Beklagter löscht kurzfristig den Eintrag – Und muss dennoch beim Landgericht antreten!
Vor einer Woche fand eine Verhandlung beim Landgericht Frankenthal statt, weil der private Träger des Jugendamtes Bad Dürkheim wegen der Verbreitung von Informationen eines Account-Inhabers bei Facebook, der über den Zustand des Kreisjugendamtes Bad Dürkheim berichtet hatte, ihn auf Unterlassung verklagte. Dieser verärgerte Bürger ließ über Facebook seinen „Frust“ über das Kreisjugendamt Bad Dürkheim ab, indem er den Verdacht von „Wirtschaftskriminalität“ geäußert hatte. Obwohl er den Eintrag sofort selbst gelöscht hatte, bestehen die Kläger, eine private Trägerschaft des Jugendamtes, weiterhin auf eine Unterlassung dieser Behauptung, weil eine Wiederholungsgefahr bestehe. Außerdem behauptet der Kläger vor Gericht, dass die Verbreitung dieser Informationen eine Verleumdung sei. Richterin von Schwichow hat sich vom Rechtsanwalt der klagenden Partei den Sachverhalt nochmals vortragen lassen. Am 23. Juni 2026 fällt sie ihr URTEIL. Umfangreicher Schriftverkehr liegt inzwischen unserer Redaktion vor.
Um was also ging es in dieser Verhandlung?
Es geht um das Kreisjugendamt Bad Dürkheim, und es geht um deren privaten Träger, der im Auftrag des Kreisjugendamtes ambulante Erziehungshilfen und pädagogische Projekte durchführt. Und es geht um einen Gesellschaftsvertrag, wo eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Bad Dürkheim Mitgesellschafterin dieses privaten Trägers ist. Der Vertrag besteht seit dem 03.01.2002, was nun in die öffentlichen Kritik über Facebook geraten ist. Dies war auch der Grund, weshalb der Account-Betreiber von Facebook, der diese Informationen öffentlicht gemacht hatte, auf Unterlassung von dem privaten Träger verklagt wurde. Ein Mitverantwortlicher teilte in der Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal am 02. Juni 2026 mit, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes seit 31.12.2025 als Gesellschafterin dieses privaten Trägers ausgeschieden sei.
Wo liegt also derzeit bei diesen Unterlassungsforderungen das Problem? Es muss von den Kreistagsmitgliedern Bad Dürkheim bei Landrat Ihlenfeld angefragt werden, ob diese Informationen auf Facebook stimmen. Denn an seinen Forderungen hält der private Träger in der Verhandlung beim Landgericht Frankenthal nach wie vor fest, dass die Vorwürfe gegen den Träger nicht der Wahrheit entsprechen würde. In der Klage fordert die private Trägerschaft: „Der Beklagte soll verurteilt werden es künftig zu unterlassen zu behaupten, dass gegen den Gläubiger der Verdacht auf Wirtschaftskriminalität besteht“. Außerdem werde ihm verboten, zu behaupten: „Arbeitgeber mit Zukunft, hier dürfen Angestellte bzw. die Referatsleitung Jugendamt aus Grünstadt noch ein eigenes Unternehmen über Jahre für sich privat führen. Sozialversichert über den Steuerzahler als Mitgesellschafterin bei dem freien Träger L, S & N aus Bad Dürkheim, wie auch vom Mitarbeiter bestätigt wurde, werden die Aufträge vom Jugendamt Bad Dürkheim / Grünstadt, ASD Haßloch dem freien Träger zugespielt, das auch alle schön ein familiäres Arbeitsumfeld hat und es zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich das Geld einfacher zu verdienen, wie auf eine ehrliche Art“. Dem Beklagten wurde angedroht, den vorgenannten Post bei Facebook zu löschen, was zum Zeitpunkt der Klage allerdings schon lange geschehen war.
Es gibt inzwischen auch weitere Diskussionen über diese private Trägerschaft, die anscheinend in dieser Form rechtlich garnicht zulässig war, so dass dieses Thema nun von verschiedenen Kreistagsmitgliedern aufgegriffen wurde. Am 16.06.2026 tagt der Jugendhilfeausschuss der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Am 17.06.2026 steht das Thema auf der Sitzung des Kreistages, weil ein entsprechender ANTRAG beim Kreistag gestellt wurde. Inzwischen liegt NR die Tagesordnung des Kreistages Bad Dürkheim vor, dass das Thema „Trägerschaft Jugendamt“ öffentlich verhandelt wird.
Fest steht allerdings für viele Kreistagsmitglieder, dass diese im Raum stehenden Vorwürfe, die durch Facebook öffentlich wurden, rechtlich geklärt und geprüft werden müssen. Mehrere Versuche, eine telefonische Auskunft von dem Träger zu erhalten, ist gescheitert, weil es keine Verbindung mehr zu diesem Träger in Bad Dürkheim gibt. Das Landesjugendamt wurde bereits eingeschaltet, hat sich jedoch zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. In einer Presseanfrage an Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und auch seinen zuständigen Beigeordneten, zuständig auch für das Jugendamt Bad Dürkheim, wollte NACHRICHTEN REGIONAN u.a. wissen: 1.) Stimmt es, dass eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes auch Gesellschaftrein dieses privaten Trägers ist?, 2.) Wie ist dies rechtlich zu bewerten? 3.) Wurde der Gesellschaftsvertrag mit dem privaten Träger vom Kreistag genehmigt? 4.) Kennt die ADD diesen Gesellschaftsvertrag und war sie in die Vereinbarung involviert? Wenn ja, wer war zu diesem Zeitpunkt dafür verantwortlich? 5.) Weiß das Landesjugendamt über diesen Vorfall Bescheid?
Wie zu erwarten war, hat NR auf seine Presseanfrage weder von Landrat Ihlenfeld, noch des Kreisbeigeordneten Jordan Antwort erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie Richterin von Schwichow über die Unterlassungsforderungen des Trägers entscheidet. Sie will am 23.06.2026 ihr URTEIL verkünden. Vermutet kann allerdings jetzt schon werden, dass es im Kreistag wegen dieses Vorfalls „hitzige“ Diskussionen geben wird. Wie die einzelnen Parteien mit diesen Vorwürfen über den privaten Träger des Kreisjugendamtes umgehen, ist abzuwarten. Es wird noch gesondert darüber berichtet.
NACHRICHTEN REGIONAL bleibt am Ball und wird seine Leserinnen und Leser über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.













