Wo bleibt der „Aufschrei“ in unserer Gesellschaft?
Heute erreicht uns ein weiterer Leserbrief zum Thema „Kindesentzug“: Sehr geehrte Frau Hurrle, zunächst ein Dank, dass offenbar Sie die einzige sind, die im Rahmen Ihrer Möglichkeiten „aufschreit“. Denn auch ich frage mich ernsthaft: „Sind Kinder im Amtsgerichtsbezirk Neustadt/Weinstrasse noch geschützt?“ Seit längerem verfolge ich fasziniert und eigentlich zutiefst erschrocken Ihre Berichterstattung über den sich andeutenden Skandal im Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstrasse. Es scheint mir ein Rätsel warum kein Aufschrei durch die regionale Presse, kein Aufschrei durch die Bevölkerung geht, denn Kinder in Neustadt und Umgebung sind meines Erachtens nicht mehr geschützt. Die Tatsache, dass Richter in den Jugendhilfeausschüssen, dass Juristen sowohl in Familiensachen tätig als auch direkt bei freien Trägern angestellt sind, dass Fachkräfte eines Kindergartens die Loyalität zu ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über das Kindeswohl, den Kindeswillen und den Elternwillen stellen, finde ich erschreckend.
Über die Arbeit eines Jugendamtes wird immer wieder berichtet, und manchmal denke ich mir, es ist wohl auch ein „Kassenschlager“ und für manche Medien ein „Lochfüller“. Wenn man die Berichterstattung hierüber deutschlandweit verfolgt, hört man schon so einiges, was nicht zwingend glaubwürdig erscheint. Bei manchen Berichten in der Vergangenheit, dachte ich mir immer, wird schon seinen Grund gehabt haben, man sollte sich zwei Seiten einer Medaille anschauen und am Ende entscheidet so ein Jugendamt immer für das Kind, was auch manchmal gegen die Eltern sein kann. Zumal die meisten Dinge ja klar gesetzlich geregelt sind, was so ein Jugendamt darf oder nicht.
So scheint es aber in diesem Amtsgerichtsbezirk ein Netzwerk bestehend aus Personen im Jugendamt, Personen in Kanzleien, aus Mitarbeitern bei freien Trägern und sogar Personen im Amtsgericht zu geben, welche ihre Arbeit mehr im rechtsfreien Raum als an Gesetzen und der Rechtssprechung orientiert erledigen. Der Gesetzgeber verlangt aber die Unabhängigkeit von all diesen in Familiensachen beteiligten Personen. Oberste Maxime in Deutschland und vermutlich auch Europa ist aber:
Ein Kind ist das Kind seiner Eltern, eine Herausnahme kann und soll nur die ultima ratio darstellen. Bevor man ein Kind von den Eltern trennt, müssen – so sehe ich das – schon klare Beweise auf dem Tisch liegen. Schläge als bewusste Schmerzzufügung (blaue Flecken, Knochenbrüche), regelmässiger Essensentzug, Kleinkinder alleine lassen, usw. Ansonsten bleibt gemäß der Maxime das Kind, das Kind der Eltern. Und der Staat hat die Aufgabe die Eltern zu unterstützen, dass eben diese genannte Maxime so lange wie möglich erhalten bleiben kann, auch wenn beispielsweise die Erziehung der Kinder nicht so gelingt, wie es die gesellschaftliche Meinung vorgibt. Zumal an dieser Stelle fraglich bleibt, ob die gesellschaftliche Meinung Erziehung vorgeben darf, oder nicht jeder Elternteil sein Kind seinen Vorstellungen gemäß erziehen darf. Ich glaube sogar, letzteres müsste rechtmässiger sein. Hier streiten sich aber bekanntlich die Gemüter, was sicherlich damit zusammenhängt, dass Gesellschaft ja mitunteranderem auch aus Eltern besteht. Schon allein deshalb müsste ein Aufschrei durch die Elternschaft, durch die Gesellschaft gehen.
Eine Trennung von Kleinkindern von der Hauptbezugsperson (auch übrigens bei Flucht, Trennung oder Scheidung) ohne oben genannte klaren Fakten bedeutet eine Entwicklungsschädigung der Kinder. Diese darf eigentlich nur in Betracht kommen, wenn die Schädigung durch die Mutter bzw. der Eltern größer vom Kind wahrgenommen wird, als oben beschriebene Entwicklungsschädigung. Deshalb ist die eigentliche Frage bei der hilfesuchenden Mutter von der Sie berichten, die ja offensichtlich die Hauptbezugsperson für ihre Kinder war und ist – hat die Mutter eigentlich jemals ihre Kinder in oben genanntem Sinne geschädigt?
Es ist die Frage bei Frau Kuwalewsky, die offenbar auch in diesem Amtsgerichtsbezirk wohnt: Hat Frau Kuwalevsky bewusst ihre Kinder geschädigt, so dass sie in ein Heim gebracht wurden? Und offenbar haben sich in der Vergangenheit noch weitere Betrofffene in Ihrer Redaktion gemeldet: Überall muss man die Frage stellen – haben die Eltern ihre Kinder bewusst geschädigt und hat das Jugendamt freiwillig oder durch Zwang vor dem Gericht wirklich alles versucht, um die Eltern zunächst zu unterstützen ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden?
Nur wenn all das mit „ja“ beantwortet werden kann und „Verwandschaftspflege“ auch ausgeschlossen werden kann, dann ist eine Trennung rechtmässig. Vorher definitiv nicht, denn Bindungen zu den Eltern haben Vorrang!
