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Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Agentinnen im  Wandel?

by Karin Hurrle
16.09.2024
in Überregional
Lesezeit: 3 mins read
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT
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Ihre Aufgaben: „Mobbing“ und „sexuelle Belästigungen“ am Arbeitsplatz verhindern

Eine Gleichstellungsbeauftragte in einer Kommune hat es nicht immer leicht. Immer dort, wo man sich für die Rechte von Schwächeren einsetzen will, stößt man oft auf Widerstand. Das ist in allen Bereichen so, wenn man sich gegen MACHTBesessene durchsetzen muss. Das ist am Arbeitsplatz genauso wie in der Familie, wo Mann und Frau sich oft gegenseitig ihre Grenzen setzen müssen. Doch die Gleichstellungsbeauftragte in einer Kommune sollte besondere Eigenschaften besitzen; sie muss Herr der Lage sein, darf sich nicht unterbuttern und einschüchtern lassen; und sie muss wissen, was sie will, vor allem die Gesetzeslage kennen, um sich rechtlich in einer Kommune bewegen zu können, durch Wissen und Achtung, nicht durch „Vitamin-B“.  

Nach Vorstellungen des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration soll sich eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte für viele Ziele einer Frau einsetzen. Sie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und bestehende Benachteiligungen abbauen. Sie soll aber auch für die Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen eintreten. Eine Gleichstellungsbeauftragte soll aber auch Maßnahmen initiieren und unterstützen, die zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen führen. Dazu gehört: Den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft durch Öffentlichkeitsarbeit vorantreiben und deshalb entsprechende Veranstaltungen durchführen. Ihre Aufgabe ist auch, den ratsuchenden Frauen vermittelnd zur Seite zu stehen sowie Hilfe und Unterstützung anzubieten. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sollten daher mit anderen Fraueninitiativen und Frauenverbänden eng zusammen arbeiten und Kooperationen gründen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterinnen, die auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in den Behörden und Verwaltungen des Landes arbeiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft der behördenintern wirkendenden Gleichstellungsbeauftragten nach LGG (LAG-LGG) formuliert die Erwartungen der Gleichstellungsbeauftragten und gibt der Vernetzungsstelle inhaltliche Impulse. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland Pfalz unterstützt die Service- und Vernetzungsstelle finanziell und inhaltlich. Die Abteilung Frauen im Ministerium wird geleitet von Frau Dr. Heike Jung.

Das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg Universität Mainz, bei der die Service- und Vernetzungsstelle personell und organisatorisch angesiedelt ist, unterstützt die landesweite Arbeitsgemeinschaft LAG-LGG seit deren Bestehen mit Beratung, Information und Weiterbildung. Ziel der Service- und Vernetzungsstelle ist u.a. der Aufbau eines landesweiten Netzwerkes der Gleichstellungsbeauftragten, das schnellere Kommunikation ermöglicht und Serviceleistungen bereit stellt. In dem Kommunikationsnetzwerk der Frauen ist weiter zu lesen, dass laut einer Statistik vom 11.09.2024 im Jahre 2023 „ein auffälliger Anstieg der Suizide bei Frauen“ festgestellt wurde. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte, basierend auf Informationen der Datenbank Genesis, mit: „10.300 Menschen beendeten im Jahr 2023 hierzulande ihr Leben durch einen Suizid. Das waren 1,8 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr und 3,1 Prozent weniger als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Die Verteilung zwischen Männern (73 Prozent) und Frauen (27 Prozent) ist dabei relativ konstant geblieben. Auffällig sei, dass der Anstieg der Suizide im Jahr 2023 vor allem auf eine Zunahme bei den Frauen zurückzuführen ist (+8,0 Prozent), während es bei den Männern einen leichten Rückgang gab (-0,3 Prozent). An den Todesursachen insgesamt machten Suizide ähnlich wie in den Vorjahren einen Anteil von 1,0 Prozent aus“.

Ganz wichtige Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune sind:
„Sexuelle Übergriffe“ und „Mobbing“ am Arbeitsplatz verhindern oder Vorfälle aufklären. Denn Belästigungen und Drohungen am Arbeitsplatz sind neben Dis­kri­mi­nie­rung weitere relevante Faktoren. Sie können sich durch körperliche Ge­walt, se­xu­el­le Belästigung oder Mobbing äußern und sie tragen zu seelischen Be­las­tun­gen und Stress bei. Nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern auch die Leis­tungsfähigkeit und das Selbstwertgefühl der Betroffenen werden dadurch massiv beeinträchtigt. Und Gemobbte werden krank. Denn Mobbing ist das gezielte Ausgrenzen, Schikanieren, Demütigen oder Verletzen eines Menschen durch eine Einzelperson oder Gruppe, ist ein weitverbreitetes Problem, das sowohl in Schulen als auch in der Freizeit oder am Arbeitsplatz auftreten kann. Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens zum Opfer von Mobbing, andere mobben selbst oder stehen zumindest stumm daneben.

Als kommunale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte muss man sich dieser schweren Aufgaben bewusst sein. Um Täter in einer Kommune „dingfest“ zu machen, braucht man viel Kraft, Durchsetzungsvermögen und auch Handlungsspielraum, ereteilt von übergeordneten Stellen, damit Ziele zum Wohle von betroffenen Frauen, auch erreicht werden können. Nur starken Frauen gelingt das!!



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Schlagworte: Ihre Aufgaben: Mobbing und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz verhindernKommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Agentinnen im Wandel?
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