Jetzt mit dem neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ die richtigen Weichen stellen!!
Die Sorge der Besitzer der Obermühle Bockslaff ist groß, dass nach Ablauf der vom Haßlocher Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre am 24. Februar 2021 der US-Investor doch noch ein Logistikzentrum in Haßloch bauen darf. Das Ehepaar befürchtet, wenn im Bebauungsplan die genauen Grundstücksgrenzen nicht festgesetzt werden können, direkt an die denkmalgeschützte Obermühle drangebaut werden kann. Schaue man sich den Bebauungsplan „Am Obermühlweg“ genauer an, wird auf dem Hillwoodgelände eine Ringstraße gebaut. Das sei jedoch nur eine planerische Idee von der Haßlocher Verwaltung, gegen die der US-Investor sicherlich Einspruch einlegen werde. Schaue man sich allerdings den Text zum Bebauungsplan an, falle auf, dass die dortigen Vorgaben eine ganz andere Realität darstellten.
Erlaubt seien nach der neuen Planung Gebäudelängen von 85 m und einer Höhe von 9 m. Obwohl es einen Grünstreifen von 40 m geben soll, sei die Bebauungsplangrenze nur 27 m vom Rehbach entfernt. Dies bedeute, dass ein Bauwerk von 85 x 85 x 9 m zugelassen werde und dies gleich in doppelter oder dreifacher Ausführung mit entsprechendem LKW-Verkehr. Dies bedeute allerdings auch, dass noch stehende Bäume im Bereich der Obermühle gefällt werden dürfen, um auf 27 m an die denkmalgeschützte Obermühle dranzubauen, wird weiter kritisiert. Nach Ansicht der Familie Bockslaff könnten daher in dem neuen Gewerbegebiet weiterhin ein oder mehrere Logistikzentren gebaut werden. „Genau das wollen wir alle nicht“, sagen auch viele Gegner dieses Logistikzentrums. Würde der neue Bebauungsplan so verabschiedet, hätte Hillwood die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Logistikzentrums fest in der Hand. Dagegen könnte die Haßlocher Verwaltung nichts mehr machen. Fassungslos sind daher die Besitzer der „Obermühle“, die vermuten, dass das Logistikzentrum womöglich hinten rum doch realisiert werden soll, ohne dass es die Bürger merken, obwohl sich alle Fraktionen deutlich gegen einen Bau ausgesprochen hätten, sagt die Familie Bockslaff.
In einem Schreiben vom 15. Februar 2021 teilen die Obermühlen-Besitzer Bürgermeister Tobias Meyer folgendes mit: „Hätten Sie vor Ihrer Bürgermeisterwahl gesagt, was Herr Strömer (der Stadtplaner) jetzt erklärte, wären Sie nicht gewählt worden. Denn alle politischen Parteien, auch die CDU, habe versprochen, dass in dem neuen Plangebiet kein Logistikzentrum mehr errichtet werden wird. Dafür haben Sie sich in unserem persönlichen Gespräch ebenfalls ausgesprochen“. NACHRICHTEN REGIONAL hat mehrmals darüber berichtet.
Auf Anfrage an die Haßlocher Verwaltung sehen sich laut Pressesprecher die Verantwortlichen vom Bauamt mehr als verwundert über die Aussage der Familie Bockslaff. Die Verwaltung teilt wie folgt mit:
„Zunächst hatte Bürgermeister Tobias Meyer im Januar, Ende Februar dann auch Fachbereichsleiter Wolfgang Jünger und Stadtplaner Jan Strömer im Gespräch mit Familie Bockslaff den Verlauf des Verfahrens dargelegt und nachvollziehbar erläutert. Dabei wurden uns gegenüber keine Vorwürfe einer „Hinten-rum-Realisierung“ gemacht, sondern aus unserer Sicht viel eher Verständnis für das derzeitige Vorgehen gezeigt. Dieses sieht wie folgt aus:
Laut § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in Gewerbegebieten Gewerbetriebe aller Art zulässig. Hierunter fallen auch Logistikbetriebe. Wird eine nach Baunutzungsverordnung allgemein zulässige Nutzung im Bebauungsplan ausgeschlossen, muss dies im Bebauungsplan besonders begründet werden. Da es sich bei Logistikbetrieben meist um gebietstypische, also „gewöhnliche“ Gewerbebetriebe handelt, ist kein belastbarer Grund erkennbar, warum Logistikbetriebe grundsätzlich ausgeschlossen werden könnten bzw. sollten. Vielmehr würde sich die Gemeinde dem Vorwurf einer willkürlichen Planung oder gar Verhinderungsplanung aussetzen und die Tür zu einem Normenkontrollverfahren öffnen. Mit der Begrenzung der Gebäudelänge und der Ausweisung einer neuen Straße verfolgt die Gemeinde das städtebauliche Ziel einer kleinteiligen strukturierten Bebauung, die übergroße Gebäude und somit auch Logistikzentren ausschließt.
Ferner ist mit Ablauf des 24. Februars 2021 die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ zu Ende gegangen. Dort abgegebene Stellungnahmen oder Einwände werden im weiteren Verfahren ebenfalls Berücksichtigung finden. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet künftig immer noch um ein Gewerbegebiet handeln wird und es ist Aufgabe der Gemeinde, das Gebiet mit positiven Planungsvorstellungen zu entwickeln und nicht mit unbegründeten, übermäßig einschränkenden Festsetzungen ad absurdum zu führen“.
Inzwischen werden wieder Stimmen aus der Bevölkerung laut, dass ein Appell an den Haßlocher Gemeinderat zu richten wäre, damit noch rechtzeitig die richtige Entscheidung bei der Verabschiedung des neuen Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ wohlüberlegt getroffen wird.. Alleine der Gemeinderat kann aus heutiger Sicht noch verhindern, dass der US-Investor Hillwood seine Pläne für den Bau eines Logistikzentrums in Haßloch nicht verwirklichen kann.
Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.