Führen die angemeldeten Schäden die Baufirma Frick in die Insolvenz?
Die Bayerische Versicherungskammer teilt einem Geschädigten in der Haßlocher Schmähgasse mit, dass die Firma Frick wegen Schäden bei der Grundwasserabsenkung beim Neubauprojekt „Schiltchen“ nicht versichert ist. Zum jetzigen Zeitpunkt steht also fest, dass die Baufirma selbst für diese Schäden aufkommen muss. Dem Geschäftsführer des Bauunternehmens Frick wurde nun von dem Betroffenen die Frage gestellt, nachdem von einer Mitarbeiterin der Versicherung bestätigt wurde, dass eine Grundwasserabsenkung grundsätzlich nicht von der Bayerischen Versicherungskammer abgesichert wird, wie er diese Schäden regulieren will? Prompt hatte dieser geantwortet: „unserer Auffassung nach und auch nach den Bildern die im Zuge der Beweissicherung gemacht wurden, ist der „Schaden“ an Ihrem Objekt schon vorher gewesen bzw. nicht auf unsere Grundwasserabsenkung zurückzuführen. Wir sehen uns daher keiner Regulierung verpflichtet“. Diese Antwort treibt dem Geschädigten die Zornesröte ins Gesicht, so dass er sich mit dem Gedanken trägt, Strafantrag wegen Sachbeschädigung und sonstiger Delikte gegen die Firma Frick bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal zu stellen.
Doch es geht noch weiter, Christian Frick, Geschäftsführer des Bauunternehmens war ohne Erlaubnis und in Abwesenheit dieses Anwohners auf seinem Grundstück und will zur Beweissicherung auch Fotos gemacht haben. Mit den Bildern will Frick aufzeigen, dass durch die Grundwasser-Absenkung keine Schäden an dem Objekt entstanden sind, sondern vor der Grundwasser-Absenkung schon am Gebäude vorhanden waren. Der Wohnhausbesitzer hat inzwischen die Fotos von der Baufirma herausgefordert, die unerlaubt gemacht wurden. Da unerlaubtes Betreten auf einem Grundstück laut § 123 StGB Hausfriedensbruch ist, muss Frick jetzt mit einer weiteren Strafanzeige rechnen. Denn wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen eindringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Strafantrag gegen die Baufirma Frick liegt der Staatsanwaltschaft Frankenthal bereits wegen Betrug vor, den anscheinend niemand bearbeiten will? Auch gibt es noch kein Aktenzeichen dazu, obwohl eine Behörde verpflichtet ist, den Eingang und die Bearbeitung von Strafanträgen mit einem Aktenzeichen zu versehen. Verschiedene Anwohner vermuten, dass Absicht dahintersteckt? Insider vermuten sogar, dass gewisse Verbindungen zwischen der CDU und der Frankenthaler Staatsanwaltschaft bestehen und deshalb die Ermittlungen vereitelt werden sollen?
Die ursprünglich an die Firma Frick gestellten Fragen, u.a. wer überhaupt die Baufirma Frick dazu motiviert hat, das Baugrundstück „Schiltchen“ zu erwerben und ob die Gemeinde Haßloch von den Grundwasserproblemen vor der Bebauung gewusst hatten, wurden vom Pressesprecher der Gemeinde Haßloch an die GRÜNEN-Geschäftsführerin der Haßlocher Immobilien Gesellschaft (HIK) zur Beantwortung weiter empfohlen, weil die Gemeinde für den Verkauf des Grundstücks „Schiltchen“ nicht zuständig ist. Bis heute hat NACHRICHTEN REGIONAL keine Antwort darauf erhalten. Für Viele völlig unverständlich, da doch gerade die GRÜNEN immer für Transparenz werben.
Man kann also gespannt sein, wie es mit der Schadenregulierung der benachbarten Grundstücke des Neubauprojekts „Schiltchen“ weitergeht, da einige Nachbargebäude bereits Risse an ihren Gebäuden aufweisen. Unter vorgehaltener Hand wird erzählt, dass dies das Bauunternehmen Frick finanziell nicht überstehen wird? Gemunkelt wird bereits wegen einer anstehenden Insolvenz? Meldet man die nicht rechtzeitig an, handelt es sich um Insolvenzverschleppung, was nach § 283b StGB ebenfalls eine Straftat ist.
Es wird also noch spannend bleiben beim Neubauprojekt „Schiltchen“. Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.