Wegen „Geheimnisverrat“ fordert die Opposition seinen Rücktritt
Am vergangenen Freitag musste Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages aussagen. Der Grund ist die „Polizei-Affäre“, wo Strobl ein Anwaltsschreiben eines ranghöchsten Polizisten, dem sexuelle Belästigung von Polizeibeamtinnen vorgeworfen wird, an die Presse „durchgestochen“ hatte. Dem Innenminister wird deshalb Geheimnisverrat vorgeworfen. Die Opposition fordert deshalb seit Monaten seinen Rücktritt. Auch Nachrichten Regional hatte mehrmals darüber berichtet. Eine entsprechende Presseanfrage hat nun auch unsere Redaktion an die Opposition, den SPD-Abgeordneten Andreas Stoch und Hans-Ulrich Rülke von der FDP gerichtet. Eine diesbezügliche Antwort steht noch aus.
Unsere Redaktion will u.a. von den beiden Oppositionsfraktionsvorsitzenden wissen, ob die Abgeordneten auch darüber informiert wurden, dass unsere Redakteurin am 27.07.2022 von dem Petitionsausschussvorsitzenden der GRÜNEN, Thomas Marwein ein Schreiben erhalten hat, wo es auch um die Aufklärung des „Schlösser-Skandals“ geht. Da ein Schreiben am 02.06.2022 ergangen ist, dass die Aufklärung gegen Strobl mit dem Fall Schlösser zusammengelegt wird, kann angenommen werden, dass der Petitionsausschuss das Ergebnis dem Untersuchungsausschuss vorlegen wird. Wegen jahrelangen falschen Ermittlungen der Ravensburger Polizei und einer möglichen uneidlichen Falschaussage eines Kripobeamten, wurde vom Petitionsausschuss zugesagt, dass eine Aufklärung erfolgen wird. Denn der baden-württembergische Petitionsausschuss hat inzwischen nicht nur die Schlösser-Unterlagen, sondern auch die Strobl-Unterlagen an den rheinland-pfälzischen Petitionsausschuss weitergegeben. Wegen des Wahrheitsgehaltes dieser Unterlagen wurde auch eine Presseanfrage an den Landtag Rheinland-Pfalz gerichtet. Alle sind über die diesbezügliche Stellungnahme gespannt.
Wegen der jahrelangen „Vertuschung“ im Fall Schlösser hatte unsere Redakteurin dem baden-württembergischen Petitionsausschuss zugesagt, bei der Aufklärung der Fälle behilflich zu sein. Es gehe hierbei aber lediglich um die Aussage, was in den „Schlösser-Ordnern“ bereits seit dem Jahre 2009 von der Redakteurin gesichtet werden konnte. Informanten seien wegen ihren Hinweisen nicht davon betroffen, da hier noch die alte Gesetzgebung des Pressegeheimnisses von Whistleblowern greife, erklärt Nachrichten Regional. Am 7. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und Rat der Europäischen Union die Europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet, die darauf abzielt, Whistleblower zu schützen, die Korruption, Betrug oder Verstöße gegen das Gesetz in den Ländern der Europäischen Union (EU) melden. Da der direkte Ansprechpartner von „Vertuschungen“ und falschen Ermittlungen eines Polizeibeamten, der Polizeipräsident sei, habe Emilie Schlösser dies auch dem Polizeipräsidenten und sogar dem Innenminister ordnungsgemäß gemeldet, erklärt sie nochmals ausdrücklich gegenüber unserer Redaktion. Sie sehe daher in ihrem Handeln auch keinen Fehler und habe lediglich ihrer Pflicht Genüge getan, erklärt sie weiter.
Der Fall Schlösser ist inzwischen zur unendlichen Geschichte in Ravensburg geworden, weil nun auch Innenminister Strobl vorgeworfen wird, die uneidliche Falschaussage eines Ravensburger Kripobeamten nicht mit der nötigen Sorgfalt verfolgt zu haben. Strobl wird von Emilie Schlösser beschuldigt, nie auf ihre Hinweise und Schreiben reagiert zu haben. Seit Jahren werde die Aufklärung verweigert, vielmehr versucht, die falschen Ermittlungen des Kripobeamten zu vertuschen. Um die Aufklärung voranzutreiben, wurde dem Petitionsausschuss mehrmals entsprechende Hilfe angeboten. In dem Schreiben vom 27.07.2022 wurde die Bearbeitung sogar bestätigt.
Wegen der Forderung der baden-württembergischen Opposition, dass Thomas Strobl als Innenminister im Untersuchungsausschuss zu befragen ist und wegen seines Geheimnisverrates zurücktreten soll, hatte auch die Schwäbische Zeitung am 24.09.2022 berichtet.