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Landkreis Bad Dürkheim: Aktueller Stand Verbreitung Coronavirus

by Karin Hurrle
02.04.2020
in Landkreis Bad Dürkheim
Lesezeit: 1 min read
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Ordnungsämter und Polizei  kontrollieren – Bei Verstößen kann es sich sogar um eine Straftat handeln Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und die Kreisverwaltung Bad Dürkheim möchten die Bürgerinnen und Bürger noch einmal darauf hinweisen, die Regelungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten. „Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause und halten Sie ansonsten den Sicherheitsabstand ein“, appelliert Landrat Ihlenfeld. Die kommunalen Ordnungsämter im Landkreis werden am Wochenende wieder mit Unterstützung der Polizei vermehrt kontrollieren. Je nach Verstoß gegen die Rechtsverordnung drohen Bußgelder oder es kann sich sogar um einen Straftatbestand handeln. Beispiele: Wer seine Kneipe, sein Restaurant oder sein Eiscafé trotz Verbot öffnet, dem droht ein Bußgeld von 5000 Euro, wer in seinem Lebensmittelgeschäft die Hygieneanforderungen nicht erfüllt, dem können 1000 Euro drohen. Wer zu dritt spazieren geht – möglich sind zwei Personen – der könnte 200 Euro pro Person berappen müssen; Ausnahme: Mitglieder eines Haushalts können auch in größeren Gruppen als zu zweit spazieren gehen. Wer sich mit elf Personen und mehr in der Öffentlichkeit aufhält, der könnte sogar 1000 Euro pro Person bezahlen müssen, wenn es sich nicht um eine geregelte Ausnahme handelt. Auch wer den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, kann mit einem Bußgeld rechnen: 100 Euro pro Person können hier fällig werden. (red.)

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