OLG München: Rechtsanwalt darf Richter mit NS-Richter Roland Freisler vergleichen
Immer häufiger rasten Betroffene wegen der Ungerechtigkeiten bei den Gerichten aus, weil von Richtern absichtlich „Willkür-Urteile“ gefällt werden. Viele Justizgeschädigte können ein Lied davon singen. Immer wieder wenden sich zu Unrecht Verurteilte auch an die Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ in Haßloch und schildern dort ihre Fälle. Sie wollen ihre Justiz-Skandale an die Öffentlichkeit bringen. Große Justiz-Skandale schaffen es auch, sich in den Köpfen der Bürger zu manifestieren. Doch viele Willkür-Urteile der Justiz bleiben im Verborgenen, weil sich die Medien nicht dafür interessieren, oder aber nicht darüber berichten dürfen. Der Zorn wegen solcher Ungerechtigkeiten in der Justiz hat inzwischen einen großen Raum in der Gesellschaft eingenommen, auch Rechtsanwälte sind inzwischen davon betroffen, die mit ihren Anträgen bei Gericht nicht mehr durchdringen können. Und hier wird an eine Geschichte erinnert, die sich in Bayern vor ein paar Jahren abgespielt hatte.
Was also war passiert?
U.a. hatte das Portal Jurios am 17. Juni 2017 darüber berichtet, dass ein Anwalt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beim Landgericht München dem Richter geschrieben hat: „Die Weigerung des Senats, seinem Antrag zu folgen, sei „noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger“ als der berüchtigte NS-Richter Roland Freisler“. Keine strafbare Beleidigung, findet das OLG München vom 31.05.2017 in seinem Urteil: OLG München, Beschluss vom 31.05.2017, Az. 5 OLG 13 Ss 81/17 Fundstelle: http://www.lto.de/
Zur Begründung führt das OLG aus, dass „der Tatbestand der Beleidigung, § 185 Strafgesetzbuch (StGB), zwar grundsätzlich erfüllt sei. Es handele sich aber nicht um einen Fall der Schmähkritik, weil die Kritik am sachlichen Vorgehen des Senats gegenüber der persönlichen Kritik nicht vollständig in den Hintergrund trete. Da der Anwalt den Vergleich mit Freisler im Kontext einer Anhörungsrüge in einem durch ihn selbst geführten Verfahren vornahm, sei sodann eine Rechtfertigung nach § 193 StGB zu prüfen (Wahrnehmung berechtigter Interessen). Hierbei müsse die Strafvorschrift des § 185 StGB „im Licht der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts (der Meinungsfreiheit, Anm. d. Red.) im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden“.
Welche Rolle dabei oft auch die Staatsanwaltschaften spielen, zeigt der Bericht in LTO vom 6.08.2020 https://www.lto.de/recht/justiz/j/berlin-staatsanwaltschaft-justiz-ermittlungen-neukoelln-rechte-anschlagserie/ Hierin heißt es u.a.: „In einem Auswertebericht des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) aus dem September 2019 zu der Überwachung soll eine kurze Passage aufgefallen sein. Sie soll nahe legen, dass der Leiter der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten in dem Neukölln-Verfahren signalisierte, er habe nichts zu befürchten, der Staatsanwalt stehe auf seiner Seite. Das wurde LTO aus Kreisen der Justiz bestätigt“.
Justizianews schreibt am 17.08.2015: „Fachleute gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland – angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit – weder eine funktionierende Rechtsaufsicht, noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert“.
Aus all diesen Erwägungen heraus, hat die IG „Fairness und Transparenz“ vor einiger Zeit ein Netzwerk gebildet, um solche Willkür-Urteile öffentlich zu machen und gemeinsam dagegen vorzugehen. Das Netzwerk erstreckt sich mittlerweile von Rheinland-Pfalz über Bayern nach Sachsen bis hin nach Baden-Württemberg und Hessen zu weiteren Bundesländern. Wer sich umfassend über die Arbeit der Interessengemeinschaft informieren möchte, kann sich an die Sprecherin Karin Hurrle unter der Telefonnummer 0170/2784 150 melden.