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Startseite Politik

„Mietpreisbremse“ ist den irreführenden Namen nicht wert

by Karin Hurrle
25.09.2014
in Politik
Lesezeit: 3 mins read
„Mietpreisbremse“ ist den irreführenden Namen nicht wert
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Wohnen muss ein Menschenrecht mit Verfassungsrang werden

Nach der gestrigen Einigung zwischen Union und SPD zum Thema steigende Mieten kritisiert Karl Heinz Jobst, stellv. Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), die Einigung als „de fakto wirkungslos“. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, in Zukunft eine „Mietpreisbremse“ einzuführen um die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt in vielen deutschen Kommunen zu entspannen. Bei Wiedervermietungen soll künftig die Miete nur noch um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen dürfen. Der entsprechende Gesetzentwurf muss jedoch noch vom Bundestag beschlossen werden.

„Diese Regelung wird den gewünschten Effekt nicht erzielen können“, kritisiert Karl Heinz Jobst. „Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur in manchen Kommunen über den Mietspiegel definiert und bezieht sich immer auf Neuvermietungen, nicht auf die wesentlich darunter liegenden Bestandsmieten“, so Jobst. Daher würde die Mietpreisbremse in Wirklichkeit eher zu einer Steigerung der Mieten führen, da die Altverträge nun auf das Niveau des Neuvermietungsschnitts angehoben werden würden. Zudem ist der Mietspiegel nicht bundeseinheitlich definiert, in vielen Kommunen existiert gar kein solcher Preisindex. Gleichzeitig  soll die geplante Preisbremse nicht für Neubauten gelten: „Ein Lobbygeschenk an die Immobilienwirtschaft“, empört sich Jobst.

Schon 2012 wurde von der Bundesregierung die Weiche für eine Mietpreisbremse gelegt, aber gleichzeitig den Ländern die Umsetzung in den Schoß gelegt. „Anstatt sofort Länderverordnungen zu erlassen, wurden diese von den Bundesländern für die Zeit nach den Wahlen 2013/2014 versprochen. Es sind nun 2 Jahre vergangen, in denen die Mieten weiter kräftig gestiegen sind. Die jetzige Regelung zementiert dagegen durch viele Ausnahmen den Mietpreisanstieg und stellt sich damit als großzügiges Geschenk an die Immobilienlobby heraus. Die Mieter sind wieder einmal die Verlierer und sie werden es leider auch langfristig bleiben“, so Jobst.

Zwar begrüßt Jobst, dass nun die Maklergebühren von den Vermietern getragen werden sollen, jedoch sieht der ÖDP-Politiker kaum eine Hoffnung, dass durch diesen löchrigen Gesetzentwurf die prosperierenden Ballungsräume auf dem Mietmarkt eine Entspannung erfahren würden. „Wir brauchen eindeutig mehr geförderten sozialen und nachhaltigen Wohnungsbau“, so das ÖDP-Vorstandsmitglied Jobst der zugleich Fachmann für die Bewertung von Immobilien ist.

Die ÖDP fordert deswegen seit Jahren:

1.  Die Privatisierung öffentlichen Wohneigentums zur Sanierung von Haushalten muss sofort eingestellt werden. Jede Kommune muss einen Mindestanteil an bezahlbarem und sozial geprägtem Mietwohnungen vorhalten. Dies wirkt sich stabilisierend auf den Mietmarkt aus ermöglicht eine gesunde Bevölkerungsstruktur.

2.   Das kommunale Angebot an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen muss unter Berücksichtigung der Inklusion und der UN-Charta für Menschenrechte deutlich ausgebaut werden.

3.   Das Recht auf Wohnen muss mit Verfassungsrang in das Grundgesetz und in das Europäische Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden.

4.   Nicht nur die Mietrechtsnovelle, sondern auch der sog. „qualifizierte Mietspiegel“ belastet  Mieter über die Maßen. Er erfährt immer größere Bedeutung, führt aber auch zur Missdeutung des ortsüblichen Mietmarktes und zu einem überhöhten Mietmaßstab. Zur Erhebung des Mietspiegels sollten zukünftig nicht nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart wurde, sondern auch unveränderte und moderat gestiegene Altmieten. Dies würde sich höchstwahrscheinlich am stärksten mietpreisdämpfend auswirken.

Die ÖDP definiert sich als Anwalt der Mieter und wird sich verstärkt für eine konsequente „Resozialisierung“ des Mietmarktes einsetzen. (red.)

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