Warum ist Kinderpornografie zum gesellschaftlichen Problem geworden und Grund für eine Einweisung in die Psychiatrie?
Immer wieder landet Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vor Gericht. Unterschiedliche Auffassungen zu solchen Delikten, machen die Entscheidungen von Staatsanwaltschaft und Richtern nicht leichter. Und doch ist der Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie laut § 184 B StPO eine Straftat und wiegt schwer. Diese Straftat aus dem Sexualstrafrecht wird nicht nur mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, sondern auch aufgrund der Sensibilität des Themas mit Vehemenz durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Bereits der Verdacht. Kinderpornografische Schriften zu besitzen kann erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und Sozialleben haben. Ein späterer Freispruch kann diese Schäden nur selten wieder vollständig beseitigen. Aus diesem Grund sollte bereits früh im Ermittlungsverfahren ein spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden, um beispielsweise eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Der Rechtsanwalt kann durch frühzeitige Akteneinsicht aktiv auf das Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen. So die Kanzlei Dr. Böttner aus Hamburg.
Richter des Amtsgerichts Neustadt bezeichnet Kinderpornografie als „Einstiegsdroge“
Kinderpornografie sei eine „Einstiegsdroge“, hatte Richter Flammann, Amtsgericht Neustadt, laut Rheinpfalz-Bericht vom 08.07.2022 erklärt, nachdem ein Angeklagter beim Schöffengericht den Besitz von Kinderpornografie zugab. Flammann verurteilte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Dazu erhielt er von ihm eine Geldstrafe von 500 Euro, die er an ein Kinderhospiz leisten muss. Der Angeklagte wohnt in Haßloch und ist in Ägypten geboren und war zum Zeitpunkt der Anklage erst zwei Jahr in Deutschland. Mehr als 200 Bilder und Videos hatte die Polizei im vergangenen Jahr bei einer Wohnungsdurchsuchung auf seinem Handy sichergestellt. Sein Verteidiger Steffen Lindberg forderte ein Jahr Haft, die anklagende Staatsanwältin dagegen nur drei Monate, weniger also als sein eigener Verteidiger, https://www.strafverteidiger-lindberg.de/Rechtsanwalt-Mannheim-Kanzlei-Steffen-Lindberg-MM-Strafrecht
Laut RHEINPFALZ-Bericht erklärt Richter Flammann weiter: „Das Gesetz ist unglücklich zustande gekommen, aber wir müssen es anwenden“. Es gebe Fälle von tatsächlich verübtem Missbrauch, die mit einem Jahr geahndet würden, also auch nicht schärfer als Kinderpornobesitz. Auch ein Räuber könne durchaus mal mit einem Jahr davonkommen, habe Flammann gesagt. Welch ein Urteil von Richter Flammann, wird aktuell über den Fall auf Facebook erinnert . Und doch, beim Neustadter Amtsgericht gibt es noch mehr solcher Urteile.

Ein weiterer Fall landet vor dem Neustadter Amtsgericht
Im Januar 2023 wurde ein 53-Jähriger zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie 200 Arbeitsstunden einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt. Der anklagende Frankenthaler Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung plädiert und 180 gemeinnützige Arbeitsstunden empfohlen. Es müsse klar sein, dass es sich bei den Handlungen um Kinder handele, die schwere Schäden davontragen können, habe der Vertreter der Anklage erklärt. Für das milde Urteil wurde die günstige Prognose des Verurteilten angeführt, der nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und anschließender ambulanter Behandlung wieder in der Lage sei, einer Arbeit nachzugehen und feste familiäre Bindungen einzugehen. In dem RHEINPFALZ-Bericht vom 13.01.2023 war zu lesen: „Das Gericht hat die Erfahrung gemacht, dass Menschen in solch extremen Situationen auf pornografischen Seiten landen, im Laufe der Zeit abdriften und abstumpfen“. Das habe Richter André Bohlender bei der Verhandlung und seiner Urteilfindung erklärt. Es sei nicht zu erwarten, dass der Angeklagte auf diese Neigungen zurückfalle. Es wurde ihm ein Bewährungshelfer zugesprochen. Rechtsanwalt Volker Hoffmann habe hingegen das Verhalten seines Mandanten nicht entschuldigt.
Auch in Menden (NRW)wurde ein solcher Fall bekannt, wo ein 53-Jähriger, der im Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material war, im vergangenen Oktober verurteilt wurde. Er erhielt vom Schöffengericht Menden eine 22 monatige Haftstrafe auf Bewährung. Ermittler hatten zuvor auf seinem Laptop, einem Smartphone und einem Computer 648 kinderpornografische Bilddateien, drei Videos mit Kinderpornografie, sowie 71 jugendpornografische Bilddateien entdeckt. Bei dem kinderpornografischem Material ist schwerer Missbrauch an Opfern im späten Kindergartenalter zu sehen. Der Angeklagte, der selbst Großvater ist, hatte den gegen ihn gerichteten Vorwurf eingeräumt, siehe den Bericht dazu: https://www.hellwegeranzeiger.de/froendenberg/besitz-von-kinderpornografie-53-jaehriger-mendener-legt-gestaendnis-ab-w676003-1000710956/
Doch was ist aus den Vorwürfen gegen einen pädophilen Kita-Mitarbeiter in Kandel (Kreis Germersheim) geworden, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Landgericht Landau zu vier Jahren Haft verurteilt wurde?
