Von Christine Kern, Giesenhausen
Die Zunahme von Wirtschaftskriminalität wundert mich nicht im mindesten. Wenn man, wie ich, die Arbeit der Staatsanwaltschaft kennengelernt hat, weiß man, dass sie eher Aufforderungscharakter hat als abschreckende Wirkung entfaltet.
Die Duchführung von Ermittlungen und Anklageerhebung sind davon abhängig, ob der zuständige Staatsanwalt „öffentliches Interesse bejaht“. Dies macht er nach meiner umfangreichen Erfahrung nicht daran fest, wovor die Allgemeinheit der Bürger geschützt werden möchte, sondern an dem, was er selber dafür hält – oder halten will.
So kommt es, dass – wie in allen Berufen, in denen man die gleiche Bezahlung erhält, ob man viel oder wenig, gut oder schlecht arbeitet, – entsprechende Ergebnisse dabei rauskommen.
Karrierefördernd ist für Staatsanwälte lediglich die „pönale Quote“. Ist eine Akte besonders dünn und ein Sachverhalt besonders einfach, der Angeschuldigte nicht vermögend genug, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten, oder hat sich gar ein Polizist, der der Staatsanwaltschaft zuarbeitet oder ein voreingenommener Richter auf den Angeschuldigten besonders eingeschossen, wird der Staatsanwalt immer „öffentliches Interesse“ bejahen. Macht schließlich wenig Arbeit, die Verurteilung ist sicher, und die Statistik stimmt.
So kommt es, dass ein Pfandbon die Gerichte beschäftigt. Während meinem Mann in seinem Unternehmen Firmengelder von damals 50.000,- DM gestohlen wurden und der zuständige Staatsanwalt uns schrieb, dies sei eine „Bagatelle“, weshalb er das Verfahren einstellte. Er hätte mehrere Aktenordner von mir zusammengestellter Beweise sichten müssen. Das war offensichtlich zu viel Arbeit. Nicht verwunderlich, dass Täter dies als Aufforderung auffassen. Unterm Strich haben wir in 5 Jahren daraufhin 65.000,- € für die Auswirkungen von Straftaten auf das Unternehmen meines Mannes abbezahlt. Selbständige sind die Melkkuh der Nation und immer Objekt des Neides.
Eine Ausnahme machen Staatsanwälte jedoch bei Prominenten. Siehe Zumwinkel. Denn dann kommt man ja ins Fernsehen!
Zusammenfassend stelle ich fest: bevor nicht die Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Vorgaben hinsichtlich der Priorität, Qualität und Effizienz ausgestattet wird, wird sich daran nichts ändern. Hier ist der Gesetzgeben in der Pflicht.