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Startseite Wissenswertes

Missglückter Suizidversuch: Einweisung in die Klinik und danach in die geschlossene Psychiatrie – Und dann für immer „weggesperrt?“

by Karin Hurrle
19.10.2025
in Wissenswertes
Lesezeit: 3 mins read
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Ärzte fordern auf dem 129. Ärztetag in Leipzig: Suizidhilfe ist keine ärztliche Aufgabe – Assistiertem Suizid entgegenwirken!

Möglichst bald muss ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz verabschiedet werden. Dies forderte die überwältigende Mehrheit der Delegierten am 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig, der vom 27. bis 30. Mai 2025 stattfand. Beratung, Aufklärung, niedrigschwellige Hilfsangebote und die Förderung psychosozialer Unterstützungsstrukturen müssten bundesweit gewährleistet und finanziell abgesichert werden, erklärten 131 Delegierte, die für den Antrag bei nur fünf Gegenstimmen votierten. Dies müsse in einem ersten Schritt vor oder zumindest gleichzeitig zu einer Gesetzesinitiative zur Suizidhilfe geschehen, so die Deutsche Ärzteschaft.

Eine nachhaltige und umfassende Stärkung der Suizidprävention sei längst überfällig. Der Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz liege nach mehreren Verzögerungen seit Ende 2024 endlich vor, wurde von der Ärzteschaft kritisiert. Dieser Entwurf habe wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch nicht weiterverfolgt werden können. Vor diesem Hintergrund sei es von großer Bedeutung, dass die neue Regierung sich dieses wichtigen Themas zügig annehme, mahnte die Ärzteschaft. Ein Suizidpräventionsgesetz könne sicherstellen, dass Menschen in suizidalen Krisen qualifiziert beraten und informiert würden. Die Würde und Autonomie des Einzelnen verlange nicht nur Respekt vor Entscheidungen zum Lebensende, sondern vor allem wirksame Angebote zur Lebenshilfe.

Auch einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe steht die Ärzteschaft in einem zweiten Schritt positiv gegenüber. Denn die Suizidbeihilfe ist derzeit gesetzlich ungeregelt und damit legal. Auch Sterbehilfevereine könnten Suizidbeihilfe weiterhin anbieten, da das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Beihilfe zum Suizid, gekippt hatte, hier ein Beitrag dazu: https://www.reden-kann-retten.ch/fileadmin/user_upload/pdf/Infomaterial/BAG_SUZ__Broschuere__Angehoerige_WEB_DE_211026.pdf

Besonders zu beachten bei einer künftigen Gesetzgebung seien allerdings psychische Erkrankungen und psychosoziale Belastungen bei Menschen mit Suizidgedanken oder Todeswünschen, hatten die Delegierten in Leipzig erwähnt. Bei einem weiteren Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe müsse man der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht werden und zugleich einer gesellschaftlichen Normalisierung des assistierten Suizids entgegenwirken, forderten die Delegierten weiter. Zentrale Bedeutung komme dem Schutzkonzept zu, das vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannt wird. Es müsse sichergestellt werden, dass Menschen vor nicht freiverantwortlichen und übereilten Entscheidungen oder Missbrauch geschützt würden. Gleichzeitig dürfe eine neue gesetzliche Regelung die Suizidhilfe nicht zu einem Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung machen. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung sei keine ärztliche Aufgabe, so das Ärzteparlament. Sicherzustellen sei, dass es eine freie und individuelle Entscheidung einer Ärztin oder eines Arztes in einem konkreten Einzelfall bleibe, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Jedoch sei es durchaus Aufgabe von Ärzten, Patienten mit Suizidgedanken oder Todeswünschen mit Empathie und Gesprächsbereitschaft zu begegnen. Das vertrauensvolle Gespräch über den Wunsch des Patienten zu sterben, gehöre zum Kern der ärztlichen Tätigkeit.

Nach misslungenem Suizid landet der Patient oft in der geschlossenen Psychiatrie

Es ist inzwischen ein gängiges Prinzip und auch ein offenes Geheimnis, dass nach einem missglückten Suizid der Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt unfreiwillig in der Psychiatrie landet. Dazu muss allerdings zuvor ein Richterlicher Beschluss ergangen sein. Oft sind die Psychologen verantwortlich dafür und erklären, es läge nochmalige Suizidgefährdung vor, um den/die Betroffenen in der geschlossenen Psychiatrie festzuhalten. Wenn der Betroffene keine Angehörigen und Freunde hat, sieht er „alt“ aus, er kommt aus der „Geschlossenen“ nicht mehr so leicht heraus. Einige Fälle wurden unserer Redaktion bereits gemeldet, doch auch als investigative Journalistin hat man es schwer, an solche „Missstände“ zu kommen. Besuche solcher untergebrachten Patienten werden oft mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Und der Patient bleibt für immer „Weggesperrt“?

In einer Veröffentlichung des NDR am 22.11.2021 heißt es über die Forensik: Sabine Rückert, stellvertretende Chefredakteurin der Wochenzeitung „Die Zeit“ und ehemalige Gerichtsreporterin, erklärt zu manchen forensisch-psychiatrischen Kliniken: „So stellt man sich die Hölle vor. Ich habe mich für meine Arbeit häufig mit externen Gutachtern unterhalten, die festgestellt haben, dass hier letztlich ein Willkürsystem herrscht. Dass manche Regeln, nach denen sich die Patienten richten müssen, jede Woche geändert werden“. Das gelte allerdings nicht für alle Kliniken, sagte Rückert.

Wer solche Fälle kennt, kann sich gerne an unsere Redaktion unter info@nachrichten-regional.de oder Tel.Nr. 0170 / 2784 150 wenden. Seriösen Hinweisen werden wir nachgehen!!

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Schlagworte: Missglückter Suizidversuch: Einweisung in die Klinik und danach in die geschlossene Psychiatrie - Und dann für immer weggesperrt?
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