Fazit: „Mobber“ sind egoistisch, verlogen und rücksichtslos
Wenn durch „Mobbing“ am Arbeitsplatz bereits traumatisierte Arbeitnehmer arbeitsunfähig werden, wird es Zeit, die NOTBREMSE zu ziehen. Dies wollen eigentlich Betriebsräte auch für ihre Kollegen tun. Doch was ist, wenn diese selbst von massivem „Mobbing“ betroffen sind? Um dies in Erfahrung zu bringen, hat sich NACHRICHTEN REGIONAL vor ein paar Tagen mit gekündigten Betriebsräten in Baden-Württemberg getroffen. Die Geschichten, die unsere Redaktion erfahren hat, machen uns nicht nur fassungslos, sie sind „unterirdisch“. Ein Fall eines gekündigten Betriebsrates landet demnächst vor dem Arbeitsgericht. Der Betroffene bat um unsere Unterstützung.
Was ist los in unserer Bundesrepublik, wurden Betroffene von unserer Redakteurin gefragt, die sich schon jahrelang gegen „Mobbing“ einsetzt, in einer Haßlocher Selbsthilfegruppe engagiert ist und selbst einmal vor Jahren von massivem Mobbing in einem Unternehmen in Ludwigshafen am Rhein betroffen war. Auch sie verlor durch „Mobbing“ damals ihren Arbeitsplatz. Auch diese „Mobbing-Taten“ werde sie nie vergessen, wurde im gemeinsamen Gespräch im Detail erörtert. Die Redakteurin war jahrelang sehr krank, dann wurde sie berufsunfähig, bis sie endlich wieder in ein normales Leben zurückfand.
Was ist Krankengeld-Mobbing?
Doch unsere Redaktion erfährt an diesem Tage noch mehr. Nämlich auch über Krankengeld-Mobbing, was u.a. auch in dem BUCH „Das Mobbingsyndrom“ von Dr. med. Bämayr nachzulesen ist. Das Buch enthält auch drastische Fallbeispiele zum menschenrechtswidrigen Umgang der Kassen mit Mobbing-Opfern. Im Beratungsgespräch nämlich werde das Mobbing-Opfer zum Objekt der persönlichen Ausforschung eines laienhaft psychiatrisch tätigen KGM, der ohne ein bestehendes Vertrauensverhältnis eine Offenbarung intimster Daten mit der Zielsetzung abverlangt, „Druck“ auf Mobbing-Opfer auszuüben. Eine Diskriminierung von psychisch Kranken werde hier evident. Dieses Vorgehen sei entwürdigend und durch nichts zu rechtfertigen. Wie Studien zeigen, stimmen die Feststellungen des behandelnden Arztes bei der Beurteilung der AU umso deutlicher mit Überprüfungen überein, je qualifizierter die MDK-Untersuchung erfolgt. Dies sei vermutlich der Grund, warum man völlig unqualifizierte KGM einsetze, um das erwünschte Ziel einer Einsparung von Krankengeld zu erzielen.
Aus dem Buch erfahren wir allerdings noch mehr: „Das Mobbingsyndrom ist die griffige Diagnose für die gesundheitlichen Folgen der psychischen Gewalt in Form von Mobbing. Die Einleitung des Mobbingsyndroms in 4 Phasen beendet das Chaos in der Diagnostik und erlaubt dadurch ein vereinheitlichtes Vorgehen für Therapeuten, Gutachter und die Justiz. Dabei werden Mobbing-Opfer, Therapeuten, Laienhelfer, Gutachter und Juristen gleichermaßen über die vielfältigen verwaltungstechnischen, intra- und interpsychischen Fallstricke aufgeklärt, die häufig das Mobbing-Opfer zusätzlich gefährden oder eine Genesung des Mobbing-Opfers erschweren“.
Psychische Gewalt muss sanktioniert werden
In dem Buch heißt es weiter: „Alle Beteiligten können daraus lernen, Komplikationen zu minimieren, die so lange drohen, bis die psychische Gewalt, oft in Verbindung mit einer strukturellen Gewalt, als Krankheitsursache begriffen wird. Letztendlich soll diese Analyse der Mobbingproblematik aus gesellschaftlicher, medizinischer und juristischer Sicht dem Gesetzgeber die gesundheitlichen Folgen der ubiquitären Zulässigkeit der psychischen Gewalt verdeutlichen, verbunden mit der Aufforderung, die psychische Gewalt genauso zu sanktionieren, wie er es bereits bei der körperlichen Gewalt praktiziert“. Über Gleichgesinnte, die sich gegen „Mobbing“ einsetzen kann man mehr unter http://anti-mobbing-zollernalb.de/ueber-uns….html erfahren. Diese Selbsthilfegruppe gibt es seit dem Jahre 1995 und ist auch ein eingetragener Verein. Gruppenmitglieder waren in der Regel selbst betroffen von Mobbing-Handlungen durch Kollegen oder Vorgesetzte in Unternehmen. Die Teilnehmer unterstützen sich gegenseitig erfolgreich durch die Gruppenarbeit bei der Lösung von akuten Konflikten und Mobbing-Problemen.
Wer Probleme in Bezug auf „Mobbing“ hat, kann sich gerne unter redaktion@nachrichten-regional.de oder Telefonnummer 0170 / 2784 150 an uns wenden. Wir vermitteln Sie entsprechend weiter.