TIPPS der Verbraucherzentrale und dass sich ein Widerspruch lohnt
Die Verbraucherzentrale gibt in einer Veröffentlichung bekannt und TIPPS, wie man Widerspruch gegen Meta einlegen kann, die nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI „Meta AI“ verwenden. Man kann der Nutzung der eigenen Daten also widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Warum sich ein Widerspruch trotzdem noch lohnt, kann man in der Veröffentlichung des Verbraucherschutzes nachlesen.
Mit ihrem Rechtsstreit ist die Verbraucherzentrale gegen Meta gescheitert. Auch das Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln blieb leider ohne Erfolg, sodass Meta nun erst einmal wie geplant vorgehen kann. Wer jetzt noch widersprechen will, sollte das unbedingt machen, rät die Verbraucherzentrale. Gegen die Entscheidung des OLG Köln im Eilverfahren gibt es keine Rechtsmittel. „Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gibt“, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte, der verkündet hat, Schritte gegen das anstehende KI-Training eingeleitet zu haben.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass Meta es sich bei seinem KI-Training mit der Widerspruchslösung zu einfach macht und hat Meta deshalb am 30. April 2025 zum zweiten Mal abgemahnt. Meta hatte schon im Mai 2024 angekündigt, alle öffentlichen Informationen wie öffentliche Beiträge und Kommentare von Menschen fürs KI-Training nutzen zu wollen. Aufgrund massiver Kritik von Aufsichtsbehörden, Organisationen und auch einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte Meta sein Vorhaben für die EU zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben.
Weil das Unternehmen im April 2025 darüber informierte, an seinen ursprünglichen Plänen festzuhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW Meta erneut abgemahnt und ein Eil-Gerichtsverfahren eingeleitet. Damit sollte erreicht werden, dass Metas Pläne vorerst gestoppt werden, um zunächst in Ruhe zu klären, ob der Konzern nicht doch die Einwilligung auf Facebook und Instagram einholen muss. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW wäre das unter anderem deshalb erforderlich, weil Meta hier nicht ausreichend transparent über das anstehende KI-Training informiert und auch der Widerspruch nicht für alle Nutzer:innen funktioniert. Zahlreiche Betroffene schildern zum Beispiel,
- dass sie sich nicht mehr in ihre Konten einloggen könnten (weil die gesperrt oder gehackt wurden und Metas Support oder Hilfeseiten nicht weiterhelfen würden),
- dass sie sich im Ausland aufhielten und die Widerspruchsformulare deshalb nicht geladen würden (denn die werden nur für Personen in der EU zur Verfügung gestellt) oder
- dass es andere technische Probleme gäbe.
Sollte Meta den Widerspruch ablehnen, gibt die Verbraucherzentrale weitere TIPPS und wie man dagegen vorgehen kann:
- Sie legen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes ein. Dadurch wird Meta aber nicht sofort daran gehindert, Ihre Beiträge zu verwenden. Sie müssten in diesem Fall die Daten bei Facebook und Instagram löschen
- Sie lassen sich in Ihrer Verbraucherzentrale beraten oder ziehen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei vor Gericht und versuchen, ein Urteil gegen die Datennutzung zu erwirken. Auch das braucht erst einmal Zeit, sodass Sie auch in diesem Fall die erste Möglichkeit umsetzen müsste.
Daten für das Programm der „Künstlichen Intelligenz“
Künstliche Intelligenz sei bei Meta schon länger ein Thema – in dem Programm „Meta AI“ zum Beispiel. Auch dafür habe der Konzern bereits Trainingsdaten genutzt – vermutlich aus dem Internet oder zugeliefert von anderen Unternehmen, informiert die Verbraucherzentrale weiter. Sollte man personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das man Zugriff auf die persönlichen Daten von so genannten Drittanbietern anfordern kann. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.
Weitere TIPPS der Verbraucherzentrale:
In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten erschienen sind. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.
Tätig werden sollten Sie auch, wenn Sie trotz Ihres Widerspruchs personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten entdecken. Denn: Laut der Erklärung in den Widerspruchsformularen von Meta können Informationen über Sie trotz Ihres Widerspruchs für das Training der KI genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat oder Sie von anderen in einem Text erwähnt werden.
Das Recht auf Auskunft räumt Ihnen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Unternehmen müssen Sie auf Verlangen über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. Das gilt sowohl für Meta als auch für Drittanbieter. Daneben stehen Ihnen nach der Verordnung weitere Rechte zu, die wir in diesem Artikel erläutern. Dort finden Sie auch Musterbriefe und können sich fertige Musterschreiben erstellen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW









