Dabei Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen wahren
Ein von Rheinland-Pfalz und Bayern initiierter Antrag, das AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr zur reformieren, wurde auf der Justizministerkonferenz von den Ländern einstimmig angenommen. Dazu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Das Recht muss Unternehmen einen Rahmen geben, in dem sie rechtssicher handeln und Verträge schließen können. Da im unternehmerischen Verkehr Verträge in der Regel mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den sog. „AGB“, geschlossen werden, ist es für die Unternehmen von großer Bedeutung, dass diese nicht nachträglich für unwirksam erklärt werden. Dieses Risiko ist in Deutschland im internationalen Vergleich besonders groß, weil die Gerichte Wertungen aus dem Verbraucherschutz in den unternehmerischen Verkehr übernehmen. Das mag dort richtig sein, wo kleine und mittlere Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse die Vertragsbedingungen von Großunternehmen faktisch akzeptieren müssen. Für international agierende Unternehmen stellt es allerdings einen Wettbewerbsnachteil dar, der gerade den Bereich innovativer Geschäftsmodelle erheblich beeinträchtigt. Denn deutsche Anbieter haben aufgrund der besonders strengen Auslegung des deutschen AGB-Rechts gegenüber ihren internationalen Konkurrenten deutlich schlechtere Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Vereinbarung von Haftungsausschlüssen. Damit werden die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Rechts und der Wirtschaftsstandort Deutschland geschwächt. Dieser Entwicklung sollten wir Einhalt gebieten.“
Bundesjustizminister soll eine Expertengruppe aller Länder gründen
Mit ihrem Beschluss bitten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, den Bundesminister der Justiz, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten. Sie regen an, zu dem Zweck eine Expertengruppe unter Einbeziehung der Länder einzusetzen, um einen Diskussionsentwurf zu erarbeiten. „Der Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen ist erforderlich und ein wichtiges Anliegen der Neuregelung. Dieser Schutz darf aber nicht zu einer dauerhaften Perpetuierung der für die großen Unternehmen nachteiligen Rechtslage führen. Vielmehr kann ein hohes Schutzniveau auch im Rahmen sinnvoller Reformschritte gewährleistet werden“, betonte Mertin.
Darüber hinaus berichtete die Arbeitsgruppe „Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte“ unter der Leitung von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über die Ergebnisse ihrer bisherigen Untersuchungen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Amtsgerichte im Interesse einer orts- und bürgernahen Justiz zu stärken. Dafür empfiehlt die Arbeitsgruppe insbesondere, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anzuheben. Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, die Arbeitsgruppe zu bitten, ihre Arbeit fortzusetzen und neben der Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts die Einführung weiterer streitwertunabhängiger Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte sowie deren Auswirkungen zu untersuchen.
Grundsätzliche Prüfung: Können Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden?
Die Konferenz beschäftigte sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz auch mit der Prüfung einer maßvollen Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens. Hierzu erklärte Mertin: „Die hohe Regelungsdichte des Strafverfahrensrechts sowie die zunehmende Komplexität gerade umfangreicher Strafverfahren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht stellen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zunehmend vor große Herausforderungen. Ablesbar ist diese Entwicklung unter anderem an der ansteigenden durchschnittlichen Verfahrensdauer der Strafverfahren sowie der Zahl der Hauptverhandlungstage. Hinzu kommen seit ca. 2 Jahren zusätzliche Belastungen durch die pandemiebedingten Einschränkungen des Geschäftsbetriebs bei den Gerichten. Vor diesem Hintergrund erscheinen Überlegungen angezeigt, ob eine maßvolle Erweiterung des rechtsstaatlich unbedenklichen und bewährten Strafbefehlsverfahrens – zum Beispiel für Verfahren vor dem Landgericht oder mit der Möglichkeit, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren im Strafbefehlswege zur Bewährung auszusetzen – dazu beitragen könnte, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zu entlasten. Zugleich würde Angeklagten und Opfern in geeigneten Fällen die Prangerwirkung einer öffentlichen Hauptverhandlung bzw. eine retraumatisierende erneute Vernehmung erspart bleiben.“
„In Fällen, in denen sich schon bei Abschluss der Ermittlungen besondere Umstände finden, die eine Bewährungsaussetzung rechtfertigen, ist es nur schwer erklärbar, warum nicht auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten per Strafbefehl verhängt werden kann. Durch die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahrenssicherungen, wie die Einspruchsmöglichkeit des Beschuldigten, die Beiordnung eines Verteidigers bei der Verhängung von Freiheitsstrafen zur Bewährung und die richterliche Kontrolle des Strafbefehlsantrags, dürften die Rechte des Beschuldigten auch ausreichend gewahrt sein.“, betonte Mertin.
Der Bundesjustizminister wird mit dem Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister gebeten, die Optimierungsmöglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens zu überprüfen und einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. „Ich würde mich freuen, wenn die Länder frühzeitig in die Diskussion einbezogen würden, um die Erfahrungen der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis einbringen zu können. So können wir das gemeinsame Ziel, die Justiz zu stärken, am besten erreichen.“
Information:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt das Land Bayern den Vorsitz.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz