Welche Wege der medizinischen Sachverhaltsaufklärung stehen zur Verfügung – FragDenStaat hat nachgefragt!
Das Internet ermöglicht heute auch Laien Zugang zu medizinischem Wissen. Patientinnen und Patienten vertrauen nicht mehr blind ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, sondern wünschen sich eine Begegnung auf Augenhöhe und möchten ihre Patientenrechte wahrnehmen. Das Patientenrechtgesetz stärkt die Position der Versicherten gegenüber Arztpraxis und Krankenkasse.
Damit ein möglicher Behandlungsfehler festgestellt werden kann, muss in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das kann über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse erfolgen. Alternativ hat man die Möglichkeit, die regionale zuständige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der jeweiligen Landesärztekammer einzuschalten.
Wenn medizinisches Personal Fehler macht und dies zu einer Schädigung von Patientinnen und Patienten führt, steht diesen Personen möglicherweise Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Der Behandlungsfehler muss zunächst bewiesen und belegt werden und dass dadurch ein Schaden entstanden ist. Dazu muss die Patientenakte zur Verfügung gestellt werden. Jeder Bürger hat das Recht, seine Patientenakte einzusehen.
Doch was tun, wenn die Krankenkassen die Verursacher von Leistungsverweigerungen sind?
Als gesetzlich Versicherter kann man sich mit einer offiziellen Aufsichtsbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, an das Bundesamt für Soziale Sicherung, Bundesamtes für Soziale Sicherung. Hilfe kann man sich auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland https://patientenberatung.de/ einholen, wenn es um Leistungsverweigerungen oder strittige Behandlungsfehler geht. Alternativ kann man sich auch an die Zentrale Beschwerdestelle https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/service-beratung/beschwerdestelle/ wenden, um dort seine Erfahrungen vorzubringen. Um seine direkte Beschwerde loszuwerden, kann man sich auch direkt an die Geschäftsleitung der jeweiligen Krankenkassen wenden.
Wie sieht die Wirklichkeit aus?
FragDenStaat hat eine Anfrage an das Bundesamt für Soziale Sicherung nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG, DSGVO (Gz. 212 – AZ.: 212 – 1968/25) gestellt und folgendes erfahren: „BAS hebt Verfahrensrecht von Versicherten im Beschwerdeverfahren gegen die DAK Gesundheit auf“, siehe Original https://fragdenstaat.de/anfrage/bas-hebt-verfahrensrechte-von-versicherten-im-beschwerdeverfahren-gegen-die-dak-gesundheit-auf/
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