Diese hohen Hürden, die der Gesetzgeber hier vorgibt, werden scheinbar in diesem Amtsgerichtsbezirk von verschiedenen Amtspersonen und Fachkräften außer Kraft gesetzt, es werden den Eltern offenbar Dinge unterstellt – ich sage nur psychiatrische Unterbringung, o.ä. – um daraus „Gefährdungen“ zu konstruieren. Und das Schlimmste: Eine Behörde vertraut dabei der anderen, schon das Notwendige getan zu haben. In Stellungnahmen werden Dinge vom Schreibtisch aus von anderen Berichten abgeschrieben. Es macht sich offenbar keiner die Arbeit mit den Betroffenen selbst zu sprechen, die Situation zu begleiten und die gesetzlich vorgegebene „Unterstützungsfunktion“ einzunehmen, damit die Eltern und Kinder irgendwann selbst klar kommen. Mir fehlt ein Begriff, wie man die Funktion der einzelnen Beteiligten im Amtsgerichtsbezirk Neustadt/Weinstrasse derzeit benennen soll.
Am Ende werden Kinder von den Eltern getrennt, im weiteren offenbar auch noch von den anderen Geschwistern (durch Unterbringung in verschiedenen Einrichtungen) und Familien zerstört, die ursprünglich eigentlich nur Hilfe gebraucht hätten. Als wichtigste „Gefährdungskonstruktion“ heisst es dann oft: nicht kooperationswillig!
Das Eltern bei solchen massiven Eingriffen zum Schutz ihrer eigenen Kinder durch ja dann „Amtsmissbrauch“ vor den Behörden flüchten, dass Kinder offenbar aus Heimen flüchten, weil sie zu ihren Eltern zurückwollen und den Elternentzug nicht mehr aushalten wollen, ist verständlich, und erinnert an all die Personen, die aktuell und auch in einer sehr dunklen Vergangenheit in Deutschland vor dikatorischen Regimen flüchten oder geflüchtet sind, erinnert an Erziehungsmethoden aus – so dachte ich – bereits längst vergangenen Zeiten.
Dass sich der Deutsche Kinderschutzbund, der den Namen „Kinderschutz“ ja im Namen trägt, an dieser Auslegung des „Kinderschutzes“ in Form einer seiner Juristinnen beteiligt, dass sich scheinbar Justitia in Form des Amtsdirektors und seiner Richter und Richterinnen, die hier noch dazu kein „öffentliches Interesse“ sehen, beteiligen, dass sich die „oberste Kinderschutzinstanz“ Jugendamt in Person der Sachbearbeiterinnen und deren Vorgesetzen an dieser Auslegung des „Kinderschutzes“ beteiligen, wirft sogar die Frage auf, welche Leitlinien des Kinderschutzes in diesem Amtsgerichtsbezirk gelten.
Ich kann nur hoffen, dass dieses scheinbare Netzwerk im Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstrasse von den Strafbehörden schnell „zerschlagen“ wird und schnellstmöglich die Leitlinien des Kinderschutzes orientiert an den gesetzlichen Vorgaben im SGB VIII, BkiSchG und BGB überarbeitet werden. Denn aktuell sehe ich die Kinder in diesem Amtsgerichtsbezirk in keinster Weise geschützt, sondern der Willkür der Behörden und veralteten Leitlinien ausgeliefert – und das sollte nicht die Maxime in unserem Land sein.
Auf die Frage, wer die Kontrollbehörde der Richter und Behörden ist, heisst die Antwort: Wir alle mit den Medien zusammen. Gesetze werden in einer Demokratie von seiner Bevölkerung gemacht.
Ich hoffe auch, dass sich zumindest die regionale Medienlandschaft ihres öffentlichen Auftrags bewusst wird und beginnt am „Kinderschutz“ zumindest in ihrer eigenen Region mitzuwirken, denn das aktuell die Kinder im Einzugsgebiet der regionalen Presse Neustadt/Weinstrasse der Willkür einzelner Personen in und um die Behörden herum ausgeliefert sind, sollte die gesamte Elternschaft und Leserschaft der regionalen Presse im Einzugsgebiet interessieren. Denn gegebenfalls müssten – wie es in einer demokratischen Gesellschaft üblich ist – Alternativkonstrukte geschaffen werden, um den Kinderschutz außerhalb dem Zugriff der Behörden zu gewährleisten.
Denn stellen Sie sich vor:
Eltern aus der Region Neustadt/Weinstrasse entdecken, dass ihr Kind von Personen sexuell missbraucht werden – suchen diese Leute aufgrund solcher Vorkommnisse noch Hilfe beim Jugendamt, Gericht oder Kinderschutzbund?
Großeltern aus der Region Neustadt/Weinstrasse entdecken, dass ihr Enkel regelmässig von den Eltern geschlagen wird – suchen diese Leute noch Schutz beim Jugendamt, Gericht oder Kinderschutzbund?
Jugendliche aus der Region Neustadt/Weinstrasse werden bspsw. in Zimmern von den Eltern eingesperrt – suchen diese Jugendliche noch Schutz bei Jugendamt, Gericht oder Kinderschutzbund?
Ich möchte nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer von geschädigten Kindern im Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Weinstrasse ist, wenn eine einfache Gefährdungsmeldung aus der Bevölkerung von dieser gleichbedeutend mit einer Herausnahme des Kindes wahrgenommen wird. Als mündiger Bürger würde ich eventuelle Schwierigkeiten von Kindern mit Eltern oder Unterstützungsbedarf für Eltern nicht melden, weil ich eine Herausnahme vielleicht nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte.
Monika S., Donauwörth