Für Beamtenrechtler Dr. Thomas Giesen besteht Tatbestand der Veruntreuung
Nach neuesten Pressemeldungen des SWR Aktuell Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 2017 hat ein Koblenzer Rechtsanwalt gegen den Koblenzer OB Hofmann-Göttig (SPD) Strafanzeige erstattet. Es handelt sich um das umstrittene Ruhegeld, das Hofmann-Göttig seit seinem Ausscheiden aus den Diensten der Landesregierung erhält. Die Anzeige richte sich auch gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Für den Beamtenrechtler Dr. Thomas Giesen erfülle die “ künstliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand“ den Tatbestand der Veruntreuung, berichtet auch die „Rheinzeitung“. Der SWR hatte aufgedeckt, dass der Koblenzer Oberbürgermeister Hofman-Göttig zusätzlich zu seinen OB-Bezügen eine Pension von monatlich fast 1.500 Euro bezieht, weil er 2010 als Kulturstaatssekretär wenige Tage vor dem neuen Amt in den Ruhestand versetzt worden war. Möglicherweise gab es in der damaligen Regierung die Erwägung, dass Hofmann-Göttig mit der Übernahme des Amtes als Stadtoberhaupt sonst finanziell schlechter gestanden hätte.
Es wird noch gesondert darüber berichtet. (red.)