Psychosoziale Betreuung Ehrenamtlicher unverzichtbar
Am 20. März 2022 jährt sich die Gründung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz zum 20sten Mal. Hintergrund für die Gründung der Stiftung war im Gründungsjahr die Erkenntnis, dass Opfern von Straftaten nicht immer in zufriedenstellendem Umfang geholfen werden konnte. Insbesondere das Opferentschädigungsgesetz bot noch keine so umfangreichen Hilfsmaßnahmen wie dies heute der Fall ist. Um diese Lücke bei der Opferhilfe zu schließen, entschloss sich die Landesregierung, eine rheinland-pfälzische Stiftung ins Leben zu rufen, deren vornehmliche Aufgabe die individuelle ergänzende Hilfeleistung für Opfer von Straftaten sein sollte. Auch schnell und unbürokratisch sollte diese Hilfe sein, teilt der rheinlandpfälzische Justizminister Herbert Mertin in einer Presseerklärung mit.
Zuwendungsrichtlinien der Stiftung wurden flexibler gestaltet
„Die Stiftung ist wichtig und hilft Menschen, die Hilfe am dringendsten benötigen“, stellt Justizminister Herbert Mertin fest und fährt fort: „Ich freue mich, dass die Stiftung jüngst ihre Zuwendungsrichtlinien flexibler gestaltet hat. Dazu sind die Zuwendungsvoraussetzungen erleichtert und die maximalen Höchstsätze der Zuwendungen erhöht worden. So können nun beispielsweise auch die Kosten für einen Assistenz- und Begleithund übernommen werden, der zu Therapiezwecken bei Opfern sexueller Gewalttaten eingesetzt wird.“
Stiftung keine Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen
Die Stiftung tritt dabei nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Sie ist Ansprechpartner für diejenigen, die als Opfer einer Straftat in wirtschaftliche Not geraten sind. Gerade bei der psychosozialen Betreuung ist jedoch die Mitarbeit vieler ehrenamtlicher Helfer, wie z.B. des WEISSER RING e.V., unverzichtbar. Daher unterstützt die Stiftung seit Längerem auch gemeinnützige Organisationen. „Auch hier greifen die neuen Zuwendungsrichtlinien. Gemeinnützige Organisationen stellen meist Anträge auf Unterstützung für Vorträge oder Tagungen. Hier wurden die Zuwendungsbeträge den realen Referierendenkonditionen angepasst“, erklärt Justizminister Herbert Mertin.
Fingerspitzengefühl und fachliches Wissen zeichnet die jahrelangen Ehrenamtlichen aus
Der Erfolg der Stiftung fußt nicht nur auf einer breiten politischen Zustimmung, sondern auch auf dem persönlichen Engagement Einzelner. Hier ist insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands zu nennen, dem Justizminister Mertin ausdrücklich dankte. „Weil Straftaten in der Regel nicht nur zu einem wirtschaftlichen Schaden führen, sondern auch mit einer hohen psychischen Belastung der Opfer einhergehen, waren und sind fachliches Wissen und Fingerspitzengefühl wichtig. Ich bin beeindruckt von dem jahrelangen ehrenamtlichen Engagement der Vorstandsmitglieder.“ Heute sieht sich die Stiftung mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die anhaltend niedrige Zinslage erschwert die Finanzierung der Stiftung.
Information:
Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz wurde am 20. März 2022 als gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts mit einem Stiftungskapital von 500.000 EUR gegründet. Geleitet wird die Stiftung von einem Vorstand, dessen drei Mitglieder ehrenamtlich tätig sind und die Stiftung nach außen vertreten. Ein Kuratorium unterstützt den Vorstand bei fachlichen Fragen und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Das Ministerium der Justiz erledigt für die Stiftung die Büroaufgaben und hat dazu eine Geschäftsstelle eingerichtet, die im Auftrag des Vorstands arbeitet.
Die Stiftung hilft Opfern, die in Rheinland-Pfalz wohnen, oder wenn die Straftat in Rheinland-Pfalz begangen worden ist. Gegebenenfalls kann die Hilfe auch Hinterbliebenen eines Opfers gewährt werden. Voraussetzung für eine Zuwendung durch die Stiftung ist eine finanzielle, durch die Strafftat bedingte Notlage. Die Stiftung hilft durch eine einmalige finanzielle Zuwendung. Nach den Zuwendungsrichtlinien der Stiftung können auch gemeinnützige Organisationen unterstützt werden, sofern zu deren Aufgaben die individuelle persönliche Hilfeleistung für Opfer oder die Durchführung von Opferzeugen-Betreuungsprogrammen gehören. Mit diesen Hilfsorganisationen – zu nennen sich hier insbesondere die Frauenhäuser und Frauennotrufe, aber auch der WEISSER RING e.V. – arbeitet die Stiftung seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Hier die gewählten Personen der Stiftung:
Und hier die wichtigsten Informationen zu dem gewählten Kuratorium
Zu Dr. Sabine Wabnitz:
https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/dr-sabine-wabnitz-zur-senatsvorsitzenden-am-oberverwaltungsgericht-ernannt/
Weitere Ansprechpartner und alle weiteren relevanten Informationen finden Sie im Internet unter www.stiftung-opferschutz.rlp.de