Renommierte Journalistinnen und Journalisten recherchieren Themen, die unser soziales und politisches Leben berühren
Katholische Priester, denen sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde, wurden häufiger im Ausland eingesetzt als bisher bekannt – das zeigt eine Bistums-Umfrage für das ARD Radiofeature. Teils hatten die Männer dort wieder Kontakt zu Kindern. Dies wurde als Recherche-Ergebnis des Gemeinschaftsprojekts „Hören was dahintersteckt“ bekannt gegeben. Dass beschuldigte oder sogar überführte Priester nach Missbrauchsvorwürfen ins Ausland oder in andere Diözesen versetzt wurden – und dort erneut Kontakt zu Kindern hatten –, ist kein Einzelfall, sondern beschreibt eine systemische Praxis, die Recherchen wie das ARD-Radiofeature („Versetzt statt verurteilt – Katholische Priester, Missbrauch und Strafvereitlung“) sowie weltweite Aufarbeitungsstudien offenlegen. Dass solche Versetzungen über Jahrzehnte hinweg möglich waren (und zum Teil noch sind), liegt an einer Kombination aus kirchenrechtlichen Machtstrukturen, institutioneller Geheimhaltung und mangelnder Kooperation mit weltlichen Behörden, siehe ARD-Bericht https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:section:f7c775f0bd6e7a53/
Klerikaler Schutz- und Vertuschungsmechanismus – Autonomie der Bischöfe und fehlende Transparenz
Image- und Institutionenschutz: Über viele Jahrzehnte stand für die Kirchenhierarchie der Schutz des Ansehens der Kirche und des Priesteramts über dem Schutz von Kindern. Vorwürfe wurden intern geregelt, um öffentliche Skandale zu vermeiden. Täter-Fokussierung und „Vergebung“: Priester wurden in der Wahrnehmung der Führungsebene oft als „kranke“ oder „fehlgetretene“ Brüder gesehen, denen man nach Buße oder Therapie eine zweite Chance geben müsse – während das Leid der Betroffenen ignoriert wurde.
Unbeschränkte Personalhoheit: Ein Diözesanbischof hat in seiner Diözese weitgehende Macht über den Personaleinsatz. Wenn ein Bischof entschied, einen Priester „Still und heimlich“ ins Ausland (z. B. in die Mission nach Südamerika oder Afrika) abzuordnen, gab es kaum Kontrollinstanzen. Keine weltweiten Abgleich-Systeme: Es gab (und gibt bis heute nur ansatzweise) kein internationales kirchen- oder staatenübergreifendes Register für beschuldigte oder verurteilte Geistliche.
Informationsweitergabe verschwiegen oder verfälscht – Umgehung der weltlichen Strafverfolgung
Fehlende Information der Aufnahmediözesen: Oft wurden die Bischöfe oder Gemeindeleitungen im Zielland gar nicht oder nur unvollständig über die wahren Gründe der Versetzung informiert. Der Priester wurde schlicht als „Unterstützung für die Seelsorge“ angekündigt. Finanzierung im Verborgenen: In einigen dokumentierten Fällen finanzierten Heimatbistümer den Lebensunterhalt der beschuldigten Priester im Ausland weiter – teilweise getarnt als „Missionsspenden“ oder Sondergehälter.
Verjährung abwarten: Durch die Versetzung ins Ausland wurden Beschuldigte oft dem Zugriff lokaler Ermittlungsbehörden entzogen, bis die Taten im Herkunftsland strafrechtlich verjährt waren, siehe Eckischer Tisch https://www.eckiger-tisch.de/missbrauchstaeter-von-der-katholischen-kirche-ins-ausland-geschickt/#:~:text=Der%20Pfarrer%20Josef%20Ludwig%20Zottmann%20lebte%20mehrere,kehrte%20der%20Pfarrer%20wieder%20nach%20Deutschland%20zur%C3%BCck.
Was hat sich verändert – und wo liegen weiterhin Lücken?
Entwicklung im Kirchenrecht: Papst Franziskus hat in den letzten Jahren Reformen angestoßen (u. a. die Abschaffung des päpstlichen Geheimnisses bei Missbrauchsfällen und die Pflicht für Kleriker, Missbrauch intern zu melden). Trotz strengerer Leitlinien und Präventionskonzepte warnen Fachleute und Opferverbände weiterhin davor, dass die Verfolgung und Verhinderung von Versetzungen stark davon abhängt, wie konsequent einzelne Bischöfe Transparenz walten lassen und mit den staatlichen Justizbehörden zusammenarbeiten.









