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Startseite Politik

In Sachen Nürburgring-Affäre: Rangrücktritt wäre Verstoß gegen EU-Beihilferecht

by Karin Hurrle
25.06.2015
in Politik
Lesezeit: 1 min read
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EU-Beihilfe-Experte Dr. Andreas Bartosch gegenüber „zur Sache Rheinland-Pfalz!“ / Do., 25. Juni 2015, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen

Mainz. Der EU-Beihilfe-Experte Dr. Andreas Bartosch aus Brüssel sagte gegenüber dem SWR-Politikmagazin „zur Sache Rheinland-Pfalz!“ ein sogenannter Rangrücktritt des Landes im Insolvenzverfahren Nürburgring würde gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Nach der Insolvenz des Nürburgrings im Jahr 2012 warten noch immer viele Handwerker darauf, dass offene Rechnungen beglichen werden. Insgesamt sollen 20 Millionen ausstehen. Neben vielen Betrieben steht auch das Land Rheinland-Pfalz als ehemaliger Gesellschafter auf der Gläubigerliste. Der ehemalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte damals versprochen, das Land werde einen Rangrücktritt zu Gunsten der Betriebe vornehmen. Trotzdem hat das Land jetzt doch seine Forderungen geltend gemacht.

EU-Beihilfe-Experte Bartosch: „Wenn die öffentliche Hand in einem solchen Insolvenzverfahren auf die Erstrangigkeit ihrer Forderungen zugunsten anderer Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker, beispielsweise aus sozialen Gründen, verzichtet, verhält sie sich nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder privater Gläubiger, dem solche politischen Rücksichten von Natur aus fremd sind und der einzig und allein darauf zielt, einen möglichst hohen Teil der ihm geschuldeten Summe einzutreiben.“

Laut SWR-Bericht heiße das in Klartext, so der Beihilfe-Experte: „Sofern der Staat diese Erstrangigkeit aufgibt, gewährt er einen beihilferechtlich erheblichen Vorteil, der nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV verboten ist.“ Grundlage für seine Rechtsauffassung ist ein EuGH-Urteil vom 24.1.2013 (Rs. C 73/11 P, Frucona Košice / Kommission, ECLI:EU:C:2013:32).

Das ausführliche Interview sendet das Politikmagazin „zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 25. Juni 2015, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen. (red.)

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