Ludwigshafen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz weist darauf hin, dass Unternehmen voraussichtlich ab 10. Juli die Überbrückungshilfen des Bundes beantragen können, allerdings nicht selbst, sondern nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Das Portal zur Beantragung der Überbrückungshilfen soll am 8. Juli 2020 freigeschaltet werden, ab dem 10. Juli 2020 sollen Anträge möglich sein. Sobald die konkreten Rahmenbedingungen feststehen, wird die IHK Pfalz unter www.pfalz.ihk24.de/corona neben programmspezifischen Informationen eine Checkliste zur Verfügung stellen, mit der die notwendigen Angaben vorläufig erfasst werden kann. So soll der Antrag über einen Steuerberater erleichtert werden, damit die Unternehmen Liquiditätshilfen schneller erhalten können. Die Corona-Hotline der IHK Pfalz ist ab dem 10. Juli 2020 wieder unter der Nummer 0621 5904-1456 von 8:00 –16:30 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr erreichbar. Sollte die Hotline temporär nicht erreichbar sein, können Fragen auch über ein Kontaktformular gestellt werden. Außerdem können interessierte Unternehmen sich in eine Mailing-Liste eintragen, um weitere Informationen zum Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu erhalten. Die für den Antrag nötigen Angaben sind vergleichsweise komplex, da die Höhe des Zuschusses von der Betriebsgröße, den Umsatzeinbrüchen der Monate April und Mai, der Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August und von der nachweisbaren Höhe gewisser Fixkosten abhängt. Im Gegensatz zum ersten Rettungsschirm können nun auch Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bzw. Vollzeitäquivalenten den Zuschuss beantragen. Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitäquivalenten erhalten maximal 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeitäquivalenten maximal 15.000 Euro und größere Unternehmen maximal 150.000 Euro. Außerdem gibt es eine einzelfallbezogene Härtefallregelung. Anträge können für die Monate Juni bis August gestellt werden, und zwar spätestens bis zum 31. August. Daher rät die IHK Pfalz den Unternehmen, möglichst schnell den eigenen Steuerberater zu kontaktieren. Für Unternehmen, die noch keinen Steuerberater haben, stellt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter https://www.sbk-rlp.de/mein-steuerberater/ eine Suchmöglichkeit nach örtlichen Steuerberatern zur Verfügung. Auch die Kosten für den Steuerberater sind förderfähig. Die beauftragten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen sich auf dem Portal des BMWi registrieren und erhalten per Post die erforderliche PIN. Das zweistufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Die Anträge werden aus dem BMWi-Portal an die zuständige Institution in den Bundesländern weitergeleitet. Auf dem Portal sollen auch häufig gestellte Fragen und Vollzugshinweise veröffentlicht werden. Die IHK Pfalz empfiehlt außerdem, regionale Fördermöglichkeiten zu beobachten. So haben zum Beispiel die Städte Ludwigshafen und Speyer eigene Förderprogramme aufgelegt, um die regionale Wirtschaft bzw. einzelne Branchen wie Kulturschaffende zu unterstützen. (red.)