Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause – Zweitmeinung vor einer OP wird zur Pflicht
Milliardenlücke, steigende Beiträge, wachsender Druck: Die Bundesregierung muss und will die gesetzliche Krankenversicherung reformieren. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits konkrete Maßnahmen genannt.
Im Rahmen der geplanten Gesundheitsreformen (Stand April 2026) wird die verpflichtende Zweitmeinung vor bestimmten Operationen diskutiert, um unnötige Eingriffe zu vermeiden und Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) plant, die Einholung einer Zweitmeinung vor bestimmten, nicht eiligen Operationen zur Regel zu machen. Die Einführung soll schrittweise erfolgen, wobei verpflichtende Angebote für weitere Indikationen in den Folgejahren hinzukommen sollen. Dies dient dem Patientenschutz und Vermeidung unnötiger Operationen. Erfahrungsgemäß würden sich 85 Prozent der Patienten nach einer Zweitmeinung gegen eine OP entscheiden. Diese Maßnahme soll Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen. Derzeit hat jeder gesetzlich Versicherte bereits das Recht, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wenn er Zweifel an der Diagnose oder Behandlung hat. Die neue Reform würde dieses Recht in eine Pflicht für ausgewählte Eingriffe umwandeln.
Das Gesundheitssystem steckt in einer tiefen Krise. Denn die Kassen haben ein Riesenproblem, sie geben mehr Geld aus, als sie haben. Im Jahr 2027 fehlen 15,3 Milliarden Euro – mehr, als ursprünglich angenommen. Bis 2030 werden es sogar 40,4 Milliarden Euro sein. Die Koalition will deshalb die Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. In einer Pressekonferenz zur geplanten Krankenkassenreform hat sich Gesundheitsministerin Warken (CDU) zu einzelnen Punkten geäußert. Hier ein Bericht des BR24 https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/krankenkassen-reform-das-plant-gesundheitsministerin-warken,VGkdBxm.











