CDU-Fraktionschef und Ehemann Daniel Funke feiern Familienzuwachs – doch der Weg führt ins Ausland, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleibt
Ein Mitglied des Recherche-Teams von NR wirft einen Blick auf frühere Aussagen des Politikers
Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Der Junge namens Georg kam in den Vereinigten Staaten mit Hilfe einer Leihmutter zur Welt. Für den CDU-Politiker und ehemaligen Gesundheitsminister, der sich lange gegen eine Liberalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen hat, wirft die private Entscheidung Fragen nach Glaubwürdigkeit auf.
„Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“ Mit diesen Worten bestätigte Unionsfraktionschef Jens Spahn gegenüber der „Bild“-Zeitung die Geburt seines Sohnes. Der 46-Jährige und sein 44-jähriger Ehemann Daniel Funke, seit 2017 verheiratet, teilen das Familienglück mit Freunden und der Öffentlichkeit. Funke postete auf Instagram ein Selfie der beiden Väter mit Kinderwagen unter dem Hashtag „We Are Family“. Laut Informationen der „Bild“ wurde der Junge in den USA geboren, 6a57392b664e99bc41e93660?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Funterhaltung%2Fstars-und-leute%2Fcdu-politiker-jens-spahn-und-sein-ehemann-sind-papas-geworden-6a57392b664e99bc41e93660%3Ft_ref%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.google.com%252F. „Daniel Funke sei der genetische Vater“, berichtete auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit Verweis auf die “Bild”, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/jens-spahn-und-daniel-funke-sind-vaeter-geworden-accg-201033877.html
Die Leihmutter, die das Kind austrug, soll künftig „quasi zur Familie gehören“ und Georgs Lebensweg begleiten, heißt es in einer persönlichen Nachricht des Paares an Freunde und Kollegen. Der Name Georg geht auf Spahns verstorbenen Vater zurück, der im April 2024 im Alter von 77 Jahren starb. Das Paar hält sich derzeit in den USA auf, um die ersten Wochen mit dem Neugeborenen in Ruhe zu verbringen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sei bereits vorab persönlich informiert worden. Spahn wolle sich nach eigenen Angaben nicht weiter äußern.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten – Ausland als Ausweg
In Deutschland ist Leihmutterschaft – ob kommerziell oder altruistisch – strikt verboten. Das Embryonenschutzgesetz untersagt die künstliche Befruchtung mit dem Ziel, das Kind nach der Geburt einer anderen Person zu übergeben. Auch die Vermittlung ist untersagt. Verträge über Leihmutterschaft gelten als sittenwidrig. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Wunscheltern, die dennoch im Ausland – etwa in bestimmten US-Bundesstaaten – eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, machen sich in der Regel nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass eine im Ausland gerichtlich festgestellte Elternschaft in Deutschland anerkannt werden kann, sofern ein genetischer Zusammenhang zu mindestens einem Wunschelternteil besteht. In Spahns Fall ist Daniel Funke der biologische Vater.
Die Kosten für eine solche Behandlung in den USA liegen in der Regel weit über 100.000 Euro. Kritiker sprechen von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft: Wer es sich leisten kann, kann seinen Kinderwunsch im Ausland erfüllen – während in Deutschland das Verbot gilt.
Frühere klare Ablehnung: Spahn als Gesundheitsminister
Die aktuelle Familiengründung steht in deutlichem Kontrast zu früheren Positionen des CDU-Politikers. Als Bundesgesundheitsminister wies Jens Spahn 2020 Forderungen der FDP nach einer teilweisen Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft entschieden zurück. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hieß es aus seinem Ministerium: Die Eindeutigkeit der Mutterschaft solle im Interesse des Kindeswohls gewährleistet bleiben. Bei Leihmutterschaft seien genetische und austragende Mutter nicht identisch – dies könne „negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung“ haben. Bereits 2015 äußerte sich Spahn in einem Gastbeitrag für das Magazin GQ persönlich kritisch: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“ Er sprach von der Notwendigkeit von „Demut“, den Wunsch nach einem eigenen Kind möglicherweise nicht zu erfüllen. Auch die CDU bekräftigte erst im Februar 2026 auf ihrem Bundesparteitag: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft“ solle das Verbot – auch in altruistischen Modellen – beibehalten werden, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.
„Wasser predigen und Wein trinken?“ – Die Debatte um Glaubwürdigkeit
Die Nachricht von Spahns Elternschaft löste sofort Diskussionen aus. Schon im April 2026 hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck gemeinsam mit seinem Ehemann Paul Zubeil die Geburt eines Kindes per Leihmutter in den USA bekannt gegeben. Auch dort entbrannte eine Debatte über doppelte Standards. Funke selbst adressierte mögliche Kritik in der Mitteilung an Freunde: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.‘“ Das Paar betont seine persönliche Freude und den Wunsch nach einer inklusiven Familie.
Kritiker werfen vor allem die Frage nach der Glaubwürdigkeit auf. Ein konservativer Politiker, der öffentlich für traditionelle Werte und gegen eine Liberalisierung des Fortpflanzungsrechts eintritt, nutzt die rechtlichen Möglichkeiten im Ausland. Befürworter einer Reform argumentieren hingegen, dass das Verbot in Deutschland vor allem wohlhabende Paare benachteilige und ethische Bedenken gegenüber der Kommerzialisierung von Schwangerschaften bestehen bleiben.
Rechtliche und gesellschaftliche Einordnung
Eine Expertenkommission der damaligen Ampel-Regierung hatte 2023 empfohlen, die Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich zu machen, die kommerzielle Leihmutterschaft jedoch weiterhin zu verbieten. Altruistische Modelle (z. B. innerhalb der Familie) könnten in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zu einer gesetzlichen Änderung kam es jedoch nicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte im Mai 2026, es gebe dazu keine Mehrheit in der Bundesregierung. Die rechtliche Anerkennung von im Ausland geborenen Kindern funktioniert in der Praxis. Spahn und Funke werden voraussichtlich die Vaterschaft von Daniel Funke anerkennen lassen; Jens Spahn könnte das Kind später adoptieren. Die Leihmutter bleibt in den USA, wo sie rechtlich anerkannt ist.
Fazit: Persönliches Glück versus politische Position
Jens Spahn und Daniel Funke stehen nun vor dem klassischen Spagat vieler Politiker: die private Lebenswirklichkeit mit öffentlich vertretenen Positionen in Einklang zu bringen. Während das Paar sein Glück feiert und die Leihmutter als Teil der erweiterten Familie beschreibt, bleibt die grundsätzliche Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland ungelöst. Die CDU hält am Verbot fest. Für viele Beobachter ist die Entscheidung des Fraktionschefs jedoch ein weiteres Beispiel dafür, wie schwer es ist, persönliche Wünsche mit politischen Prinzipien zu vereinbaren – oder, wie es Kritiker formulieren: Wasser zu predigen und Wein zu trinken.
Quellen: Bild, WELT, ZEIT, Handelsblatt, dpa, RP Online, Pharmazeutische Zeitung (Stand: 16. Juli 2026).
Dieser Artikel ist eine journalistische Aufarbeitung aktueller Berichterstattung und dient der Information. Alle Zitate und Fakten basieren auf öffentlich zugänglichen Medienberichten.









