Missbrauchsgutachten soll am 18. März 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt werden
In der Aufklärung um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche ist eingetreten, was Viele schon lange vermutet haben. Laut Süddeutscher Zeitung vom 23.02.2021 gibt es keine Kompetenzen einer Maßregelung gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, weil er die Veröffentlichung des Gutachtens über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zurückgehalten hat. Dies hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, zum Auftakt der dreitätigen Frühjahrsversammlung vor ein paar Tagen der Öffentlichkeit verkündet. Als Gründe für die Zurückhaltung der Offenlegung des Gutachtens führte Bätzing an, Kardinal Woelki habe auf eine Haftungsgemeinschaft zwischen katholischer und evangelischer Kirche hingewiesen. Bätzing selbst nehme Woelkis Aufklärungswillen ab. Georg Bätzing habe daher angeregt, bis zum 18. März mit der Veröffentlichung des Gutachtens zu warten. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 27.12.2020 darüber berichtet.
Noch am 06. Februar 2021 berichtete das Radionetzwerk Deutschland (RND), dass Kardinal Woelki im Streit um die Zurückhaltung des Missbrauchsgutachtens seinen Rücktritt nicht ausschließe. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki steht seit Langem u.a. in der Kritik, weil er ein Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westphal Spilker Wastl nicht veröffentlichen will. In einem Interview verteidigte er erneut sein Vorgehen. Er schließt aber auch einen Rücktritt seiner Person nicht aus. Kardinal Woelki will am 18. März 2021 das Gutachten veröffentlichen lassen, legt seine Gründe nochmals dar, dass bei öffentlicher Namensnennung möglicherweise gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen worden wäre.
Vor der anberaumten Frühjahrsversammlung der Bischofskonferenz gab es unzählige öffentliche Debatten in Bezug auf die sexuellen Missbrauchsvorwürfe von Kindern gegen Priester, weshalb auch in den sozialen Medien eine regelrechte „Hetzjagt“ stattgefunden hat. Die dadurch entstandene Vertrauenskrise im Erzbistum Köln habe Auswirkungen auf die gesamte katholische und die evangelische Kirche genommen, äußerte Bätzing.
Laut dem weiteren Bericht von RND vom 06.02.2021 habe Woelki selbst den Papst um Prüfung einer möglichen Pflichtverletzung gebeten. Dem Kardinal wird zudem Vertuschung vorgeworfen, weil er nach einer Prüfung von Personalakten einen mutmaßlichen Missbrauchsfall nicht an den Apostolischen Stuhl in Rom gemeldet hatte. Grund für Woelkis zurückgehaltenem Münchner Gutachten sei gewesen, sich dem Vorwurf auszusetzen, möglicherweise gegen das Persönlichkeits- und Äußerungsrecht zu verstoßen, wenn Namen öffentlich genannt werden. Insofern sei die Gefahr zu diesem Zeitpunkt sehr groß gewesen, dass durch die Veröffentlichung von Namen das Gutachten hätte „weggeklagt“ werden können und somit nicht mehr das Licht der Welt erblickt hätte.
Mit großem Interesse sehen nicht nur Betroffene, sondern auch Interessierte sowie Leserinnen und Leser der Veröffentlichung des Gutachtens am 18. März 2021 entgegen.
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