Laut SWR Aktuell Rheinland-Pfalz vom 09.06.2021 wurde diesem Kita-Erzieher vier Jahre Haft auferlegt, weil er Kita-Kinder in Kandel in 20 Fällen missbraucht haben soll. Das Landgericht Landau verhängte außerdem ein befristetes Berufsverbot. Außerdem muss der 29-Jährige noch Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Laut SWR habe ein Psychiater festgestellt, dass der Erzieher pädophil ist. Der Aushilfserzieher war angeklagt, vier Kita-Kinder im Jahr 2019 mehrfach unsittlich berührt zu haben. Die Kinder waren zwischen vier und sechs Jahre alt. Zu den Taten war es offenbar gekommen, wenn der Erzieher den Kindern besonders nahe kam, zum Beispiel beim Vorlesen. Die Staatsanwaltschaft in Landau habe ihm bei dem Prozess vorgeworfen, zwei Mädchen und zwei Jungen in insgesamt 20 Fällen unter der Kleidung im Intimbereich berührt zu haben. Ein Psychiater hatte vor Gericht ausgesagt, der Mann sei pädophil. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 09.06.2021 darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/missbrauchsprozess-in-landau-kita-erzieher-zu-vier-jahren-haft-verurteilt/
Das Urteil gegen diesen Kita-Mitarbeiter in Kandel (Kreis Germersheim) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist seit 30.03.2022 rechtskräftig. Das stellte der Bundesgerichtshof fest. Damit bestätigt der BGH die Entscheidung des Landgerichts Landau, das den Südpfälzer zu vier Jahren Haft verurteilt hatte. Außerdem wurde er mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Das Landauer Gericht sah es als erwiesen an, dass die damalige Kita-Aushilfskraft in den Jahren 2017 bis 2019 vier Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren mehrfach unsittlich berührt hat. Sein Verteidiger hatte Revision gegen das Landauer Urteil eingelegt.
Inzwischen stellen sich viele Fachleute die Frage, ob Bewährungsstrafen oder Einweisung in eine Psychatrie der richtige Weg sind, pädophilen Menschen zu helfen. Sie einfach wegzusperren löse nicht das Problem.
Aus MSD Manual Ausgabe für medizinische Fachkreise haben wir erfahren: Pädophilie ist eine Form der Paraphilie, die anderen Schaden zufügt und somit als eine paraphile Störung betrachtet wird. Sexuelle Übergriffe gegen Kinder machen einen Großteil der angezeigten Sexualstraftaten aus. Rechtliche Kriterien können sich jedoch von psychiatrischen Kriterien unterscheiden. Z. B. kann die sexuelle Aktivität zwischen einem 19-Jährigen und einem 16-Jährigen ein Verbrechen sein und keine pädophile Störung, abhängig von der Gerichtsbarkeit. Diagnostische Altersrichtlinien gelten für westliche Kulturen und nicht für die vielen Kulturen, die sexuelle Aktivität, Heirat und Geburt in viel jüngeren Jahren akzeptieren und viel größere Altersunterschiede zwischen den Geschlechtspartnern akzeptieren als westliche Kulturen.
Die umfangreiche Verwendung von Kinderpornographie sei ein zuverlässiges Zeichen für die sexuelle Anziehungskraft zu Kindern und vielleicht der einzige Indikator für die Erkrankung. Allerdings erfülle die Verwendung von Kinderpornographie nicht die Kriterien für eine pädophile Störung, auch wenn dies in der Regel illegal ist, erklären diese Fachleute. Wie auch andere medizinische Fachkreise beurteilen, ist in der Regel eine langfristige Einzel- oder Gruppenpsychotherapie erforderlich; diese kann besonders nützlich sein, wenn sie Teil einer multimodalen Behandlung ist, die das Training sozialer Fertigkeiten, die Behandlung gleichzeitig bestehender körperlicher und psychischer Erkrankungen und eine medikamentöse Therapie umfasst. Die Behandlung der Pädophilie sei weniger wirksam, wenn sie gerichtlich angeordnet wurde, obwohl viele verurteilte Sexualstraftäter von Behandlungen wie Gruppenpsychotherapie plus Antiandrogenen profitiert haben. Einige Pädophile, die sich an die Behandlung und Überwachung halten, können pädophile Handlungen unterlassen und wieder in die Gesellschaft integriert werden. Diese Ergebnisse sind umso wahrscheinlicher, wenn keine anderen psychiatrischen Störungen, insbesondere Persönlichkeitsstörungen, vorliegen.