Neues Betreuungsrecht zur Selbstbestimmung am 1. Januar 2023 auch in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Es soll die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung stärken. Wie das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung mitteilt, kann es jeden treffen, durch eine Krankheit, einen Unfall oder durch das Alter, nicht mehr seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können. Das Betreuungsrecht sollte regeln, was in solchen Situationen passieren soll. Die neue Gesetzgebung habe grundlegend reformiert werden müssen, heißt es weiter, siehe Info von Rheinland-Pfalz, https://mastd.rlp.de/de/unsere-themen/soziales/betreuungsrecht/
Grund genug, dass die Haßlocher Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“ die Initiative ergriff und mit der Arbeitsgemeinschaft in Hessen den Kontakt aufgenommen hat, um sich über Erfahrungswerte in der Psychiatrie austauschen zu können. Diese Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Hessen, hat ein Positionspapier an de Politik gerichtet, in dem sie sich gegen „Zwang und Gewalt“ in der Psychiatrie ausspricht. Diese Forderungen hat auch die Haßlocher Selbsthilfegruppe schon jahrelang erhoben, was auch Ziel des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener ist. Auch die Haßlocher Selbsthilfegruppe verfolgt schon jahrelang die gleichen Ziele, nämlich keine Gewaltausübung gegen psychisch kranke Menschen. Die Initiatoren der Haßlocher Selbsthilfegruppe schließen sich den wegweisenden Zielen des Hessischen Landesverbandes und des Bundesverbandes an und begrüßen, dass sich Gleichgesinnte vernetzen. Durch jahrelanges Engagement der Leiterin Karin Hurrle in der Besuchskommission der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, die sich für die Rechte von psychisch untergebrachten Personen in der Psychiatrischen Anstalt Sonnenwende einsetzte, weiß sie um die Probleme von Betroffenen. Entsprechende Fachvorträge sind im laufenden Jahr von der Selbsthilfegruppe bereits geplant, auch ein Treffen mit Psychiatrie-Erfahrenen soll demnächst stattfinden.
Im Positionspapier steht: Die Traumatisierung durch das psychiatrische System wirkt kontraproduktiv
In ihrem Positionspapier fordert der hessische Landesverband Psychiatrie-Erfahrene zur Vermeidung einer Klinikeinweisung, die Einführung eines 24-Stunden-Krisendienstes mit einer zentralen Telefonnummer und zugeordneten Krisenpensionen mit psychiatrieerfahrenen Mitarbeitern. Dies sei für die Hilfe Betroffener unabdingbar. Zur Verkürzung einer Klinikeinweisung sei es wichtig, dass der Betroffene gestärkt wird, sich für sein Genesen selbst einzusetzen. Die Traumatisierung durch das psychiatrische System wirke kontraproduktiv, da es eher einschüchternd sei und den Betroffenen schwäche und passiver werden lässt, was für die Entwicklung eines Menschen auch nicht förderlich sei. Der hessische Landesverband fordert daher, um vorangegangene Traumatisierungen in ihren Auswirkungen zu mindern oder gar abzubauen, dass nach jeder Zwangsmaßnahme eine Aufarbeitung der Zwangsmaßnahmen mit den Betroffenen erfolgen muss. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt außerdem die Meinung, dass mit langfristigen, mehrdimensionalen Therapien eine größere Zufriedenheit und Selbständigkeit des Betroffenen erreicht wird. Damit hätten dann auch andere Therapien als die Verhaltenstherapie und die medikamentöse Therapie eine Chance.In ihrer Stellungnahme vom 06.11.2022 fordert der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Hessen eine Änderung in der Gesetzgebung wie folgt: „Das Betreuungsrecht soll unterstützen und ist ein Pfeiler einer solidarischen Gesellschaft, der die Menschenwürde des Betreuten achtet. In Hessen gibt es bis zu 94.000 Betreuungen. Die Landesregierung in Hessen hat sich hohe Maßstäbe gesetzt, um das neue Betreuungsorganisationsgesetz in seiner Reform gegen „Entmündigung“ und für mehr Selbstbestimmung zu werben und konkrete Schritte für Hessen zu gehen. Ziel des Ausführungsgesetzes sind mehr Selbstbestimmung, Freiheit und gesetzlicher Spielraum bei anstehenden Änderungen im Betreuungsrecht. Das Ziel von Vermeidung von Betreuung soll durch das Angebot der „erweiterten Unterstützung“ ausgebaut werden. Es leitet sich hier ein Rechtsanspruch ab für die Betreuten und auch auf die Betreuungsbehörden kommen neue Aufgaben hinzu. Betreuer haben eine Mindestsachkunde vorzuweisen bei der Aufnahme einer Betreuungstätigkeit, auch Vorsorgebevollmächtigte sollen besser unterstützt werden. Im Rahmen kommunalisierter sozialer Hilfen wird ein Großteil der Mehrkosten aber auf die Kommunen abgewälzt. Die Landesregierung scheut wichtige und dringend notwendige Landesmittel bei der Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes und seiner betreuungsrechtlichen Voraussetzungen“.
Jahresbroschüre 2022: Viele Anregungen und Tipps für Aktivitäten
Durch mehrere Aktivitäten hat der Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen im vergangenen Jahr auf sich aufmerksam gemacht. So kann man in der Jahresbroschüre 2022 einige Informationen und Hinweise nachlesen, welchen Themenschwerpunkte und Aktivitäten sich Psychiatrie-Erfahrene in Hessen im vergangenen Jahr gewidmet haben, https://www.lvpeh.de/pdf/broschuere_lvpeh_2022.pdf,
Einige Aktivitäten wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten, wie zum Beispiel die Buchvorstellung der Autorin Dr. Susanne Konrad, die Die Geschichte einer mutigen Frau, die für ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmung kämpft, niederschreibt, https://www.susanne-konrad.de.
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es seit 1. Januar 2023 eine Reformierung der Gesetzgebung. Und hier die Gesetzesgrundlage zum Nachlesen hier