Antritt seiner Gesamtfreiheitsstrafe in einer nicht bekannten Justizvollzugsanstalt – Stadt Landau erhebt Schadenersatzklage wegen den „Schmierereien“
Der Landauer Plakatekleber befindet sich in einer JVA in Haft, er wurde nicht in die Psychiatrie eingeliefert. Damit wurde das rechtskräftige Urteil seiner Gesamtfreiheitsstrafe vollstreckt, weil die Staatsanwaltschaft Landau im Jahre 2024 in einem weiteren Verfahren Anklage erhoben hatte. Es sei derzeit kein weiteres Ermittlungsverfahren mehr bei der Staatsanwaltschaft Landau anhängig, teilt uns die Pressesprecherin mit.
Durch das Bekleben von öffentlichen Gebäuden seien der Stadt Landau mindestens 30.000 Euro an Schaden entstanden. Grundsätzlich sei es so: Entstehen der Stadt durch das Handeln Dritter Schäden, versucht sie, diese beim Verursacher geltend zu machen. Im Fall des sogenannten „Plakatklebers“ seien dabei erhebliche Schäden entstanden – insbesondere an Verkehrsschildern. Wie bereits in der Vergangenheit, habe die Stadt den Verursacher zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert. Da die Forderungen nicht beglichen worden seien, sei Klage erhoben worden, teilt uns die Stadt Landau auf Anfrage mit. Das Verfahren wegen Schadenersatz ist beim Landgericht Landau anhängig. Wann eine Verhandlung anberaumt wird, steht noch nicht fest.
Schon mehr als 10 Jahre ist der Plakatekleber in Landau unterwegs, hat seinen Frust über politische Personen und die Arbeitsagentur durch Schmierereien und Klebeaktionen auf Litfaßssäulen und städtischen Gebäuden rausgelassen. Verantwortliche Personen die in der Öffentlichkeit stehen, wurden auch auf seiner eigenen Homepage verleumdet und beschimpft. Verschont war nicht einmal die örtliche RHEINPFALZ, die er beschuldigt, dass sie lügt, hetzt und manipuliere. Auch über WhatsApp kann man solche Beschimpfungen seiner Webseite aufrufen. Passiert ist bisher leider noch nichts.

Mehrere Anfragen damals an die zuständige Staatsanwaltschaft und an die Staatsanwaltschaft Frankenthal, was in Landau los ist, blieb leider unbeantwortet. Der inzwischen berentete Oberstaatsanwalt Hubert Ströber hat Presseanfragen von NACHRICHTEN REGIONAL nie beantwortet mit der Begründung, NR sei kein Massenmedium. Auch der Hinweis unserer Redaktion, wer möglicherweise für diese „Schmierereien“ auf seiner Homepage verantwortlich ist, blieben von ihm ungehört.
Bei einem monatlichen Treffen beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR), zu denen Manfred Klag von der Klag-Stiftung regelmäßig die Mitglieder nach Frankfurt am Main eingeladen hatte, ist NACHRICHTEN REGIONAL auf den Landauer Plakatekleber aufmerksam geworden. Er hat seine Geschichte erzählt, die auch auf seiner Homepage nachzulesen ist. Mehrmals hat er sich an NR gewandt und sogar Erlaubnis erteilt, dass unsere Redakteurin mit seinem Rechtsanwalt aus dem Saarland reden könne. Der Hinweis, dass auf der Webseite des Plakateklebers verleumderische Inhalte stehen, die zu löschen sind, wurde von ihm nicht veranlasst. Verstanden haben dies nicht einmal die Mitstreiter des Frankfurter Vereins. NR hat mehrmals investigativ recherchiert und auch darüber berichtet, und von einigen Hinweisgebern und Whistleblowern wichtige Informationen erhalten, https://nachrichten-regional.de/justiz-opfer-aus-landau-wendet-sich-mit-seiner-geschichte-an-den-verein-gegen-rechtsmissbrauch-vgr-und-an-nachrichten-regional/
Unsere Redaktion geht schon jahrelang solchen „Schmierereien“ auf Webseiten nach um herauszufinden, was wohl die Gründe solcher öffentlichen Beleidigungen sind. Nicht immer sind solche Menschen psychisch krank. Fachleute sagen, „Willkür“ der Justiz haben die Menschen krank gemacht. Man müsse kein Psychiater oder Gutachter sein, um solche Entwicklungen festzustellen. Es sei das „System“, die Menschen in geschlossene psychiatrische Häuser oder in Justizvollzugsanstalten treiben, und das mit Hilfe der POLIZEI. Auch der Fall des Landauer Plakateklebers ist außergewöhnlich. Er hat wohl seinen Arbeitsplatz verloren, hat alleine bei seiner Mutter im eigenen Häuschen mit großem Garten gelebt. Die Mutter ist inzwischen verstorben, also ist das soziale Gefüge für den Plakatekleber zusammengebrochen. Es war kein persönlicher Ansprechpartner mehr für ihn da, nur ein Rechtsanwalt aus dem Saarland, der sich nicht wie eine Mutter um solche Menschen kümmern kann.
Wie und wann das Landgericht Landau über die Schadenersatzklage wegen der Sachbeschädigungen des Plakateklebers entscheidet, behalten wir im Auge und werden über die weitere Entwicklung berichten. Weitere aussagefähige Informationen nimmt unsere Redaktion weiterhin gerne unter redaktion@nachrichten-regional.de oder per Tel.Nr. 0170 / 2784 150 entgegen.












