Nun geht es um Strobls Jura-Examen
Die Attacken gegen den baden-württembergischen Innenminister Strobl (CDU) wollen nicht enden. Zuerst ging es um das „Durchstechen“ eines vertraulichen Rechtsanwaltsschreibens eines hohen Polizeibeamten an einen Journalisten, dem sexuelle Belästigung einer Polizistin vorgeworfen wird. Dieser Polizeibeamte ist mittlerweile suspendiert. Er wurde Ende vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Die Weiterleitung dieses vertraulichen Schreibens an einen Journalisten habe gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, wurde von der FDP kritisiert. Die Opposition von FDP, SPD und AfD forderten daraufhin den Rücktritt Strobls, doch der weigert sich noch immer, sein Amt zur Verfügung zu stellen. In einem Untersuchungsausschuss will die Opposition nun den Sachverhalt geklärt wissen. Doch das ist nicht alles, was derzeit an Strobl kritisiert wird.
Laut Schwäbischer Zeitung vom 20.06.2022 wird ihm nun auch noch von der baden-württembergischen FDP Schönfärberei im Zusammenhang mit seinem Jura-Examen vorgeworfen. Es soll um eine Aussage des 62-jährigen im Zusammenhang seines Staatsexamens in Rechtswissenschaften gehen. Wie weiter berichtet wird, habe Strobl in einer Pressekonferenz davon gesprochen, dass er „seiner Erinnerung nach ein Prädikatsexamen abgelegt habe“, was die Liberalen zum Anlass genommen hätten, eine diesbezügliche Anfrage beim baden-württembergischen Landtag zu stellen. Der FDP sei daraufhin mitgeteilt worden, „dass der Innenminister lediglich ein kleines Prädikatsexamen habe“. Nach der Prüfungsordnung der Juristen reiche eine solche Bewertung von null bis 18 Punkten, heißt es weiter. Ab neun Punkten spreche man von einem Prädikatsexamen, bis 6,5 Punkte von einem kleinen Prädikatsexamen. Strobl selbst hätte auf der Pressekonferenz damals nicht sagen können, wieviel Punkte er erreicht habe.
Auch die Polizei-Attacken der Ravensburger Polizei – wegen der Berichterstattung über den „Fall Schlösser“ – reichen inzwischen bis nach Haßloch. Wegen des Berichts in NACHRICHTEN REGIONAL vom 12.04.2022 hat die Redakteurin am 10.06.2022 einen neuerlichen Strafbefehl über 1.800 Euro erhalten, angeblich, weil sie wegen dieses Berichts gegen § 353d StGB „verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ verstoßen hat. Dies trifft schon deshalb nicht zu, weil keine Gerichtsverhandlung im „Fall Schlösser“ stattfinden wird. Aus internen politischen Kreisen hat unsere Redaktion erfahren, dass der gegen Emilie Schlösser ausgestellte Strafbefehl zur Vollstreckung bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg liegt. Insofern ist das Verfahren abgeschlossen, sodass auch kein Verstoß gegen § 353d StGB vorliegt. Inzwischen hat sich auch der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags wegen der Berichterstattung im „Fall Schlösser“ an unsere Redaktion gewandt. Die Antwort ist dem anhängenden Schreiben vom 10. Juni 2022 zu entnehmen.
„Die Beschimpfungen der baden-württembergischen CDU gegen den FDP-Politiker Rülke sind Beleidigungen, die unter die Gürtellinie gehen“, kritisieren Bürger aus dem Ravensburger Raum. Man brauche sich nicht zu wundern, wenn noch mehr Mitglieder der CDU den Rücken kehren. Als Beispiel wurde die Kritik der ehemaligen Spitzenkandidatin Eisenmann angedeutet, die Strobl für das schlechte CDU-Bundestagswahlergebnis verantwortlich gemacht hat. NR berichtete am darüber
NACHRICHTEN REGIONAL berichtete am 26. Dezember 2021 ausführlich darüber.