Von Gudrun Rödel, Autorin des Buches „Weggesperrt“
Dass die Zustände innerhalb der Justiz besorgniserregend sind, das hat nicht nur ein Berliner Oberstaatsanwalt festgestellt, der in seinem Buch „Rechtsstaat am Ende“ harsche Kritik am System geübt hat. Seiner Kritik schließen sich inzwischen viele Justizgeschädigte an, die ein vergleichbares System innerhalb der gesamten Bundesrepublik erkennen. Ob in Ravensburg die Fälle „HEINZL“ und „SCHLÖSSER“, in NRW die „MISSBRAUCHSFÄLLE“ in der katholischen Kirche oder in Bayern den Fall „ULVI KULAC“. Alle Fälle gleichen sich irgendwie, denn keiner will sie wirklich aufklären. Seit Jahren seien Polizei und Justiz dramatisch unterbesetzt, heißt es in dem Buch von Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. Auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und in Bayern soll dies nicht anders sein. Auch was man inzwischen aus dem Raum Ravensburg mitbekommt, scheint kein Einzelfall zu sein, solche Justiz-Skandale finden in sämtlichen Bundesländern statt.
Doch speziell am Amtsgericht Kulmbach – scheint das ausgeprägt zu sein. Stundenlang in ganzen zwei Verhandlungstagen nimmt man sich Zeit, um zwei Behinderte aus den Himmelkroner Heimen anzuhören und zu verurteilen für den Diebstahl von Pfandflaschen im Wert von 1,25 € sowie einem Gesamtschaden von 300 €. Das hätte sehr wohl intern geklärt und der Schaden behoben werden können – wäre doch nicht einer der Angeklagten „der“ Ulvi Kulac, den man seit Jahren immer wieder versucht als „hoch kriminell“ darzustellen.
Ulvi schon lange auf der Suche nach einem Freund, war glücklich, als ein Neuer in die Einrichtung kam und sich auch für ihn interessierte. So war es auch für ihn – leicht verführbar – selbstverständlich, seinem Freund bei seinen Vorhaben zu unterstützen; einem Freund musste man helfen, dachte er und er wollte ihn nicht verlieren. Ulvi wusste nicht, dass dieser bereits mehrfach durch solche Taten polizeilich aufgefallen war. So war er auch bereit, für seinen Freund Schmiere zu stehen, während dieser in Räumlichkeiten eingedrungen und belanglose Gegenstände entwendet hatte; alle „erbeuteten“ Gegenstände wurden dann bei diesem auch gefunden. Die Feststellung, zusammen mit einem Mitbewohner sei Ulvi immer wieder in Räumlichkeiten der Diakonie eingestiegen und habe dort verschiedene Gegenstände entwendet, ist eine grobe Verleumdung.
Ein Zeuge hatte in den Räumlichkeiten nur diesen „Freund“ gesehen, ebenso wurden eindeutig dessen Schuhabdrücke festgestellt, nicht aber die von Ulvi Kulac. Ein Zeuge hatte Ulvi vor dem Gebäude stehen sehen, außerdem wäre er schon auf Grund seiner körperlichen Verfassung gar nicht in der Lage gewesen zu einem Einstieg. Bei der Durchsuchung der Wohnung von Ulvi war ich als Betreuerin anwesend und war Zeuge, dass dort nichts gefunden wurde. Geradezu ein Hohn der Hinweis auf den angeblichen Verstoß gegen das Alkoholverbot von Ulvi während seiner Bewährungszeit; die Alkoholkontrolle sei „deutlich positiv“ ausgefallen, jedoch die Angabe der Promille wird nicht erwähnt, sicher bewusst. Denn sie war sicher minimal, hatte er doch lediglich alkoholfreies Bier – mit einem sowieso schon geringen Alkoholgehalt – getrunken. Geradezu in verleumderischer Art und Weise der Hinweis, vor diesen Taten sei er wohl mit seiner Betreuerin auf dem Baille-Maille-Fest in Himmelkron gewesen. Für diese „schwerwiegenden“ Taten einen Menschen – dazu noch geistig behindert – zu einer Geldstrafe von 2100 € zu verurteilen, entspricht der Aufweichung jeglicher Verhältnismäßigkeit und gerät dadurch in den Bereich des Strafens um des Strafens Willen (oder Straffetischismus), selbst wenn man die Strafe in der Verhandlung auf 800 € reduzierte. In seinem letzten Wort erklärte Ulvi, dass er daraus gelernt habe und derartiges nicht mehr vorkommen wird. Seine Verteidigerin, Frau Rechtsanwältin Henning, wird auf jeden Fall gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
Gudrun Rödel, Autorin des Buches „Weggesperrt“