Angeklagter wegen Plakatierung in der Stadt mehrmals verurteilt – Weitere Strafverhandlung am 27. Januar kurzfristig abgesagt
Ein „Justiz-Opfer“ aus Landau hat sich nun auch vor ein paar Tagen an NACHRICHTEN REGIONAL gewandt, um seine Geschichte loszuwerden. Anfang November war er bereits in Frankfurt am Main, wo sich der Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) monatlich trifft. Dort hat er um entsprechenden Rat und Hilfe ersucht. Am 06.11.2024 hatte NR darüber berichtet, https://nachrichten-regional.de/vgr-treffen-in-frankfurt-finden-grossen-zuspruch-sammelbecken-vieler-justizgeschaedigter/. Dem Grunde nach geht es um öffentliche Plakatierungen seiner Geschichte in der Stadt Landau, weshalb er mehrmals verurteilt wurde. Einmal war er 2 ½ Jahre in der Psychiatrie untergebracht, auch war er bereits im Gefängnis. Und er wurde erneut zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die er allerdings noch nicht angetreten hat, da er dagegen Berufung eingelegt hat. In der Psychiatrie sei er von seinem Cousin, einem ehemaligen Richter, wieder herausgeholt worden, erzählt er unserer Redakteurin.
Anscheinend hat diese Geschichte nunmehr seinen Höhepunkt erreicht. Gegen den Beschuldigten wurde jetzt ein weiteres Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet, das beim Amtsgericht Landau verhandelt werden soll. Die Hauptverhandlung sollte am 27.01.2025 um 9 Uhr stattfinden. Die wurde allerdings am 02.01.2025 kurzfristig abgesagt und auf den 26. August 2025 verschoben. Vorgesehen war, dass der Psychologe, Prof. Dr. med. Henning Saß, Universitätsklinik Aachen, der Verhandlung beiwohnt, wo er den Beschuldigten begutachten soll. Der Betroffene erklärt unserer Redakteurin, dass ein solches Gutachten schon mehrmals durchgeführt worden sei.
Die Geschichte ist mehr als ernst. Schon alleine deshalb, weil sie sich schon jahrelang hinauszieht. Der Beschuldigte sieht sich vom Arbeitsamt Landau nicht gerecht behandelt und versucht deshalb, seinem Unmut und Frust auf öffentlichen Werbeflächen und Plakaten freien Lauf zu lassen. Er betreibt auch eine eigene Webseite, wo er verschiedene Politikerinnen und Politiker beschimpft und beschuldigt, wie zum Beispiel den ehemaligen Landauer Oberbürgermeister Hirsch oder auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Das gipfelte sogar darin, dass er dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Hubert Ströber, vorwirft, er habe diesen Posten nur erhalten, weil er ihn in der Psychiatrie habe verschwinden lassen. In Frankentahl habe er dann den Haftbefehl gegen einen Kinderschänder in der Schublade liegen lassen. Der SWR hat am 04.01.2025 auch darüber berichtet, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/plakatekleber-wohl-wieder-in-landau-aktiv-100.html. Auch im Bericht des SWR wurde auf verschiedene öffentliche Posts verwiesen, siehe Foto:
Bereits am 25.07.2023 hatte der SWR über die Strafverhandlung des Angeklagten berichtet. Die Richterin hatte in dieser Verhandlung den Angeklagten in allen 30 Aklagepunkten für schuldig befunden. Wie der SWR im Juli 2023 weiter schreibt, habe der Verurteilte die „persönliche Ehre der Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) verletzten wollen“. Deshalb habe er sie auf Posts im Internet beleidigt, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/plakatekleber-landau-erneut-vor-gericht-100.html. Über die Vorwürfe gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Hubert Ströber, er habe den „Haftbefehl eines Kinderschänderns in seiner Schublade liegen lassen“, berichtete auch die BILD Zeitung am 18.09.2023.
Doch der Frust gegen das Landauer Arbeitsamt ist nur ein Teil der vielen Gründe seiner Geschichte. Wie er uns erzählt, ist seine Mutter während seines Gefängnisaufenthaltes in der JVA Zweibrücken ins Pflegeheim gekommen, weil sie ohne ihn und alleine nicht habe leben können. Während seiner Abwesenheit durch den Gefängnisaufenthalt sei die auch halbnackt im Garten unterwegs gewesen, habe dem Verurteilten später eine Nachbarin erzählt. Sein Cousin habe danach dem Leiter des Pflegeheims geschrieben, dass ihr Sohn nie gewaltätig gegen seine Mutter gewesen sei. Die Mutter sei inzwischen nach einem Schlaganfall verstorben. Ihre Immobilie sei nun an ihn übergegangen. Dieses Haus sollte vor einiger Zeit zwangsversteigert werden. Der Stadtrat habe die Zwangsversteigerung stoppen müssen, weil er nicht „unzurechnungsfähig“ sei, was ihm von der Psychiatrischen Klinik bescheinigt worden sei. Diese schriftliche Beurteilung der Klinik sei im Revisionsverfahren unterschlagen worden, berichtete der Beschuldigte weiter. Selbst sein Pflichtverteidiger habe die Revision nicht korrekt eingelegt, die hätte begründet werden müssen und deshalb abgelehnt worden sei. Ein Antrag auf Anwaltswechsel werde in unserem Rechtsstaat ohnehin abgelehnt, wurde unserer Redaktion von ihm weiter berichtet.
Wie es in diesem Strafverfahren gegen den Angeklagten weitergeht, wird sich in der verschobenen Hauptverhandlung am 26.08.2025, 9 Uhr, beim Amtsgericht Landau, Sitzungssaal 213, EG, Marienring 13, zeigen. Wir bleiben für Sie am Ball und werden usere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.
Fotos: Quelle Homepage des Angeklagten