Schiffsregistersachen des Landes Rheinland-Pfalz müssen nun dem Amtsgericht Hamburg zugewiesen werden – IT-Projekt wurde bereits 2021ausgezeichnet
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und seine Kollegin, die Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Anna Gallina, haben den Staatsvertrag zur Übertragung des Schiffs- und Schiffbauregisters nach Hamburg unterzeichnet. Der Staatsvertrag bedarf zu seiner Umsetzung in das rheinland-pfälzische Recht der Zustimmung des Landtags durch Gesetz. Der Staatsvertrag soll mit dem Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, jedoch nicht vor dem 1. Februar 2024 in Kraft treten.
Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Schiffsregistersachen des Landes Rheinland-Pfalz nun dem Amtsgericht Hamburg zugewiesen werden. Das Amtsgericht Hamburg führt seit Sommer 2020 die Schiffsregister in elektronischer Form und ermöglicht online die Beantragung von Registerauszügen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat den anderen Landesjustizverwaltungen das Angebot unterbreitet, die Führung der Schiffsregister für das Gebiet der anderen Bundesländer zu übernehmen. Im Jahr 2021 übertrugen bereits Berlin und Brandenburg ihre Schiffsregister nach Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Übertragung vornehmen und auch das Saarland hat bereits sein Interesse bekundet.
Hierzu erklärt Justizminister Herbert Mertin: „Mit der Übertragung des Schiffs- und Schiffbauregisters auf das Amtsgericht Hamburg und der gleichzeitigen Digitalisierung des Registers vereinfachen wir die Verfahrensabläufe – auch für die Rechtssuchenden. Der Aufwand für die Antragstellung und Registereinsicht wird sich durch die Nutzung elektronischer Kommunikation erheblich verringern. Ein Verlust an Bürgernähe ist daher nicht zu befürchten, im Gegenteil! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Die Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Anna Gallina, erklärt: „Deutschlands größtes Schiffsregister wird noch größer. Seit Sommer 2020 wird es digital geführt, zuvor erfolgten Einträge und Änderungen noch auf Papier. Es freut mich, dass wir ein so attraktives und sogar mit Preisen ausgezeichnetes Angebot geschaffen haben, dass immer mehr Länder ihre Schiffsregister übertragen. Hamburg ist mit diesem Digitalisierungsprojekt ein sehr attraktiver Standort für die Registrierung von Schiffen. Davon profitieren alle Beteiligten.“
Informationen:
In Rheinland-Pfalz werden die Schiffsregister – das sind das Seeschiffsregister, das Binnenschiffsregister und das Schiffbauregister – derzeit noch zentralisiert bei den Amtsgerichten Mainz und St. Goar in Papierform geführt. Ende des Jahres 2022 waren 200 Seeschiffe, 638 Binnenschiffe und 9 Schiffsbauwerke in Rheinland-Pfalz in die Register eingetragen. im Jahr 2022 wurden 132 Urkunden zum Schiffs- und Schiffsbauregister eingetragen.
Das digitale Schiffsregister in Hamburg war 2018 als agiles IT-Vorhaben ins Leben gerufen worden. In der Vergangenheit mussten Einträge und Änderungen in den Registern von Hand vorgenommen werden, ein umständlicher und teurer Vorgang in einem Bereich wie der Schifffahrt, der weltweit an unterschiedlichen Zeitzonen ausgerichtet ist. Registerausdrucke und Schiffspapiere werden mittlerweile seit 2020 elektronisch und automatisiert erzeugt. Zudem können Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Registerausdrucke online beantragen.
Das Hamburger IT-Projekt wurde bereits ausgezeichnet: Im renommierten eGovernment-Wettbewerb 2021 belegte das Digitalisierungsprojekt den 2. Platz. Auch den Publikumspreis konnte das Register mit dem 3. Platz gewinnen.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz