesetz final verabschiedet hat. Deswegen hat die Europäische Kommission im Juli 2026 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, https://www.brak.de/schlagwort/zivilprozess/

Aktueller Verfahrensstand

  • Februar 2026: Erste Lesung im Deutschen Bundestag des Regierungsentwurfs zur „Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen“.
  • März 2026: Durchführung einer großen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.
  • Juli 2026: Da das Gesetz die zweite und dritte Lesung noch nicht passiert hat und nicht rechtzeitig in Kraft trat, übermittelte die EU-Kommission ein formelles Aufforderungsschreiben (Letter of Formal Notice) an die Bundesregierung. Deutschland hat eine Frist von zwei Monaten erhalten, um Stellung zu nehmen und die vollständige Umsetzung nachzuweisen.

Inhaltlicher Kern des Gesetzes

Das vom Bundesjustizministerium eingebrachte Gesetz sieht Ergänzungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor, um missbräuchliche Einschüchterungsklagen gegen Journalisten, Aktivisten und Wissenschaftler einzudämmen. Geplant sind:

  • Beschleunigung: Gerichte sollen solche Klagen vorrangig behandeln und offensichtlich unbegründete Verfahren schnell abweisen können.
  • Kostenregelung: Unterliegt der Kläger, muss er die vollen Anwaltskosten des Beklagten auch über die gesetzlichen Gebühren hinaus tragen. Zudem können die Gerichtsgebühren für den Kläger verdoppelt werden.

Die anhaltende Kritik (Gründe für die Verzögerung)

Das Gesetz steckt in der politischen Debatte fest, da der Entwurf von zwei völlig unterschiedlichen Seiten kritisiert wird:

  • Kritik von Medienverbänden und NGOs (z. B. dju in ver.di, Rettet den Regenwald):
    Sie bemängeln eine reine „Minimalumsetzung“. Der Regierungsentwurf sieht die Schutzmechanismen ausschließlich für grenzüberschreitende Fälle vor, da die EU-Richtlinie dies so vorgibt. Kritiker fordern vehement, das Gesetz auch auf reine Inlandsfälle und missbräuchliche außergerichtliche Abmahnungen auszuweiten, da Journalisten in Deutschland meist im Inland verklagt werden. Ohne diese Ausweitung sei das Gesetz nahezu wirkungslos.
  • Kritik von Richterbund und Anwaltschaft (z. B. DRB, BRAK):
    Der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwaltskammer sehen den Entwurf skeptisch, argumentieren jedoch umgekehrt. Sie betonen, dass es in Deutschland empirisch überhaupt kein strukturelles Problem mit SLAPP-Klagen gebe. Das deutsche Zivilprozessrecht schütze Beklagte bereits ausreichend vor mutwilligen Klagen. Sie lehnen eine Ausweitung auf Inlandsfälle strikt ab, um das bewährte Klagerecht nicht unnötig einzuschränken.

Aufgrund des Drucks durch das EU-Vertragsverletzungsverfahren wird erwartet, dass der Bundestag den Entwurf nach der parlamentarischen Sommerpause zügig in die finale Beratung einbringt. Ob es dabei noch zu Nachbesserungen beim Schutz von Inlandsfällen kommt, bleibt der entscheidende Streitpunkt.

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