Ver.di geht in einem Bericht auf die Zusammenarbeit ein – Das Vorgehen von Kirche und Staat?
Derzeit wird viel über die Pressefreiheit und das Demonstrationsrecht diskutiert, beide Grundrechte sind im deutschen Grundgesetz verankert. Besonders wichtig ist für viele Bürgerinnen und Bürger, dass die Grundrechte eingehalten werden, gerade während der Corona-Pandemie, weil derzeit auch öffentlich über eine kommende Impfpflicht diskutiert wird. Menschen gehen daher auf die Straße und demonstrieren für diese Grundrechte der deutschen Bürger. Polizei und Journalisten sind gefordert und werden oft zu Unrecht angegriffen. Journalisten werden „Lügenpresse“ genannt, wenn sie über Rechtsradikalismus berichten. Polizei wird u.a. auch von solchen Gruppen körperlich verletzt, wenn sie für Ordnung sorgen müssen. Oft sind die „Staatsdiener“ hilflos, weil sie „rechts“ und „links“ nicht mehr von friedlichen Bürgern unterscheiden können. Sie werden absichtlich durch Gegen-Demos zum Handeln gezwungen. Es mischen sich dann auch oft „rechtsextreme“ Randgruppen unter friedliche Demonstraten, um Aggressionen zu schüren. Die Polizei ist bei solchen Übergriffen überfordert. Greifen die „Staatsdiener“ ein, werden sie als „Draufschläger“ gerade von diesen Rechtsradikalen beschimpft. Ist diese „Hetze“ Absicht und von wem wird sie gesteuert“, fragen sich inzwischen viele Menschen, die jedoch kein Handel von der Politik erkennen kann.
Gefährden Hetze und Gewalt unseren Rechtsstaat?
Gefährden solche Entwicklungen unseren Rechtsstaat? Viele Politikwissenschaftler sagen „ ja“ und wünschen sich eine Deeskalation und Aufklärung von den Medien und der Politik. Moniert wird, dass viele Medien „Hetze“ noch unterstützen. Es reicht nicht aus, wenn von katholischen und evangelischen Kirchen ökumenische Gottesdienste durchgeführt werden, um die Menschen auf diese Probleme hinzuweisen. „Nicht Schweigen, sondern Stellung beziehen und eine klare Ansage ist wichtig“, heißt es aus verschiedenen Personengruppen. Doch die katholische Kirche schweigt, weil sie derzeit ihren eigenen „Sumpf“ bewältigen muss. Mit der Aufklärung ihrer Missbrauchsfälle haben sie alle Hände voll zu tun? Der SWR Rheinland-Pfalz hatte über das Gutachten der Aufklärung der Missbrauchsfälle am 20.01.2022 berichtet, hier der LINK https://www.swr.de/swraktuell/paedophile-priester-und-der-emeritierte-papst-kolumne-100.html
Verbote von Demonstrationen sind Eingriffe in die Grundrechte
Doch nicht nur das Verbot einer Demonstration ist ein Eingriff in die Grundrechte. Auch die Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht, für das nicht nur Journalistinnen und Journalisten auf die Straße gehen und demonstrieren. Zunehmend schwinden mehr und mehr auch diese Grundrechte der Pressefreiheit in unserem Land, Journalisten werden verfolgt, weil sie über Missstände berichten. Investigative Journalisten und Whistleblower werden an ihrer Recherchearbeit gehindert und als Täter hingestellt. Eine Entwicklung, die Vielen Angst bereitet. Was ist also los in unserem Land? Und wer sind die Verfolger? Und wer gibt den Auftrag dazu, das Grundrecht der Pressefreiheit und feien Meinungsäußerung zu brechen? Immer wieder finden DEMOS von der AfD statt, die für die Grundrechte kämpfen. Eine solche DEMO wurde wieder für den morgigen Samstag,auf dem Haßlocher Jahnplatz angesagt. Laut Informationen ist diese DEMO von dem Landtagsabgeordneten Peter Stuhlfauth organisiert worden. Er ist ehemaliger Polizist der Polizeiinspektion Haßloch. Angenommen kann daher werden, dass er das Demonstrationsrecht ganz genau kennt.
Polizei muss Freiheit der Medien achten
In einem Vorwort geht ver.di in ihrem Bericht auf dieses Grundrecht wie folgt ein: „Die Pressefreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes (GG), garantiert eine ungehinderte Berichterstattung, von der Informationsbeschaffung bis zur Verbreitung eines Beitrages. Die Behörden und insbesondere die Polizei müssen die Freiheit der Medien achten“. Der Deutsche Presserat habe dies wie folgt formuliert: „Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein Anspruch, den journalistische Medien gegen den Staat durchsetzen müssen. Es ist vielmehr ein verfassungsmäßiger Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Angaben des Staates gehört“.Das Verhältnis von JournalistInnen und Polizei sei -trotz der Verpflichtung zur Wahrung der Pressefreiheit nicht immer spannungsfrei, schreibt ver.di weiter in ihrem Bericht. Wenn Medien kritisch recherchieren, Auskünfte verlangten oder von Versammlungen berichteten, könne es zu Eingriffen in die Pressefreiheit kommen. Das Anfertigen von Aufnahmen würde untersagt, Bildmaterial soll mit den Beamten durchgesehen, ja sogar gelöscht werden. Oder Journalisten sollen sich vom Ort des Geschehens entfernen. Im Ernstfall müsse die Pressefreiheit durchgesetzt werden. Und dann sei klar, wer seine Rechte kenne, erklärt ver.di.
Das Grundrecht der Pressefreiheit ist wesentliche Voraussetzung für eine intakte Demokratie
Es sei eines der wesentlichsten Ziele der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, das Grundrecht der Pressefreiheit als wesentliche Voraussetzung für die intakte Demokratie zu stärken. Dafür würden politische Initiativen, wie z.B. die Durchsetzung einer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Unterstützen würde ver.di auch ihre Mitglieder, wenn ihre Rechte bei der Ausübung ihrer journalistischen Arbeit eingeschränkt würde. Hier der Bericht von ver.di dazu: