„Keine Zwangsvollstreckung bei Missbrauch“
Das Urteil des EuGH, von dem Sie berichtet haben, hatte ich auch schon gefunden. Und es ist so, dass jedes Urteil des EuGH keine unverbindliche Anregung ist, sondern für jeden Richter eines EU – Staates bindend. Die mit dieser Entscheidung verbundenen Hoffnungen muss ich allerdings trüben. Denn sie greift nur da, wo Richter sich nicht ihre eigenen Gesetze machen (wozu sie allerdings unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung nicht berechtigt sind). Richter sind auch verpflichtet, höchstrichterliche Rechtsprechung fortzuführen (also vom BGH und BverfG). Gelegentlich pflegen sie diese nicht zu kennen. Um dem abzuhelfen, habe ich das von Ihnen zitierte Urteil des EuGH und entsprechende Urteile des BGH dem Amtsgericht Linz am Rhein übersandt, wo daraufhin Rechtspflegerinnen und Richterin voll im Bilde waren. Sie ignorierten dies. Eine meiner Beschwerden beim Landgericht Koblenz, zweite Kammer, wurde unter anderem damit beantwortet, „es wäre nicht erforderlich, die Fortbildung einheitlicher Rechtsprechung zu sichern.“
Ich wurde entschädigungslos enteignet und anschließend noch meine Firma -mitsamt Fremdeigentum – mit richterlicher Billigung geplündert. Meine Wohn – und Gewerbeimmobilie, bestehend aus 3 Grundstücken und 3 Gebäuden, war mit EINER Grundschuld belastet. Eingetragen im Juli 2010. Seit August 2008 galt eine neue Rechtslage, der zufolge nicht mehr aus der Grundbucheintragung vollstreckt werden durfte, sondern eine qualifizierte Klausel erforderlich war. Eine solche hatte sich die darlehensgebende Bank vom Notar erteilen lassen müssen mit Nachweis der Gültigkeit der Darlehenskündigung und Valutierung der noch bestehenden Darlehensschuld u.a. Diese Klausel befand sich nie in einer der drei Akten.
Noch weitere Verfahen könnte ich aufzählen, sie so gegen mich gelaufen sind. Auch die Rechtspflegerinnen sind nicht ohne. Eine vierte Grundstücksparzelle, die laut Gutachten nicht bewertet worden war und nicht zum Versteigerungsverfahren gehörten, versteigerten sie an einem Tag gleich zwei mal. Mit der Nummer kann man auftreten! Eine der Rechtspflegerinnen brachte ein vorgefertigtes Protokoll mit in den Versteigerungstermin. Sie besaß offenbar hellseherische Fähigkeiten. Es war sehr mühsam, Protokollierung durchzusetzen. Das Wiesengrundstück wurde im ersten Termin ohne Gewinnerzielung für unter 50 % des festgesetzten Verkehrswertes versteigert. Zu diesem Zeitpunkt war die Grundschuld im Grundbuch allerdings schon gelöscht – ohne die erforderliche Zustimmung von mir. Sie wurde insgesamt drei mal gelöscht, obwohl sie nur einmal eingetragen worden war.
Nach meiner Zwangsräumung aus dem ersten, von mir bewohnten Wohn – und Gewerbeobjekt, erhielt ich in 4 Wochen nur 22 Stunden Zeit, 600 qm Fläche auszuräumen. Hiervon waren 240 qm Wohnraum, in die ich nach Gutdünken reingelassen wurde. Im separaten Gebäudetrakt mit Lager und Werkstatt wechselte die Ersteigerin schon nach 14 Tagen die Schlösser und händigte weder meine Werkzeuge und Materialien, noch die meiner Kunden aus. Sie musste sich in dem folgenden halben Jahr durch Veräußerung dieser mobilen Wirtschaftsgüter das Geld zusammenkratzen, um das von mir dann bewohnte dritte Haus auch noch zu ersteigern. Wert meiner betrieblichen Güter: 101.000,- €. In drei Anträgen auf einstweilige Verfügung zur Aushändigung des Materials legte ich sämtliche Beweise und Zeugenaussagen vor, habe 800 Fotos der Diebstähle. Und obwohl dieses Material nie Gegenstand eines Zuschlagsbeschlusses war, die Ersteigerin auch keinerlei Pfandrecht geltend machte, gestatteten ihr die Richter aus Linz und Koblenz dessen „Verwertung“. Die damalige Präsidentin des OLG Koblenz belohnte dieses rechtsstaatsfeindliche Vorgehen, indem sie dem Amtsgericht Linz am Rhein, in dem sich jahrzehntelang fünf Richter/innen nicht überarbeitet hatten, nunmehr die Richterstellen auf acht aufstockte.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen fürchte ich, dass ich Ihren Optimismus dämpfen muss, dass bundesweit Gerichte höchstrichterliche Rechtsprechung praktizieren. Denn es droht ihnen leider keine Konsequenz. Meine Strafanzeigen gegen Richter wurden von der Staatsanwaltschaft mit immer den gleichen Textbausteinen abgebügelt. Staatsanwälte erhalten sich gerne die Gunst der Richter, um auf ihre pönale Quote zu kommen. Denn nur danach werden sie beurteilt, nicht nach der Qualität ihrer Arbeit.
Christine Kern, Rheinland-Pfalz