Gemeinde Hassloch bezieht Stellung zur „untragbaren“ Parksituation – Hat aber keine Lösungen?
Dass derzeit „untragbare“ Parkzustände in der Gillergasse durch die Baurbeiten in der Schmähgasse herrschen, viele Parkplätze der Anwohner dadurch verloren gehen, diese nicht an ihre Anwesen kommen, ist ein „offenes Geheimnis“ und bedarf keiner besonderen Kommentierung. Dass die Gemeinde Hassloch durch derartige Situationen Lösungen anbieten sollte, um betroffenen Anwohner zu helfen, ansstatt „Knöllchen“ verteilen zu lassen, hat was mit „Fingerspitzengefühl“ zu tun, an dem es anscheinend den Verantwortlichen im Hasslocher Rathaus fehlt. Um solche Situationen nicht eskalieren zu lassen ist es wichtig, mit betroffenen Bürgern zu reden, anstatt sie gegeneinander „aufwiegeln“ zu lassen. Es ist auch mittlerweile ein „offenes Geheimnis“, dass die Stimmung im Großdorf Hassloch mehr als vergiftet ist. Das ist keine gute Entwicklung für Menschen, die sich in ihrer Heimatgemeinde jahrelang wohl gefühlt haben. Es ist inzwischen bekannt, dass immer mehr Leute Haßloch verlassen wollen, ein Zustand von einem Großdorf, das über die Region hinaus jahrelang positiv in Erscheinung getreten ist.

Stellungnahme der Gemeinde über die Parksituation in der Gillergasse
Und hier die Gemeinde wörtlich zitiert: „Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: Der Gemeindeverwaltung ist keine Person bekannt, die in der Gillergasse oder an anderer Stelle von der Gemeinde als sogenannter „Ortssheriff“ eingesetzt oder mit entsprechenden Aufgaben beauftragt wurde. Ebenso gibt es seitens der Gemeinde keine Überlegungen zur Einrichtung einer „Bürgerwehr“. Unabhängig davon können Privatpersonen Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies ist kein besonderes Amt und setzt auch keine Beauftragung durch die Gemeinde voraus. In Haßloch gibt es mehrere Personen, die der Ordnungsverwaltung entsprechende Sachverhalte mitteilen.
Damit eine solche Privatanzeige geprüft und entsprechend verfolgt werden kann, müssen alle für die Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Angaben sowie aussagekräftige Beweisfotos vorliegen. Die Ordnungsverwaltung prüft anschließend den jeweiligen Sachverhalt und entscheidet, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Die anzeigende Privatperson selbst hat hierbei keinerlei hoheitliche Befugnisse und entscheidet insbesondere nicht über die Einleitung eines Verfahrens oder die Verhängung eines Verwarn- beziehungsweise Bußgeldes. Dies gilt auch für Verstöße durch unzulässiges Gehwegparken. Gerade dort können falsch abgestellte Fahrzeuge Fußgänger, Menschen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder erheblich beeinträchtigen. Dass aufgrund einer Baustellensituation weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Fahrzeuge entgegen den geltenden Verkehrsregeln abzustellen.
Bei den von Ihnen geschilderten Vorgängen handelt es sich somit weder um einen Einsatz im Auftrag der Gemeinde noch um die Einführung einer „Bürgerwehr“, sondern um Hinweise beziehungsweise Anzeigen einer Privatperson, die von der Ordnungsverwaltung wie andere eingehende Hinweise geprüft werden. Zu einzelnen Personen oder konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren können wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben machen“.
Was fehlt? – Die Möglichkeit des Ermessensspielraums anstatt die „Holzhammer-Methode“
Eine Gemeinde hat in solch angespannten Situationen wie die derzeitige in der Gillergasse, einen Ermessensspielraum, der in § 47 OWiG geregelt ist, so dass Kommunen und Ordnungsämter über einen erheblichen Handlungsspielraum verfügen, wie Lösungen in solchen Situationen „geräuschlos“ geregelt werden können. Dazu gehört der Willen eines amtierenden Bürgermeisters. Daran scheint es ihm allerdings mehr als zu fehlen. Dass betroffene Bürger und Anwohner solcher Straßen wegen eines „Knöllchenverteilers“ aufgebracht sind, ist mehr wie verständlich. SICHERLICH wäre DIES AUCH ANDERS ZU REGELN gewesen. Man hätte dies nur angehen müssen. Sich mit seinem SCHREIBTISCH auf den Rathausplatz zu setzen reicht nicht aus, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.











